Hallo zusammen!
In Mainz steht etwa 3 Meter vor einem Ortsausgangsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h. Nach diesen 3 Metern das Ortsschild- schrieb ich ja schon. „Gedacht“ ist das sicher, um den Bereich nach der Ortsgrenze gefahrenfrei zu halten- da ist schließlich eine Obstannahmestelle, wo des öfteren langsame Traktoren schwer beladen rumstehen.
Meine Frage: Wenn ich in dieser 50ger-Zone zu schnell fahrend geblitzt werde, kann ich mich dann darauf berufen, daß das Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung von dem nachfolgenden Ortschild wieder aufgehoben wurde? Schließlich bin ich ja nicht berechtigt, den Sinn von Verkehrschildern zu interpretieren…
Gruß
Weikko