Verkehrsrecht / Vorladung trotz bezahltem Bußgeld

Hallo Wissende,

Im August 2002 bin ich (Bonner) in einer Zone 30 in Berlin „geblitzt“ worden. Im November 2002 wurde mir dann von der Berliner Polizei ein Anhörungsbogen mit Verwarnungsgeldforderung in Höhe von 15 € zugesandt. Leider lag diesem kein Foto bei, daher rief ich dort an und bat darum, mir ein Foto zu schicken, da der Vorfall 3 Monate zurück lag und ich in der Zeit mein Auto auch gelegentlich verliehen hatte. Die freundliche Dame erklärte mir, ich solle aber trotz des Telefonats den Anhörungsbogen zurückschicken, was ich auch tat. (Auf dem Bogen sagte ich aus, daß ich nicht weiß, ob ich da gefahren bin und daher das Foto sehen möchte. Ein geführtes Telefonat mit der Berliner Polizei kann ich anhand meiner Telefonrechnung nachweisen.) Dann passierte eine Zeitlang gar nichts. Im Januar 2003 bekam ich dann einen Bußgeldbescheid über nunmehr 32 € (15 € plus Gebühren), wieder ohne Foto. Daraufhin habe ich per Fax eingewandt, daß ich ohne Einsichtnahme des Fotos nicht bereit sei zu zahlen. Im Februar 2003 bekam ich dann kommentarlos eine Kopie des Fotos geschickt, auf welchem ich gut getroffen bin. Daraufhin habe ich sofort am nächsten Tag die ursprünglich geforderten 15 € überwiesen. Heute wurde mir nun eine Vorladung zum Gerichtstermin in Berlin zugesandt über die ich natürlich reichlich sauer bin. Vermutlich will man von mir den Restbetrag einfordern. Ich bin nicht rechtsschutzversichert und stehe nun ganz dumm da. Meine Frage: Wie sind meine Chancen dort vor Gericht? Ich fühle mich eigentlich im Recht. Und wie sieht es aus, wenn ich zu dem Termin fahre ? Von Bonn nach Berlin sind es hin und zurück 1200 km, wer bezahlt mir das Benzin ?
Ich wäre dankbar für Ratschläge.

Gruß,
Tommy

Hallo Wissende,

Hallo Unwissender :wink:

hier heißt es: Dumm gelaufen.

  1. Wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist, brauchst du auch nicht persönlich zu erscheinen - klingt doch irgendwie logisch, oder?

  2. Du hast gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und diesen nicht explizit zurückgenommen. Darum grundsätzlich die Verhandlung, bei der nicht nur über die Gebühren, sondern über den kompletten Vorgang entschieden wird.

  3. Dadurch, dass du die ursprünglichen 15 € überwiesen hast, hast du auch nicht durch „schlüssiges Handeln“ den Einspruch zurückgenommen, da du ja Gebühren und Auslagen nicht gezahlt hast.

  4. Egal ob du vor Gericht erscheinst oder nicht: wenn es zu einem Urteil kommt, werden die gezahlten 15€ auf die dann verhängte Geldbuße angerechnet. Die Gebühren und Auslagen sind jedoch ein vielfaches höher, als vor der Behörde.

  5. Wenn du erscheinst und das Verfahren wird eingestellt, dann hast du deine Auslagen (meistens) selbst zu tragen.

  6. Durch die Zahlung der 15 € hast du ja den Verstoß zugegeben - daher dürfte es kaum zu einem Freispruch kommen.

Ich schlage vor, du nimmst schnellstmöglich den Einspruch zurück und fragst dabei gleichzeitig, bis wann du die restlichen Gebühren wohin zu zahlen hast.

Gruß
HaWeThie

Moin HaWeTie,

erstmal danke für die Antwort, habe aber noch Nachfragen:

  1. Wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist,
    brauchst du auch nicht persönlich zu erscheinen - klingt doch
    irgendwie logisch, oder?

Ich bin als Betroffener zur Hauptverhandlung geladen - das klingt schon nach persönlichem Erscheinen…

  1. Du hast gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und
    diesen nicht explizit zurückgenommen. Darum grundsätzlich die
    Verhandlung, bei der nicht nur über die Gebühren, sondern über
    den kompletten Vorgang entschieden wird.

Mein Einspruch war doch gerechtfertigt, da es ja jemand anders gewesen sein könnte, der gefahren ist. Ohne Einsichtnahme des Fotos konnte ich ja nicht wissen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist.

  1. Dadurch, dass du die ursprünglichen 15 € überwiesen
    hast, hast du auch nicht durch „schlüssiges Handeln“ den
    Einspruch zurückgenommen, da du ja Gebühren und Auslagen nicht
    gezahlt hast.

