Ein Unfall wurde Aufgenommen. Es liegen weder an dem einen noch dem anderen Fahrzeug nachweisbare Schäden vor/bzw Schäden die nur auf diesen (angeblichen Unfall) zurückzuführen sind.
Fahrrad parkend hat einen Achter!
Die Polizei ermittelt als Unfallflucht.
Welchen Weg kann man ausser einem Anwalt noch gehen?
Hallo,
ich nehme mal an, dass der der 01 in der Unfallanzeige bist (Unfallflüchtiger).
Es macht immer Sinn, wenn du bei einem geschilderten Sachverhalt ein wenig mehr „Fleisch“ machst. Sonst bleiben im Bedarfsfall zu viele Fragen offen.
Ich nehme mal an, dass du mit deinem Auto ein stehendes Fahrrad angefahren haben sollst. Unfallflucht setzt voraus, dass derjenige, der „Flüchtig“ ist, den Vorfall bemerkt haben muss. Diesen Umstand musst du für dich selbst erkennen und bewerten. Man sollte zumindest den rat eines Rechtsanwaltes einholen und die Ermittlungen/ Vernehmungen der Polizei abwarten. Schadensbilder sind immer problematisch. Leider gibt es nicht immer den Idealfall, dass Spuren zu erkennen sind. Die Frage ist, wie kommt es zu der Annahme VU-Flucht und wer hat es gesehen? Wenn es einen eindeutigen Zeugen gibt, kommt man in der Regel nicht an der Begleichung des Schadens vorbei. Die Unfallflucht entscheidet sich aber unabhängig davon, ob es eindeutig nachzuweisen ist, dass du den Schaden/ Unfall bemerkt haben musst.
Gruß Jöreg F.
Hallo Jörg,
genau richtig angenommen, meine „fleischige“ Anfrage wurde gesperrt, da diese zu genau war. Um das zu umgehen habe ich die Kurzvariante gewählt.
Ich habe das Fahrrad gemerkt, und dann wieder hingestellt. Der Zeuge bei der Polizei will aber gesehen habe wie ich es (wörtlich!) mit Gewalt unter meinem Auto hervorgezogen haben soll!
Der Schaden ist weniger das Problem… meinetwegen auch ne neue Felge. Ich habe Angst wegen der Unfallflucht / Führerschein…
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Toby
Kann leider keine passende Antwort geben, da der Sachverhalt unklar beschrieben wurde. Bitte geben sie einen chronologischen Ablauf ihrer Frage an.
Ein Unfall wurde Aufgenommen. Es liegen weder an dem einen
noch dem anderen Fahrzeug nachweisbare Schäden vor/bzw Schäden
die nur auf diesen (angeblichen Unfall) zurückzuführen sind.
Ja Toby,
dass ist schon eine markige Feststellung des Zeugen. Die Aussage zu widerlegen wird schwer. Und da du ja selber zugibst, dass Fahrrad wieder hingestellt zu haben, fällt die Variante „Ich habe es nicht bemerkt“ aus. Da hilft nur noch ein Rechtsanwalt.
Gruß Jörg F.
Hallo Toby,
ich würde dir gerne helfen, weiß jedoch nicht, was dieses Fahrrad damit zu tun hat. Wie kommt die Polizei auf Unfallflucht? Waren nicht alle beteiligten vor Ort?
mfG
Hallo JJ,
ich habe beim Ausparken ein Fahrrad gestriffen, bin ausgestiegen habe es hingestellt.
2 Wochen später sollte ich bei der Polizei vorstellig werden. Unfallflucht!, weil ein Zeuge gesehen haben will wie ich mit „Gewalt“ (wörtlich Zeugenaussage!) das Fahrrad unter dem Auto hervorgezogen haben soll.
Jetzt habe ich natürlich Angst um den Führerschein und bin enorm verunsichert, wie ich am besten vorgehen soll.
Hallo Cruiser,
hier kurz der Verlauf…
ich habe beim Ausparken ein Fahrrad gestriffen, bin ausgestiegen habe es hingestellt.
2 Wochen später sollte ich bei der Polizei vorstellig werden. Unfallflucht!, weil ein Zeuge gesehen haben will wie ich mit „Gewalt“ (wörtlich Zeugenaussage!) das Fahrrad unter dem Auto hervorgezogen haben soll.
Jetzt habe ich natürlich Angst um den Führerschein und bin enorm verunsichert, wie ich am besten vorgehen soll.
Danke für deine Hilfe.
Toby
Auch dir natürlich vielen Dank JJ
Hi Toby,
wenn es keine weiteren Zeugen gibt, ist ein Anwalt für Verkehrsrecht sicherlich die beste Entscheidung…
Hallo!
Die Schilderung hilft nicht wirklich weiter - geht es um drei Fahrzeuge? z.B. zwei KFZ plus Fahrrad?
Aber eigentlich auch egal - bei dem Vorwurf der Fahrerflucht kann es keinen anderen Rat geben, als einen Anwalt zu suchen, schnellstmöglich!
Grüße!
OK, Problem 1 Zeuge. Da dieser vorhanden, wird es ein Problem.2.Fahrrad beschädigt ebenfalls Problem. Weggefahren 3. Problem. Tip von mir zur Schadensbegrenzung: Sich der Sache Stellen, Entschuldigen (Wichtiger Termin vorgaukeln). Reue zeigen Schaden bezahlen. (Bin mir fast sicher, dass niemand den FS behalten wird.) WIRD ALLES BILLIGER WIE EIN VERFAHREN !!!
