Verkehrsrecht, Schleppung aufgrund Zusatzschilder

Hallo an die www-Gemeinde!

Wie sind die rechtlichen Bestimmungen für das Aufstellen von Sonder-Parkverbotsschildern als Hinweis auf eine außerplanmäßige Baustelle?
Bin über Ostern abgeschleppt worden und weiß, das die Schilder entweder sehr mangelhaft (unscheinbar) oder erst am Tag der Schleppung aufgestellt wurden.
Mann wird dann vom Abschleppunternehmen und der Stadt „abgezockt“ und kann sich kaum wehren.
Ich habe jetzt erst 3 Monate danach die Möglichkeit bekommen mich dazu zu äußern. Verschleierungstaktik liegt nahe.

Wie verhalten?

Das Abschleppunternehmen muß ja Schleppen, wenn es die Polizei verlangt…
…und die Polizei muß auch Schleppung beantragen, wenn plötzlich Schilder dastehen…
…oder wie ist das genau?

Ich fühle mich um mein Geld BETROGEN!

Außerdem ist es nicht rechtmäßig Eigentum zurückzuhalten und nur gegen Zahlung herauszugeben, bevor die Rechtslage geklärt ist.

Sie zwingen ich Dich zu zahlen und dann rennt man seinem Geld hinterher, wohl wissend, das der Aufwand das Geld wiederzubeschaffen höher ist als der Nutzen.

Aber mir geht es hier ums Prinzip!

Vielen Dank für konkrete Infos!

Mann wird dann vom Abschleppunternehmen und der Stadt

„abgezockt“ und kann sich kaum wehren.
Ich habe jetzt erst 3 Monate danach die Möglichkeit bekommen
mich dazu zu äußern. Verschleierungstaktik liegt nahe.

Wie verhalten?

Das Abschleppunternehmen muß ja Schleppen, wenn es die Polizei
verlangt…
…und die Polizei muß auch Schleppung beantragen, wenn
plötzlich Schilder dastehen…
…oder wie ist das genau?

Ich fühle mich um mein Geld BETROGEN!

Außerdem ist es nicht rechtmäßig Eigentum zurückzuhalten und
nur gegen Zahlung herauszugeben, bevor die Rechtslage geklärt
ist.

Sie zwingen ich Dich zu zahlen und dann rennt man seinem Geld
hinterher, wohl wissend, das der Aufwand das Geld
wiederzubeschaffen höher ist als der Nutzen.

Aber mir geht es hier ums Prinzip!

Vielen Dank für konkrete Infos!

Moin stockpicker,

zu den Schildern was aus der Kirche: Ich glaube…
daß Du als Halter/Fahrer dafür sorgen mußt, daß bei längerem Parken das Auto entfernt wird wenn Schilder aufgestellt werden; ich meine mich an 3-5 Tage Vorwarnzeit zu erinnern.
Aber dazu bekommst Du bestimmt noch konkrete Antworten.

Zum Abschleppen:
In den VDI-Nachrichten vom 20.04.2000 stand:
„Abgeschleppte PKW sind ohne Gebühr sofort herauszugeben.“
" …Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG 20 U 16/99) Düsseldorf."

Die bundesweit geübte Praxis des direkten Bezahlens an das Abschleppunternehmen sei rechtswidrig.

" Die Abschleppunternehmen dürfen ihre Kosten nicht eintreiben, weder für die Polizei, noch für das Ordnungsamt oder im eigenen Interesse. Für den Fall nur einer Zuwiderhandlung hat das OLG dem Unternehmer jetzt ein Ordnungsgeld in Höhe von 500000DM angedroht, ersatzweise eine insgesamt zweijährige Ordnungshaft. "

" Das Urteil ist rechtskräftig; nicht einmal der Bundesgerichtshof kann darüber noch entscheiden."

Die Zitate stammen aus dem Artikel; ich halte die VDI-Nachrichten für glaubwürdig und habe nicht nach dem zitierten Urteil gesucht.
Bislang brauchte ich diesen Artikel aber noch nicht aus dem Portemonaie ziehen und damit drohen und ich hoffe auch für die Zukunft, daß mich keiner abschleppt.

Wahrscheinlich hilft Dir das nachträglich nicht allzu viel…

Gruß

heavyfuel

Doppelposting im Brett Ämter
Tach
bitte auf Doppelpostings hinweisen, wenn sie unbedingt sein müssen.
Gruß
HaWeThie