Verkehrsrecht Unfall - Rückwährstfahren

Hallo Miteinander,

coole Seite, finde es super wie sich Menschen engagieren um siech gegenseitig zu unterstützen…
Bin zufällig auf diese Seite gestoßen und würde gerne auch mein Sachverhalt schildern.

Sachverhalt:

2 Spurige Straße

Ich fuhr auf der linken Spur, habe mich an der Roten Ampel dazu entschieden, mich rechts einzuordnen.
So stand ich zwischen zwei Spuren. Das Auto was vor mir war (rechte Spur)hat sich entschlossen rückwärst zu fahren um aus irgendwelchen Gründen platz vorne zu machen.

Ich habe Sie beobachtet wie Sie langsam nach hinten fuhr. Kurz bevor ich dann hupen wollte, war es schon zu spät…

Wie sieht es aus, habe ich eine Teilschuld? Es war eine = = = sprich durfte die Spur wechseln und ich stand definitiv…

Ich weis aber das Rückwärstfahrende die Haupt bis ausschließlich die Schuld haben, da Rückwärstfahren eine klare Ausnahmeregelung ist und folglich eine Ausnahmeverhalten ist.

Danke im voraus… :smile:

Hallo ! § 9 Absatzz 5 besagt wie folgt,

  1. Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Dieses ist der genaue Gesetzestext.
Aus meiner Sicht hat der Gegner die volle Schuld.

mfg

Hallo,
neben dem Gebot des §1 StVO, wonach sich jeder so zu verhalten hat, das kein anderer …geschädigt wird,
verlangt auch der § StVO von dem der Rückwärts fährt
eine erweiterte Vorsicht, bis hin sich ggfs. einweisen zu lassen.
Augenscheinlich hat Ihr Vordermann diese Vorsicht nicht
genügend beachtet.
Ein kurzfristiges Verweilen zwischen zwei Fahrspuren dürfte m.E. keine Mitschuld begründen, da dieses entweder im Außenspiegel oder im Innenspiegel zu sehen
gewesen sein müsste. Ein Fahrzeug ist ja etwas breiter
als ein Fahrrad oder eine Person.

Schuld oder nicht Schuld, das ist hier nicht die Frage.
Sollten Sie ihre Äußerung bei der Unfallaufnahme auch so gemacht haben, könnte ihnen ein Knöllchen in’s Haus flattern. Sie haben den Beteiligten ja fahren sehen, und nicht gehandelt… (§ 1 StVO)
Aber sonst dürfte eigentlich nichts passieren. Sind sie denn bei der Unfallaufnahme nicht auf irgend etwas angesprochen worden??

Hallo,
ohne an der Unfallstelle gewesen zu sein, bzw. Lichtbilder oder eine Skizze gesehen zu haben, kann ich mich nur beschränkt eine Auskunft erteilen.
Wenn nachweisbar der Vordermann rückwärts gefahren ist, so trägt dieser de Alleinschuld. Der Rückwärtsfahrende hat sich zu vergewissern, dass das Rückwärtsfahren möglich ist. Notfalls hat er sich einweisen zu lassen. Die Einrede, der hintere habe sich in einem „toten Winkel“ befunden, gilt nicht. Es könnte ja z.B. auch ein Fußgänger hinter dem Auto vorbei laufen/gehen.
Allerdings ist es möglich, dass die Versicherung hier zu einer anderen Auffassung kommt, denn die Versicherungen sind nicht an die polizeiliche Aufnahme gebunden.
Gruß Kuni Nadler

Angesprochen in dem Sinne „Ja“, da der Polizeibeamte mich nochmals gefragt hatte ob ich Stand!. Ich habe dieses bejaht.

Ich würde gerne eine Skizze hier einbinden, ist aber denke ich hier nicht möglich, oder?

Hallo La-Turka,

leider kann ich Dir hier nicht behilflich sein.
Ich schlage vor, Du wendest Dich an das Forum:
www.123recht.net/forum
Vorher mit Name und Passwort anmelden. Kostet nichts, und verpflichtet zu nichts.
Oben rechts in dem Button „Verkehrsrecht“ eingeben und „suchen“ drücken.
Dann dort Ihre Frage nochmals stellen.

Mit freundlichen Grüßen

kraroma

Hallo La-Turka,

hier noch eine kurze Einschätzung von mir:

So wie Sie den Sachverhalt darstellen, hat die Unfallgegnerin ihre Pflicht nach § 9 Abs. 5 StVO nicht beachtet, da sie sich beim Rückwärtsfahren nicht so verhalten hat, dass Ihre Gefährdung als anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.

