Verkehrsrecht Schadenabwicklung

Hallo zusammen,

jemand schädigt beim Ausparken einen anderen, indem er ihm in die Fahrertür fährt. Die Schuldfrage ist eindeutig, der Geschädigte hielt, um in eine andere Parklücke einzufahren, als sich der Unfall ereignete.

Der schädigende Fahrer ist Deutscher, das Fahrzeug gehört dem Beifahrer polnischer Staatsangehörigkeit und ist den Niederlanden zugelassen. Das Fahrzeug des Geschädigten ist ein in D zugelassener Golf III Bj.95.

Aufgrund der internationalen Beteiligung läßt der Geschädigte den Unfall polizeilich aufnehmen und 2 Wochen nach dem Schaden ein Gutachten bei einer VW-Vertragswerkstatt anfertigen. Die Summe beläuft sich auf 1.800 €.

Der Schädiger zeigt sich sehr überrascht aufgrund der Höhe der Summe, ist zwar grundsätzlich gewillt, den Schaden zu regulieren, wünscht aber ein Gegengutachten, weil ihm die Summe zu hoch erscheint.

Hat der Schädiger ein Recht auf das zweite Gutachten, das er zweifelsohne genau wie das erste bezahlen muß ?

Inwiefern muß der Geschädigte Zeit aufbringen um ihm dieses zweite Gutachten zu ermöglichen ? Hintergrund: Der Geschädigte ist in der Woche nicht an seinem Wohnort berufstätig, weshalb sich keine Gelegenheit bietet, den Wagen immer zu Werkstätten zu fahren, um Gutachten anfertigen zu lassen. Es ist ja genauso denkbar, das jemand aus der Werkstatt sich zu dem Stellplatz des Fahrzeugs begibt, um die Begutachtung dort vorzunehmen, oder ?

Wie ist die Rechtslage, falls es zu Schwierigkeiten kommt (Halter saß nicht am Steuer, Fahrzeug in den Niederlanden zugelassen etc.) ? Der Geschädigte möchte natürlich nicht auf dem Schaden sitzenbleiben ?

Es dankt für jeden Tipp im Voraus,

Marcel

Hallo!

Mal wieder ein Paradebeispiel für „unheimlich viel Zeit und Geld investiert, aber Hauptsache, es gibt nix für die gierigen Anwälte zu verdienen“…

Ich würde das Gutachten auch ablehnen, um ehrlich zu sein!

Richtiger Anspruchsgegner ist das „Deutsche Büro Grüne Karte“, und Gutachten lässt man nicht vom VW-Händler, sondern vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anfertigen. Dann ist man die Hälfte der Sorgen schonmal los. Gibt man dann auch noch den ganzen Quatsch in anwaltliche Hände, ist man des ganzen Ärgers ledig, bekommt eventuell ein bißchen mehr und muss nicht einen cent dazubezahlen.

Hallo,

Hinzuzufügen ist nur noch, daß eine Begleichung des Schadens durch die (ausländische)Versicherung einige Monate dauern wird.
Belgische Versicherer lassen sich gut und gerne mal 6-7 Monate Zeit, Hölländische dürften auch in etwa so lange brauchen.

Gruß
Sticky, der bei Unfällen mit belgischen Verursachern immer das Glück hatte, so lange warten zu müssen.