Verkehrsrecht - Überholen im Überholverbot

Guten tag sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe habe folgende Frage? Herr X war mit seinem Kleintransporter und Anhänger auf der Autobahn unterwegs auf dieser Strecke war ein Überholverbot auch für dieses Fahrzeug ausgeschildert,Herr X hielt sich auch an die Weisung dann kam ein Parkplatz von dem gerade ein LKW auf die AB fahren wollte da auf der Linken Fahrspur kein Verkehr und somit auch keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs bestand wechselte Herr X Die Fahrspur um dem LKW das auffahren auf die AB zu ermöglichen .Somit konnte der LKW ungehindert auf die AB fahren und Herr X fuhr umgehend vor dem LKW wieder auf die rechte Fahrspur . Zwei Beamte die diese Situation vom Parkplatz aus beobachteten holten Herrn X auf dem nächsten Parkplatz raus und beschuldigten Ihn im Überholverbot Überholt zu haben ein Versuch der schilderung durch Herrn X gegenüber den Beamten blieb erfolglos da diese jede seiner Aussagen Ignorierten und Ihm letztendlich nur unübertrefflicher Überheblichkeit mitteilten (Wortwörtlich: sollten Sie auf die Idee kommen Einspruch einzulegen sehen wir uns vor Gericht wieder das ist sicher ) dann sollte Herr X eine Belehrung unterschreiben welche er nicht erhalten hat so wie eine Schuldanerkenntnis welches Herr X Verweigerte und somit fuhren die Beamten ohne jeden Kommentar davon. Jetzt erreichte Herrn X ein Bußgeldbescheid gegen welchen er Einspruch mit Schilderung der Situation einlegte.Jetzt bekam Herr X von der genannten Stelle ein schreiben wo Ihm mittgeteilt wurde das dieser Fall dort nicht entschieden werden kann und an das Gericht weitergegeben wird .
Jetzt folgende frage ist dieses eher ein Gutes oder schlechtes zeichen und welche Chancen hat Herr X vor Gericht?

Für eine Antwort bzw. Tips wäre ich sehr dankbar .

Sven

Moien

bzw. Tips wäre ich sehr dankbar .

Poste das ganze nochmal mit mehr Satzzeichen. Da fehlt etwa 5x „.“.

cu

Überholen im Überholverbot ist verboten
Hallo Sven,

wenn ich mich richtig erinnere war so eine Diskussion hier im Forum schon einmal. Zudem wies der ADAC vor eine Weile nochmals darauf hin. Gem. Stvo hat „der Verkehr auf durchgehenden Fahrbahnen Vorfahrt“. Die Höflichkeit (und in meinen Augen vorausschauende Fahrweise - wenn nachfolgender Verkehr nicht behindert wird) kann teuer werden.

durch Herrn X gegenüber den Beamten blieb erfolglos da diese
jede seiner Aussagen Ignorierten

Die haben Herrn X ihre Sicht der Dinge geschildert und sich Herrn X Meinung angehört. Warum weiter darauf eingehen? Das führt nur zu sinnlosen Diskussionen. Bei solchen Streitfragen kann Herr X ja später noch seine Meinung darlegen.

und Ihm letztendlich nur
unübertrefflicher Überheblichkeit mitteilten (Wortwörtlich:
sollten Sie auf die Idee kommen Einspruch einzulegen sehen
wir uns vor Gericht wieder das ist sicher )

Empfindet man sicherlich in dem Moment als überheblich. Aber letztlich nicht mehr als ein entsprechender Hinweis des weiteren Ablaufes.

dann sollte Herr
X eine Belehrung unterschreiben welche er nicht erhalten hat

Was sagen denn die Juristen dazu? Mann hat Herrn X offensichtlich belehrt, was er (nach Meinung der Beamten) falsch gemacht hat

so wie eine Schuldanerkenntnis welches Herr X Verweigerte

Belehrung der Beamten über weiteres Vorgehen erfolgte ja scheinbar.

Jetzt folgende frage ist dieses eher ein Gutes oder
schlechtes zeichen und welche Chancen hat Herr X vor Gericht?

Persönliche Erfahrung: Bei zwei Beamten die Ihre Aussage auch beeiden würden?