Hierzu kann ich leider keine konkrete Äußerung machen, da ich den genauer Sachverhalt nicht kenne. Wenn die Polizei wegen eine rUnfallflucht ermittelt, hat diese für sich bejaht, dass überhaupt ein Unfall vorgelegen hat. Nach den Schilderungen der Beteiligten ermitteln die Beamten den vermutlichen Unfallhergang und versuchen anhand der Beweise diesen zu bestätigen und damit den Schuldigen des Unfalls herauszubekommen. Wenn diese Ermittlungen eienr der Parteien nicht zusagt, kann diese die Ermittlungen durch hinzuziehen eines Anwalts anzweifeln. Dann muss schlüssig erklärt werden, wie es zu diesem Schaden gekommen ist. Liegen Zweifel vor wird das Verfahren eingestellt.
Aber wenn nachweisbar aus diesem Zusammenstoß kein Schaden an beiden Fahrzeuge entstanden ist (Fremdschaden), dann liegt eindeutig kein Unfall vor.
Wie gesagt um die Frage genau zu beantworten, muss ich den genauen Sachverhalt kennen.
Hallo,
ich verstehe den Sachverhalt noch nicht so ganz!
War es ein Unfall zwischen 2 PKW ?
Wurde der Unfall am Unfallort von der Polizei aufgenommmen ?
Was hat das Fahrrad damit zutun ?
Gruß
Der Vorgang wird immer an die StA abgegeben. Es gibt dazu keine Alternative. über ein Anwalt ist zumindest Akteneinsicht möglich
Gruß Felix
Hallo,
das ist viel zu wenig Sachverhalt, um hier einen Rat geben zu können. Zunächst mal muss ein Unfall vorliegen, bei dem mindestens ein nicht unerheblicher Schaden entstanden ist.
Mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen.
Freundliche Grüße,
Daniel
Ein Unfall wurde Aufgenommen. Es liegen weder an dem einen
noch dem anderen Fahrzeug nachweisbare Schäden
Hallo Toby,
leider ist Deine Sachverhaltsschilderung ein wenig dürftig, aber ich werde Dir mal so antworten, wie ich das Ganze verstanden habe.
Wenn die Polizei eine Unfallflucht gemeldet bekommt, ist sie zunächst gezwungen zu ermitteln, auch wenn sich später herausstellt, dass es sich um keine Unfallflucht handelt, da kein Schaden vorliegt. Das ergibt sich alles aus § 142 StGB.
Leider hast Du auch nicht geschrieben, wie Dein Status ist. Ich gehe einmal davon aus, dass Du als Beschuldigter geführt wirst. Ob ein Schaden vorliegt der durch „diesen Unfall“ verursacht worden ist, kann im Zweifel nur ein Gutachter feststellen, denn Du weißt ja selbst, dass man durchaus einen Stoßfänger eindrucken kann, dieser sich wieder in Form bringt und nach außen nichts zu sehen ist, während innen Teile gebrochen sind.
Wenn möglicherweise das Fahrrad angefahren wurde und es deshalb einen Achter hat, hast Du den notwendigen Schaden ja schon selbst benannt.
Wichtig für die Unfallflucht ist aber auch, dass der Fahrer einwandfrei erkannt wird. Wenn ein Zeuge beobachtet hat, wie ein auf Dich zugelassenes Fahrzeug einen Schaden verursacht hat, heißt das ja noch nicht, das Du am Steuer gesessen hast.
Im Endeffekt hast Du jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder Du pokerst und gehst davon aus, das es nicht reichen wird um Dir ein derartiges Delikt nachzuweisen oder Du gehst auf Nummer sicher und lässt über einen Rechtsanwalt (Fachgebiet Verkehrsrecht) Akteneinsicht erwirken, dann kann er genau schauen, ob er handeln muss oder nicht. Akteneinsicht wird leider Privatpersonen nicht gewährt.
So, ich hoffe, ich konnte Dir helfen, Grüße Linda-Rachel
Hallo,
die von Ihnen gemachten Angaben sind einfach zu dürftig um eine Antwort geben zu können.
Wer ist Unfallverursacher?
Waren beide Fahrzeuge vor Ort?
Wie sieht die Unfallörtlichkeit aus?
Grundsätzlich aber… Anwalt ist gut. Wenn man selber der flüchtige Fahrer ist.
Hallo Toby aus deiner Anfrage geht weder raus, ob du ein Zeuge oder Unfallbeteiligter bist? Wie soll denn der UNfall passiert sein und wie kommt das Fahrrad ins Spiel…Wenn du noch nach einer Antwort suchst kannst du gern nochmal schreiben
Wichtig ist jetzt zum einen, ob das Fahrrad wirklich einen Schaden erlitten hat. Dafür reicht schon ein kleiner Betrag aus. Wenn es wirklich keinen Schaden gibt, wärs kein Unfall, somit gäbe es auch keine Unfallflucht. Da du aber Post gekriegt hast, muss man aber schon davon ausgehen, dass die Polizei einen Schaden in die Unfallanzeige eingetragen hat.
Insofern würdest du natürlich den Tatbestand der Unfallflucht (wenn du dem Fahrrad-Halter oder der Polizei nicht direkt deine Personalien übermittelt hast.
Bei uns in NRW wird der Führerschein regelmäßig ab einem Schaden von etwa 1.300€ sichergestellt (bei Verkehrsunfallflucht). Ich denke da solltest du Glück haben (ich weiß nicht, wie das genau in anderen Bundesländern aussieht).
Ansonsten hast du natürlich dein Recht, nichts zum Sachverhalt zu sagen, wirst aber wohl aufgrund der Zeugenaussage als Beschuldigter geführt.
Das Verfahren kann, wenn es der Staatsanwaltschaft vorliegt, von dieser oder dem Gericht eingestellt werden.
Dafür spielen mehrere Faktoren eine Rolle, z.B. ob es das erste Mal war usw…
Ich hoffe ich kann dir damit weiterhelfen…
mfG