Verkehrsrecht-Schilderwald

Hallo zusammen!
In Mainz steht etwa 3 Meter vor einem Ortsausgangsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h. Nach diesen 3 Metern das Ortsschild- schrieb ich ja schon. „Gedacht“ ist das sicher, um den Bereich nach der Ortsgrenze gefahrenfrei zu halten- da ist schließlich eine Obstannahmestelle, wo des öfteren langsame Traktoren schwer beladen rumstehen.
Meine Frage: Wenn ich in dieser 50ger-Zone zu schnell fahrend geblitzt werde, kann ich mich dann darauf berufen, daß das Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung von dem nachfolgenden Ortschild wieder aufgehoben wurde? Schließlich bin ich ja nicht berechtigt, den Sinn von Verkehrschildern zu interpretieren…:smile:

Gruß

Weikko

Hallo,
grundsätzlich hebt das Ortsausgangsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf.
Ist dort in der Nähe nicht ein Aufhebungsschild?
Oder steht die „50“ in Verbindung mit einem Gefahrzeichen?

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

grundsätzlich hebt das Ortsausgangsschild eine
Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf.

Hallo!

Das Zeichen 311 (Ortsausgangsschild) bedeutet, daß danach die Vorschriften für den Straßenverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften gelten.

Im beschriebenen Fall steht vor dem Zeichen 311 ein Zeichen, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h anordnet. Nach dem Zeichen 311 gelten die Vorschriften für den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften. Deshalb halte ich es in diesem Fall für richtig, von der Aufhebung der wenige Meter zuvor angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auszugehen.

Vermutlich ist das Zeichen für die Geschwindigkeitsbeschränkung an falscher Stelle aufgestellt. Aber wenn man Erbsen zählt (das tun im Falle eines Bußgeldverfahrens alle Beteiligten einschließlich der Behörden), dann gelten die zuvor angeordneten 50 km/h nach dem Zeichen 311 nicht mehr.

Gruß
Wolfgang

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Hallo

frage doch mal die Kasper, die das Schild aufgestellt haben, denn mE ist ab dem Ortsausgangsschild 100km/h angesagt.

Was ich schon oft sah, ist daß man ein 50 oder 70 Schild direkt am Pfosten des OA-Schildes befestigte. Das ist dann klar, aber 3m davor ?? Komisch, denn normal sparen die Kommunen doch wo es geht, da brauche ich doch keinen Extrapfosten, man kann das 50 Schild doch unter das OA-Schild hängen… oder sie nehmen es zu genau, denn Verkehrszeichen müssen bei Anbringung eine vorgeschriebene Höhe aufweisen, je nach Geschwindigkeit vor Ort und unterhalb des OA-Schildes würde es zu tief hängen. Habe es aber schon so gesehen.

gruß
dennis

Hallo,

frage doch mal die Kasper, die das Schild aufgestellt haben,
denn mE ist ab dem Ortsausgangsschild 100km/h angesagt.

das ist gar nicht mal so leicht rauszubekommen, denn…(siehe unten)

Was ich schon oft sah, ist daß man ein 50 oder 70 Schild
direkt am Pfosten des OA-Schildes befestigte. Das ist dann
klar, aber 3m davor ?? Komisch, denn normal sparen die
Kommunen doch wo es geht, da brauche ich doch keinen
Extrapfosten, man kann das 50 Schild doch unter das OA-Schild
hängen…

es kommt drauf an, wer Betreiber der Straße ist, so bescheuert sich das anhört. Gemeinde, Land, Bund, Landschaftsverband etc. Der eine stellt das Ortsendeschild auf, der andere das Tempolimit und schon hat der das Schild an einem eigenen Pöller aufzuhängen.

Gruß
Christian

Hi,

geh doch einfach mal bei einer Fahrschule vorbei und frag den Fahrlehrer. Der sollte das eigentlich wissen.

Gleich kommt zu mir ein Polizist zu Besuch (rein privat :wink: ), den werde ich auch mal fragen.

Gruß
Christian

Weikko

Hallo Wolfgang,

Hallo!