Andererseits hätten Sie damit rechnen müssen, dass ev. Korrekturen vorgenommen werden und hätten - diese Anforderung ist an den sog. „idealen Autofahrer“ zu stellen - sich darauf einstellen müssen.

Ich bewerte den Sachverhalt so, dass Sie bei Unfallparteien eine „Teilschuld“ tragen. Wie genau diese ausgestaltet ist, kann ich nicht beurteilen.
Haben Sie Fotos an der Unfallstelle gemacht? Gab es Zeugen, die die Fahrzeugstellung nach dem Unfall gesehen haben. Haben Sie Autonummer, Name und Adresse der Unfallgegnerin?

Ich rate Ihnen, einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

kraroma

Hallo,

diese Frage verlangt nach einem Experten nach Verkehrsrecht, Anwalt etc.
Eine Aussage wie „Wer rückwärts fährt, ist immer Schuld“ ist veraltet.
Wenn der Vordere zum Beispiel Platz machen will, um ein Rettungsfahrzeug den Weg frei zu machen, aber der Hintere stur bleibt…

Bitte die Frage an einen Experten richten

Gruß

Hallo,
obwohl Ihr Text schwer verständlich ist, will ich es mit einer Antwort probieren.

Auch wenn Sie die Spur gewechselt haben, hatte der andere Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Rückschaupflicht.

Die zivilrechtliche Schadensregulierung dürfte ohne eine Mitschuld laufen also anders ausgedrückt:
Ihr Schaden dürfte zu 100 % von der Gegenseite bezahlt werden.

Grüße,
strucki

Hallo La-Turka,

coole Seite, finde ich auch :o)…
zu deinem Fall… grundsätzlich ist es schon so - der RÜCKWÄRTSFAHRER muss sich nach allen Seiten versichern, damit er keinen rammt… wie du geschrieben hast, stand dein Fahrzeug aber nicht richtig in der Spur und war so eventuell für den Rückwärtsfahrer nicht sichtbar - wenn das zutrifft, könnte die gegnerische Versicherung eine Teilschuld sehen… kann man also mit reinem Gesetzestext nicht wirklich entscheiden.
Mehr kann ich erst einmal nicht dazu sagen…
LG

Hallo,
ich habe zwar noch nicht verstanden, warum du zwischen zwei Spuren gestanden hast. Aber das tut hier nichts zur Sache. Wer rückwärts fährt bzw. ein Stück zurücksetzt hat den Unfall verursacht. Es dürften bei einer so einfachen Sache (nur Sachschaden) keine anderen Aspekte zur Geltung kommen.

Gruß Jörg F.

Hallo,
soweit die Beschreibung der Fahrweise deiner Vorder-„frau“ so geschah wie angegeben, dann trifft die Schuld allein die Rückwärtsfahrende.
Wie du schon selbst geschrieben hattest, trifft den Rückwärtsfahrer die Alleinschuld. Dieser hat ausnahmslos die Sorgfaltspflicht und muss, sofern die Verkehrslage für ihn unklar ist (als er die Situation nicht eindeutig übersehen kann) nötigenfalls einen Einweiser zur Hilfe nehmen der die Situation dann besser beurteilen kann und den Fahrer anleitet, wie er zu fahren hat.
In diesem Fall hat ja, wie es scheint, die Fahrerin sogar gesehen, dass jemand hinter ihr steht und dennoch ist sie rückwärts gefahren. Das ergibt keinen Sinn und so ist sie für ihr Handeln allein verantwortlich.

Mit freundlichem Gruß
Ralf

Ich bedanke mich an alle die mir mit Ihrem Wissen zur Seite stehen :smile:

Ich habe erstmal alles an die Versicherungen gesendet.
Warte erstmal ab, was Sie sagen.

Dementsprechend werde ich dann auch handeln.
Ich halte euch aufjedenfall auf den laufenden…

MfG

Also aus meiner Sicht bekommst du keine Teilschuld, zumindest von der juristischen Seite, was die Versicherung macht ist ne völlig andere.

Aber juristisch hat sie auf jedenfall verstoßen, d.h. sie muss belangt werden…

Es gibt allerdings im Versicherungsbereich Verfahren wo bei solchen Sachen derjenige der eigentlich nichts dafür kann eine 20% Teilschuld.

Hallo erstmal:smile:

Bevor ich dir helfen aknn, brauh ich noch ein paar Informationen von dir. Wie standest du genau? So schräg mittendrinne auf beiden Abbiegespuren? Sonst trifft dich überhaubt keine Schuld. Es sei denn dein Vordermann/frau steigt aus und sagt : der ist mir hinten drauf gefahren! Dann währe es gut ein paar Zeugen zu haben. :wink: