Verkehrsrecht: Überholverbot vs. Einfädeln

Hallo,

ich habe fast täglich folgende Situation: Eine 2-spurige Straße (außerorts) verengt sich zur 1-spurigen. Sie Strecke führt auf einer Länge von ca. 1/2km 2-spurig von einer Brücke (also gut übersichtlich) hinunter. Auf dieser Strecke gilt Überholverbot - außerdem steht dort „Einfädeln in 300m“
*** mein Kommentar: Diese verwirrende Zeichenfolge muß ein besonders qualifizierter Mensch ausgewählt haben, den man schnellstens gegen einer der 4,6 Mio Arbeitslosen austauschen sollte ***
Wie verhalte ich mich, besonders wenn sich auf der rechten Spur der Verkehr staut?
a) auf der linken Spur abbremsen und sich sofort einfädeln (machen alle) ist falsch!
b) auf der linken Spur langsam bis vorne fahren und einfädeln(Hupkonzerte) würde doch wohl gegen das Überholverbot verstoßen!
c) abbremsen und auf der linken Spur mit gleicher Geschwindigkeit wie die rechts fahrenden tuckern (mit abbremsen stoppen - wieder anfahren) und sich dann vorne einfädeln … (klingt und ist schwachsinnig)

Wer weiß Rat ???

Vielen Dank und Gruß,

Michael

Hallo,

Nein, die Zeichenfolge ist völlig korrekt.

Wie verhalte ich mich, besonders wenn sich auf der rechten
Spur der Verkehr staut?
a) auf der linken Spur abbremsen und sich sofort einfädeln
(machen alle) ist falsch!

Das ist falsch.

b) auf der linken Spur langsam bis vorne fahren und
einfädeln(Hupkonzerte) würde doch wohl gegen das Überholverbot
verstoßen!

Nein das ist richtig. In so einem Fall zählt dies nicht als Überholvorgang, sondern als Nebeneinanderfahren im Kolonnenverkehr. Man hat sich also schon was dabei gedacht bei der Zeichenfolge.

Gruß
Tom

Da hab ich ein Gegenbeispiel!
Hallo Tom,

vielen Dank für die super schnelle Antwort!
Ich würde das fast auch so sehen. Mal abgesehen, daß ich solche Kolonnen nicht überhole und mich auch relativ früh einfädele und mich über die (zu recht richtig) vorbeifahrenden maßlos ärgere :smile:

Nein das ist richtig. In so einem Fall zählt dies nicht als
Überholvorgang, sondern als Nebeneinanderfahren im
Kolonnenverkehr. Man hat sich also schon was dabei gedacht bei
der Zeichenfolge.

Gruß
Tom

Ein Freund von mir wurde vor Gericht zum Bußgeld wegen Überholens verknackt (vor 8 Jahren). Er hatte bei einer ähnlichen (?) Situation die rollende Schlange links „überholt“ und sich vorne eingefädelt.
Es handelte sich hierbei um ein Autobahnende, daß sich ebenfalls von 2 auf 1 Spur verengt und wo Überholverbot herrscht. Die rechte Fahrbahn „kroch mit 10-20kmh“ und er fuhr züging (nicht rasend) links vorbei und fädelte sich vorne ein. Die Regel fürs Einfädeln gilt ja wohl immer - auch ohne Beschilderung. Jedenfalls hat er abgedrückt und die Richterin meinte: Im Überholverbot habe er in dieser Situation links nichts zu suchen, das würde dann als Überholen (Verstoß) angesehen. Hat damals 80 DM gekostet.

Gruß,

Michael

Dann habe ich mich wahrscheinlich geirrt
Hallo!

Da hab ich mich offensichtlich geirrt, ich habe auch nicht nachgelesen. Dann verstehe ich die Zeichenfolge auch nicht, logisch wäre es wohl anders, denn wenn rechts die ganze Kolonne steht, warum sollte dann links alls freigelassen werden?

Gruß
Tom

Hallo,

Ein Freund von mir wurde vor Gericht zum Bußgeld wegen
Überholens verknackt (vor 8 Jahren). Er hatte bei einer
ähnlichen (?) Situation die rollende Schlange links „überholt“
und sich vorne eingefädelt.

Ich mag mich irren, aber ich meine mich zu erinnern, dass die Regelung „vorbeifahren bei stockendem Verkehr“ erst eingeführt wurde, als ich schon einige Jahre den Führerschein hatte, also Mitte der 90’er. Wenn ich mich da richtig erinnere, hat dein Kumpel einfach Pech gehabt (wer zu früh kommt, den bestraft das Verkehrsgericht).

Gruß, Claus

Hi,

da gab es früher wirklich solche schwachsinnigen Regelungen. Die Folge war, dass der Stau etwa doppelt solang war als eigentlich nötig, da der Stauraum der zweiten Spur nicht genutzt wurde. Verbunden war das Ganze mit einer erheblichen Unfallgefahr, da jeder eingefädelt hat, wann es ihm gefallen hat.
Heute ist das Reissverschlusssystem in der STVO verankert. Eine „Bedienungsanleitung“ gibt es hier:
http://www.stbg.de/Zeitung/se501/reissver.htm
Die Regelung ist deshalb sinnvoll, weil der Stauraum der (mit viel Steuergeldern) gebauten 2. Spur jetzt genutzt wird.

Dabei ist es heute immer noch gefährlich. Aber das liegt daran, dass die wenigsten Autofahrer die Reissverschlussregelung kennen oder akzeptieren wollen. Getreu dem Motto: Wieso soll der andere schneller vorankomemn? Da warten wir doch alle zusammen lieber länger. Es gibt tatsächlich Leute, die sich in solchen Situationen nicht entblöden handfeste Nötigungen zu begehen und die linke Spur blockieren. Und wenn der Stau deshalb über die vorhergehende Anschlussstelle hinausgeht ist das diesen Leuten auch egal …

Ciao Rossi

heute = seit 1.Feb 2001
Nachtrag: STVO Par. 7 Abs 4 Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).