Moin HaWeTie,
erstmal danke für die Antwort,
Mach ich gerne - als Bonner Beamter hilft man Bonnern 
habe aber noch Nachfragen:
- Wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist,
brauchst du auch nicht persönlich zu erscheinen - klingt doch
irgendwie logisch, oder?
Ich bin als Betroffener zur Hauptverhandlung geladen - das
klingt schon nach persönlichem Erscheinen…
Die Ladung ist Standart,ist aber eigentlich nur eine Terminsmitteilung.
Es müsste ausdrücklich in der Ladung stehen, dass das persönliche erscheinen angeordnet wird, mit Hinweis auf die Folgen, falls du nicht kommst.
Im Zweifel: Anrufen schadet nichts.
- Du hast gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und
diesen nicht explizit zurückgenommen. Darum grundsätzlich die
Verhandlung, bei der nicht nur über die Gebühren, sondern über
den kompletten Vorgang entschieden wird.
Mein Einspruch war doch gerechtfertigt, da es ja jemand anders
gewesen sein könnte, der gefahren ist. Ohne Einsichtnahme des
Fotos konnte ich ja nicht wissen, ob der Vorwurf
gerechtfertigt ist.
Ja, das muss ja jetzt geprüft werden.
Da du jedoch gezahlt hast, geht das Gericht und die Behörde davon aus, dass du damit das Fehlverhalten zugibst. Du hättest ausdrücklich schriftlich den Einspruch zurück nehmen müssen - jedoch auch das volle Bußgeld (Geldbuße + Gebühren + Auslagen) zahlen müssen.
- Dadurch, dass du die ursprünglichen 15 € überwiesen
hast, hast du auch nicht durch „schlüssiges Handeln“ den
Einspruch zurückgenommen, da du ja Gebühren und Auslagen nicht
gezahlt hast.
Gebühren und Auslagen sind ja erst entstanden, da trotz meinem
Telefonat und der Rücksendung des Anhörungsbogens einfach ein
Bußgeld erlassen wurde. Das ist doch nicht meine Schuld.
Hier herrscht allgemein ein Missverständnis vor.
Die Behörde ist nicht verpflichtet, eine Verwarnung auszusprechen
Wenn eine Verwarnung egal aus welchem Grund (!!!) nicht gezahlt wird, gilt sie als nicht angenommen und es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ausnahme: es ist klar, dass du nicht gefahren bist.
Wenn du schreibst, dass du nicht weißt ob du der Töter warst, dann muss die Behörde nur sehen, dass sie innerhalb der Verjährungsfristen das Notwendige tut.
Wenn du dir die Veröffentlichungen in der Presse mal anschaust, wirst du feststellen, dass immer zuerst beim Personal gespart wird. Da kann es durchaus passieren, dass aus Personalmangel keine weiteren Ermittlungen mehr möglich sind und daher unmittelbar ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Es wird lediglich geschaut, ob das Foto (Mann, ca. 40) mit dem Halter (Mann, 40) übereinstimmt, mehr Zeit bleibt nicht. Ein OWi-Verfahren ist trotz aller Automatiesierung immer noch verdammt viel „Handarbeit“.
- Egal ob du vor Gericht erscheinst oder nicht: wenn es zu
einem Urteil kommt, werden die gezahlten 15€ auf die
dann verhängte Geldbuße angerechnet. Die Gebühren und Auslagen
sind jedoch ein vielfaches höher, als vor der Behörde.
Das ist mir klar. Heißt das, ich hätte eine eventuell falsche
Strafe einfach akzeptieren sollen ? Funktioniert so der
„Rechtsstaat“ ?
Moment: du hast doch die reine Geldbuße gezahlt, oder? Warum machst du so etwas, wenn du nicht gefahren bist??
Also, wenn ich unschuldig bin, dann zahle ich auch nicht.
Also: Rechtsanwalt einschalten (nicht unbedingt erforderlich) - hinfahren - auf Freispruch plädieren und dann die Kosten durch den Staat (also Steuerzahler) ersetzen lassen. Auf keinen Fall eine Einstellung des Verfahrens akzeptieren - dann musst du zwar nichts zahlen und bekommst die 15 € auch zurück, bleibst aber auf deinen Kosten sitzen.
- Wenn du erscheinst und das Verfahren wird eingestellt, dann
hast du deine Auslagen (meistens) selbst zu tragen.
Mir sind Kosten aufgrund der Schlampigkeit der Berliner
Polizei entstanden. So fördert man wohl kriminelles Verhalten
denn was mir dort in meinen Augen zu Unrecht abgeknöpft wird,
werde ich mir mit Sicherheit durch entsprechendes Frisieren
meiner nächsten Steuererklärung vom Staat zurückholen.
Tja, dann wollen wir mal hoffen, dass heute kein Finanzbeamter dieses Statement liest.
Also - du hast einen Fehler gemacht und machst nun des Staat dafür verantwortlich???
sonst gehts aber gut ja? *scnr*
- Durch die Zahlung der 15 € hast du ja den Verstoß
zugegeben - daher dürfte es kaum zu einem Freispruch kommen.
Natürlich gebe ich den Verstoß zu, ich bin ja gefahren.
hiphip hurra.
Also, was willst du denn dann???
Nimm den Einspruch zurück und zahl die fehlenden 17€ .
Du hast bisher schon mehr Kosten verursacht, als durch das Bußgeld wieder hereinkommen werden - viel Spaß bei der nächsten Steuererhöhung.
Ich schlage vor, du nimmst schnellstmöglich den Einspruch
zurück und fragst dabei gleichzeitig, bis wann du die
restlichen Gebühren wohin zu zahlen hast.
Kann ich den Einspruch zum Teil zurücknehmen ? Die 15 €
für den Verkehrsverstoß erkenne ich ja an.
NEIN
Nochmal: Die Behörde muss nicht verwarnen - sie kann. Die Verwarnung dient zur Verwaltungsvereinfachung. Wenn man das Angebot (nichts anderes ist das) nicht annimmt, muss man auch die anfallenden Kosten zahlen
Bitte nochmal um Antwort,
Tommy
Gruß
HaWeThie