Guten tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe habe folgende Frage? Herr X war mit seinem Kleintransporter und Anhänger auf der Autobahn unterwegs auf dieser Strecke war ein Überholverbot auch für dieses Fahrzeug ausgeschildert,Herr X hielt sich auch an die Weisung dann kam ein Parkplatz von dem gerade ein LKW auf die AB fahren wollte da auf der Linken Fahrspur kein Verkehr und somit auch keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs bestand wechselte Herr X Die Fahrspur um dem LKW das auffahren auf die AB zu ermöglichen .Somit konnte der LKW ungehindert auf die AB fahren und Herr X fuhr umgehend vor dem LKW wieder auf die rechte Fahrspur . Zwei Beamte die diese Situation vom Parkplatz aus beobachteten holten Herrn X auf dem nächsten Parkplatz raus und beschuldigten Ihn im Überholverbot Überholt zu haben ein Versuch der schilderung durch Herrn X gegenüber den Beamten blieb erfolglos da diese jede seiner Aussagen Ignorierten und Ihm letztendlich nur unübertrefflicher Überheblichkeit mitteilten (Wortwörtlich: sollten Sie auf die Idee kommen Einspruch einzulegen sehen wir uns vor Gericht wieder das ist sicher ) dann sollte Herr X eine Belehrung unterschreiben welche er nicht erhalten hat so wie eine Schuldanerkenntnis welches Herr X Verweigerte und somit fuhren die Beamten ohne jeden Kommentar davon. Jetzt erreichte Herrn X ein Bußgeldbescheid gegen welchen er Einspruch mit Schilderung der Situation einlegte.Jetzt bekam Herr X von der genannten Stelle ein schreiben wo Ihm mittgeteilt wurde das dieser Fall dort nicht entschieden werden kann und an das Gericht weitergegeben wird .
Jetzt folgende frage ist dieses eher ein Gutes oder schlechtes zeichen und welche Chancen hat Herr X vor Gericht?
Für eine Antwort bzw. Tips wäre ich sehr dankbar .
Sven