Hallo alle zusammen,
wer kennt Foren/Seiten im WWW, die sich mit Verkehrsberuhigung beschäftigen ?
Danke schon mal im voraus.
Grüße, Björn.
Hallo alle zusammen,
wer kennt Foren/Seiten im WWW, die sich mit Verkehrsberuhigung beschäftigen ?
Danke schon mal im voraus.
Grüße, Björn.
Hallo,
eine Seite im Internet fällt mir spontan nicht ein.
Zur Verkehrsberuhigung folgendes;
Verkehrsberuhigte Bereiche werden durch Zeichen 325 (Beginn) u. 326 (Ende) angezeigt. Die Kennzeichnung von v.B. setzt voraus, daß die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsminderne Maßnahmen des Straßenbaulastträgers o. der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- u. Erschließungsfunktionen haben.Innerhalb des v. B. dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fz.- Verkehr muß Schrittgeschwindigkeit ( etwa 5 - 7 km/h ) einhalten. Die Fz.-Führer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- u. Aussteigen, zum Be- u. Entladen.
MfG F.K.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
dem von Frank gibt es nur noch hinzuzufügen, daß bei langen verkehrsberuhigten Zonen (mehrere 100m) eine oder mehrere Seitenstraßen mit 30ZONE oder schneller zur Zu,- und Abfahrt da sein sollen, um den Kraftfahrer nicht an dem Sinn der Verk.Ber.Zone zweifeln zu lassen und ihm eine adäquate und zumutbare Zeit für An,- und Abfahrt zum Grundstück zu bieten.
Wenn eine zB 500m lange Straße komplett Verk.Ber.Zone wäre, würden die wenigsten über die ganze Streckenlänge 5-7km/h fahren, deswegen sollen seitlich Zuführende Straßen NICHT auch Beruhigt sein.
gruß
dennis