Hallo,
ich frage mich, ob man tatsächlich auf einer dreispurigen Autobahn mit einem PKW durchgängig die mittlere Spur befahren darf.
Dabei bin ich in der StVO auf folgenden Paragraphen gestoßen:
§42 Abs. 6 Nr. 1 d Satz 1 StVO
„d. sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.“
Wie deutet man das hin und wieder? Wenn ich als PKW-Fahrer am Horizont in ein KM Entfernung einen Lastwagen sehe, kann ich aus bequemlichkeit in der Mitte fahren?
Widerspricht das nicht auch dem links überholen? Ein PKW Fahrer tuckert in der Mitte beispielsweise nur mit 90kmh rum, die LKWs häufig auch mit 100.
Das wäre ja jetzt für das rein durchgängige Fahren ein Widerspruch.
Also wann darf muss man sich von der Mitte wieder Rechts einordnen?