Sich selbst verteidigen 
Was ich damit meine, ist: Wenn du ein Verfahren bekommst, wären die Chancen mit Anwalt selbstverständlich besser.
Hat sich der Fahrradbesitzer schon zur Sache geäussert?
Was dir wahrscheinlich vorgehalten wird, ist, dass du weder versucht hast, den Fahrradbesitzer ausfindig zu machen, noch vor dem Wegfahren eine Notiz mit Kontaktmöglichkeit zu hinterlassen. Somit wäre ohne Zeugen der Schadensverursacher (also du) unbekannt. Als Motiv für die Fahrerflucht könnte unterstellt werden, den verursachten Schaden nicht erstatten zu wollen.
Wenn es ohne Verfahren mit Verwarnung geregelt werden kann, würde ich es annehmen.
Hallo lieber wer-weiß-was- Fragesteller Toby,
aus den Schlagworten ein Urteil abgeben, ist so nicht möglich! Da muss man schon ein wenig
mehr wissen:
Was sind die „Fahrzeuge“? Zwei PKWs oder auch das Fahrrad?
Wenn ein Unfall aufgenommen wurde, muss ja jemand die Polizei gerufen haben?
Wer ist der „Unfallflüchter“ ?
Wer war bei der Unfallaufnahme zugegen?
Sind der Polizei die Beteiligten bekannt?
Ist die Tagebuchnummer der polizeilichen Aufnahme bekannt, möglicherweise auch der Name des aufnehmenden Polizeibeamten?
Zu der Fragestellung, was man machen kann ohne Einschaltung eines Anwalts, kann ich nur sagen: wenig, und es ist sehr aufwändig! Zumal auch, wenn es um nachfolgende Versicherungsprobleme geht.
Akteneinsicht bekommt nur der Anwalt!
Leider kann ich zu der Fragestellung nichts substantielles sagen. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, protokolliert die Aussagen von Beteiligten und Zeugen. Daraus ergibt sich dann möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit und bei Fahrerflucht u.U. eine Straftat!
Unabhängig von einem Schaden oder nicht, es muss ja irgend etwas im Verkehrsraum geschehen sein. Wenn dann ein Beteiligter nicht vor Ort ist, besteht ja auch der Verdacht,
dass derjenige etwas zu verbergen hat (z.B. Alkohol, Drogen u.a.m.).
Wenn kein Anwalt eingeschaltet werden soll, kann man evtl. versuchen, bei der Polizei eine
Auskunft über die Aufnahme des Unfalls (in eigener Sache?) zu bekommen. Bei der Ermittlung wegen Unfallflucht (als Betroffener?) kann es ratsam sein, mit der Polizei zu kooperieren, d.h., eigene Aussagen zum Sachverhalt zu machen!
Wenn man tatsächlich nicht betroffen ist und ein anderer einem möglicherweise etwas anhängen will, wird es privat schwierig. Oftmals sind dann in der Folge (kostenpflichtige) Gutachten notwendig, wenn es um den Beweis einer Schädigung eines anderen Fahrzeugs geht!
Freundliche Grüße
Wolfgang