Ich fasse einmal zusammen: Rein rechtlich wurde der Lkw überholt (da, kein stehendes Hinderniss). Es bestand keine rechtliche Verpflichtung die Fahrspur zu wechseln um dem Lkw auf die Autobahn zu lassen. Der Lkw hätte sogar die Verpflichtung gehabt zu warten…

mit besten Grüßen
Steffen B.

PS: Evt. kennt ja einer der Juristen eine Spitzfindigkeit die Herrn X helfen könnte.

Hallo,

Laienmeinung: in diesem Fall handelt es sich nicht um einen Überholvorgang, sondern um ein Ausweichen auf die linke Spur, um jemandem das Einfädeln zu ermöglichen.
In diesem Fall sehe ich nicht, wer hier überholt wurde, da der Lkw nicht auf der rechten Spur fuhr, sondern nur auf der Beschleunigungsspur.
Ansonsten wäre es ja auch ein Überholvorgang, wenn du auf der rechten Spur bleibst und dem LKW das Einscheren nicht ermöglichst.

Das Risiko, den Widerspruch aufrecht zu erhalten, liegt allerdings bei dir.
Schön wäre es, wenn du deine Entscheidung und den Ausgang hier mitteilen würdest, da es mich sehr interessiert weil ich mir über genau diese Konstellation auch schon Gedanken gemacht habe.

Gruß
Rocco

Hallo,

bitte zukünftig Satzzeichen und Absätze benutzen, danke.

Ich sehe in dieser Schilderung keinen Überholvorgang, sondern bestenfalls einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Gruß,

M., kein Rechtsgelehrter.

Hallo

damit ist der Ausgang des Gerichtsverfahrens so gut wie sicher. Ob Recht oder Unrecht dürfte hier wohl nur eine untergeordnete Rolle spielen, Überholverbot missachten gibt doch auch Punkte??

LG
Mikesch

Hallo,

Ich sehe in dieser Schilderung keinen Überholvorgang, sondern
bestenfalls einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

ich sehe noch nichtmal das, weil das Rechtsfahr ge bot kein Linksfahrverbot ist und nicht auf Teufel komm raus eingehalten werden muss. Jemandem das Einscheren zu ermöglichen, ist ein Grund, nach links zu wechseln. Dies habe ich schon unzählige Male so gemacht, auch in Gegenwart der Polizei und wurde nie geahndet.

Gruß
Rocco

Quote nicht erfüllt? - leicht off topic
Hallo!

Die Polizisten haben wahrscheinlich ihre Quote bzgl Anzeigen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten/-straftaten nicht erfüllt. Offiziell gibts ja sowas nicht, aber mit etwas gesundem Menschenverstand lässt sich genu dieses aus dem geschilderten Fall herauslesen. Vielleicht haben die beiden auch einfach nur nen schlechten Tag gehabt, keinen Sex, wer weiss…

Jedenfalls würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Hier gehts um 1 Punkt in Flensburg u 40€ Bußgeld (Regelsatz). Und das nächste mal stur rechts bleiben. Die StVO will Egoisten, also kriegt sie sie.

Oder aber du schickst ne Dienstaufsichtsbeschwerde über die vermeintliche „Willkür“ der Beamten an die Dienststelle derselben. Wenn so was mehfach vorkommt, hat das auch für Beamte Konsequenzen.

Gruss

Mutschy,
weder Anwalt, noch Beamter

Ich werde euch über den Ausgang mitte Juli Informieren .

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
richtig hier gehts nur um einen Punkt und 40-Euro Ich hätte auch kein Problem damit wenn es nicht derart link ausgelegt wurden wäre.
Zudem ist dieser Beamter nach meinen bisherigen Informationen ein sogenannter Jäger und gehört damit eher zu der unangenehmen sorte.
Und darum möchte ich dieses nicht auf sich beruhen lassen .

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

definition Überholverbot und überholen
Hallo Rocco,

Ich sehe in dieser Schilderung keinen Überholvorgang, sondern
bestenfalls einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Wieso? Rein nach Definition (Sind Richter nicht an Paragraphen gebunden?) war es ein Überholvorgang: http://www.bernd-huppertz.de/fhs/pdf/ueberholenFolie…

ich sehe noch nichtmal das, weil das Rechtsfahr ge bot
kein Linksfahrverbot ist und nicht auf Teufel komm raus
eingehalten werden muss.

Auch eine interessante Sicht der Dinge…

Jemandem das Einscheren zu
ermöglichen, ist ein Grund, nach links zu wechseln.

M.E. so falsch! http://www.bernd-huppertz.de/fhs/pdf/ueberholverbote…

Dies habe
ich schon unzählige Male so gemacht, auch in Gegenwart der
Polizei und wurde nie geahndet.

Dann hast Du wohl Dusel gehabt.

PS: meine Antworten beziehen sich auf die rein rechtliche Lage der Dinge (soweit mir als juristischer Laie und aus eigenen Erfahrungen bekannt). Das ich das Verhalten der fiktiven Ordnungshüter auch nicht nachvollziehen kann, ist ein ein anderes paar Schuhe!

Hallo,

Ich sehe in dieser Schilderung keinen Überholvorgang, sondern
bestenfalls einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Wieso? Rein nach Definition (Sind Richter nicht an Paragraphen
gebunden?) war es ein Überholvorgang:
http://www.bernd-huppertz.de/fhs/pdf/ueberholenFolie…

in dem Link finde ich nichts, was deine These bekräftigt.
Gehört der Beschleunigungsstreifen zur gleichen Fahrbahn? Wenn nicht, war es laut deinem Link kein Überholen.

ich sehe noch nichtmal das, weil das Rechtsfahr ge bot
kein Linksfahrverbot ist und nicht auf Teufel komm raus
eingehalten werden muss.

Auch eine interessante Sicht der Dinge…

Das Rechtsfahrgebot bedeutet doch nur, das die Rechte Spur genutzt werden muss, wenn ein Störungsfreies Befahren der Spur über einen längeren Zeitraum möglich ist. Wenn ich ein langsameres Fahrzeug überhole, verstoße ich somit gegen das Rechtsfahrgebot? Schliesslich könnte ich ja meine Geschwindigkeit dem anderen anpassen.

Dies habe
ich schon unzählige Male so gemacht, auch in Gegenwart der
Polizei und wurde nie geahndet.

Dann hast Du wohl Dusel gehabt.

Glaub ich nicht. Eher denke ich, das es sich dabei um Polizisten handelte, die es auch so sehen.

Hallo,

Hallo, Sven!

richtig hier gehts nur um einen Punkt und 40-Euro Ich hätte
auch kein Problem damit wenn es nicht derart link ausgelegt
wurden wäre.

Ich kenne den Hergang ja nur aus der Schilderung.

Zudem ist dieser Beamter nach meinen bisherigen
Informationen ein sogenannter Jäger und gehört damit eher zu
der unangenehmen sorte.

Oha, na dann mal ganz fix ne Dienstaufsichtsbeschwerde aufgesetzt u an die Dienststelle geschickt. Vllt hilfts ja.

Und darum möchte ich dieses nicht auf sich beruhen lassen .

Verständlich.

Gruss

Mutschy

Hallo Rocco,

in dem Link finde ich nichts, was deine These bekräftigt.
Gehört der Beschleunigungsstreifen zur gleichen Fahrbahn? Wenn
nicht, war es laut deinem Link kein Überholen.

Ich schließe ich aus der Schilderung, dass der LKw während des Vorganges bereits auf der „eigentlichen“ Fahrspur war.

Das Rechtsfahrgebot bedeutet doch nur, das die Rechte Spur
genutzt werden muss, wenn ein Störungsfreies Befahren der Spur
über einen längeren Zeitraum möglich ist. Wenn ich ein
langsameres Fahrzeug überhole, verstoße ich somit gegen das
Rechtsfahrgebot? Schliesslich könnte ich ja meine
Geschwindigkeit dem anderen anpassen.

Bei Überholverbot: Ja.

Dann hast Du wohl Dusel gehabt.

Glaub ich nicht. Eher denke ich, das es sich dabei um
Polizisten handelte, die es auch so sehen.

Also ist das ja wohl Dusel, wenn man so menschliche Polizisten trifft…