Hallo zusammen,
jemand schädigt beim Ausparken einen anderen, indem er ihm in die Fahrertür fährt. Die Schuldfrage ist eindeutig, der Geschädigte hielt, um in eine andere Parklücke einzufahren, als sich der Unfall ereignete.
Der schädigende Fahrer ist Deutscher, das Fahrzeug gehört dem Beifahrer polnischer Staatsangehörigkeit und ist den Niederlanden zugelassen. Das Fahrzeug des Geschädigten ist ein in D zugelassener Golf III Bj.95.
Aufgrund der internationalen Beteiligung läßt der Geschädigte den Unfall polizeilich aufnehmen und 2 Wochen nach dem Schaden ein Gutachten bei einer VW-Vertragswerkstatt anfertigen. Die Summe beläuft sich auf 1.800 €.
Der Schädiger zeigt sich sehr überrascht aufgrund der Höhe der Summe, ist zwar grundsätzlich gewillt, den Schaden zu regulieren, wünscht aber ein Gegengutachten, weil ihm die Summe zu hoch erscheint.
Hat der Schädiger ein Recht auf das zweite Gutachten, das er zweifelsohne genau wie das erste bezahlen muß ?
Inwiefern muß der Geschädigte Zeit aufbringen um ihm dieses zweite Gutachten zu ermöglichen ? Hintergrund: Der Geschädigte ist in der Woche nicht an seinem Wohnort berufstätig, weshalb sich keine Gelegenheit bietet, den Wagen immer zu Werkstätten zu fahren, um Gutachten anfertigen zu lassen. Es ist ja genauso denkbar, das jemand aus der Werkstatt sich zu dem Stellplatz des Fahrzeugs begibt, um die Begutachtung dort vorzunehmen, oder ?
Wie ist die Rechtslage, falls es zu Schwierigkeiten kommt (Halter saß nicht am Steuer, Fahrzeug in den Niederlanden zugelassen etc.) ? Der Geschädigte möchte natürlich nicht auf dem Schaden sitzenbleiben ?
Es dankt für jeden Tipp im Voraus,
Marcel