Das Zeichen 311 (Ortsausgangsschild) bedeutet, daß danach die
Vorschriften für den Straßenverkehr außerhalb geschlossener
Ortschaften gelten.

Bis hierher einverstanden.

Im beschriebenen Fall steht vor dem Zeichen 311 ein Zeichen,
das eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h anordnet. Nach
dem Zeichen 311 gelten die Vorschriften für den Verkehr
außerhalb geschlossener Ortschaften. Deshalb halte ich es in
diesem Fall für richtig, von der Aufhebung der wenige Meter
zuvor angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auszugehen.

Du hältst es für richtig - wissen dust du es nicht.
Wenn du mir irgendeine Stelle in der StVO zeigst, wonach eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Ortsende-Schild aufgehoben wird - gebe ich dir recht, nur finden wirst du sie nicht.
Warum sollte innerhalb einer Ortschaft ein 50-Km/h Schild stehen? Nach deiner Auffassung gilt doch die 50 grundsätzlich - oder??

Vermutlich ist das Zeichen für die
Geschwindigkeitsbeschränkung an falscher Stelle aufgestellt.
Aber wenn man Erbsen zählt (das tun im Falle eines
Bußgeldverfahrens alle Beteiligten einschließlich der
Behörden), dann gelten die zuvor angeordneten 50 km/h nach dem
Zeichen 311 nicht mehr.

Wenn ich einmal eine Antwort ohne Polemik gegen den öD finde, werde ich ein Feuerwerk zünden und eine Flasche Schampus köpfen :wink:

Dennoch

Viele Grüße
HaWeThie

Warum sollte innerhalb einer Ortschaft ein 50-Km/h Schild
stehen?

Weil vorher 30 oder 60 erlaubt war? Ab dem Schild dann eben wieder 50, ab Ortsschild 100. Keiner kann von mir verlangen, daß ich die Abfolge der letzen 2 Dutzend Schilder in Erinnerung habe, an denen ich vorbei gekommen bin. Sehe ich also das Schild „50“, habe ich wahrscheinlich das 60-Schild einen Kilometer zuvor übersehen…

Wenn ich einmal eine Antwort ohne Polemik gegen den öD finde,
werde ich ein Feuerwerk zünden und eine Flasche Schampus
köpfen :wink:

Sicher aus Geldern der Amtskasse… :wink:

Tja, der öD macht sich sein Image täglich aufs neue selbst. Erst neulich hatte ich da ein Erlebnis… aber das ist eine andere Geschichte.

Pop

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Guten Abend!

Wenn du mir irgendeine Stelle in der StVO zeigst, wonach eine
Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Ortsende-Schild
aufgehoben wird - gebe ich dir recht, nur finden wirst du sie
nicht.

Innerhalb des Ortes steht das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung. Danach folgt das Ortsausgangsschild. Mag sein, daß das Ortsausgangsschild 311 nicht explizit die Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen bedeutet. Das Schild 311 bedeutet aber, daß die Vorschriften für den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften gelten und diese Aussage impliziert eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Wenn eine andere Höchstgeschwindigkeit gelten soll, muß ein entsprechendes Schild NACH dem Zeichen 311 folgen.

Warum sollte innerhalb einer Ortschaft ein 50-Km/h Schild
stehen? Nach deiner Auffassung gilt doch die 50 grundsätzlich

  • oder??

Nö. Es gibt auch innerörtliche Straßen, auf denen ausdrücklich >50 km/h zulässig ist.

Wenn ich einmal eine Antwort ohne Polemik gegen den öD finde,
werde ich ein Feuerwerk zünden und eine Flasche Schampus
köpfen :wink:

Du armer Teufel wirst wohl verdursten müssen :smile: . Es ist wirklich schwer, nicht gegen den öD zu sticheln. Falls es ein Trost ist: Wo zu viele Paragraphenreiter und Formularsortierer (vulgo: Sachbearbeiter) auf einem Haufen sitzen, gehts auch außerhalb des öD ähnlich zu.

Gruß
Wolfgang

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