Gebühren und Auslagen sind ja erst entstanden, da trotz meinem Telefonat und der Rücksendung des Anhörungsbogens einfach ein Bußgeld erlassen wurde. Das ist doch nicht meine Schuld.

  1. Egal ob du vor Gericht erscheinst oder nicht: wenn es zu
    einem Urteil kommt, werden die gezahlten 15€ auf die
    dann verhängte Geldbuße angerechnet. Die Gebühren und Auslagen
    sind jedoch ein vielfaches höher, als vor der Behörde.

Das ist mir klar. Heißt das, ich hätte eine eventuell falsche Strafe einfach akzeptieren sollen ? Funktioniert so der „Rechtsstaat“ ?

  1. Wenn du erscheinst und das Verfahren wird eingestellt, dann
    hast du deine Auslagen (meistens) selbst zu tragen.

Mir sind Kosten aufgrund der Schlampigkeit der Berliner Polizei entstanden. So fördert man wohl kriminelles Verhalten denn was mir dort in meinen Augen zu Unrecht abgeknöpft wird, werde ich mir mit Sicherheit durch entsprechendes Frisieren meiner nächsten Steuererklärung vom Staat zurückholen.

  1. Durch die Zahlung der 15 € hast du ja den Verstoß
    zugegeben - daher dürfte es kaum zu einem Freispruch kommen.

Natürlich gebe ich den Verstoß zu, ich bin ja gefahren.

Ich schlage vor, du nimmst schnellstmöglich den Einspruch
zurück und fragst dabei gleichzeitig, bis wann du die
restlichen Gebühren wohin zu zahlen hast.

Kann ich den Einspruch zum Teil zurücknehmen ? Die 15 € für den Verkehrsverstoß erkenne ich ja an.

Bitte nochmal um Antwort,
Tommy

Tja, Arschkarte gezogen
Servus Tommy
Mal beim hohen Gericht anrufen, und fragen, was das soll.

ich hatte mal sowas ähnliches
(Nicht eindeutige Beschilderung eines Halteverbotes, allerdings in einem Ort „am Arsch der Welt“)

Ich legte Einspruch ein, lege den Sachverhalt dar…
6 Monate lang passiert im wesentlichen gar nichts… (Eine Eingangsbestätigung kam mal, dann ein Schrieb, dass der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft liege…)

Und dann die Aufforderung, zur Hauptverhandlung zu erscheinen.
Ich habe dann (da ich wg DM 30 nicht DM 200 Auslagen für eine Reise durch die Republik ausgeben wollte) den Richter angerufen, und gefragt, ob wir den Schmarrn nicht abblasen könnten.
Der Vorgang wurde dann per Fax erledigt, ich bekam nochmal nen Schrieb…, bezahlt, erledigt.

(Dass ich die Typen der Bußgeldstelle für „Dämliche Idioten“ ™ gehalten habe, schrieb ich allerdings nicht in meinem Briefchen)

Sehr lästig,
aber nach Kosten Nutzen Rechnung am billigsten
Verarscht bin ich mir allerdings schon vorgekommen.

Komischerweise habe ich bei ähnlichen Fällen bei mir daheim NIE eine Vorladung vors Amtsgericht bekommen…

Gruß
Mike

Hi
ich bin mal 20 meter hinter einer Kreuzung, etwa 10 m von einem Wendepunkt mit angeblich 72 kmh geblitzt worden. in Berlin. Ich hatte an dem Wendepunkt - ursprünglich aus der Gegenrichtung kommend - gewendet. Mit 72 kmh. mir hat niemand geglaubt, es waren 3 Zeugen da das ich über die Kreuzung geflogen wäre. Keine Ahnung wen die gemessen hatten, mich nicht. ich habe mit etwa 15kmh gewendet und von fast null wieder beschleunigt. No Chance.
HH

Moin HaWeTie,

erstmal danke für die Antwort,

Mach ich gerne - als Bonner Beamter hilft man Bonnern :wink:

habe aber noch Nachfragen:

  1. Wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist,
    brauchst du auch nicht persönlich zu erscheinen - klingt doch
    irgendwie logisch, oder?

Ich bin als Betroffener zur Hauptverhandlung geladen - das
klingt schon nach persönlichem Erscheinen…

Die Ladung ist Standart,ist aber eigentlich nur eine Terminsmitteilung.
Es müsste ausdrücklich in der Ladung stehen, dass das persönliche erscheinen angeordnet wird, mit Hinweis auf die Folgen, falls du nicht kommst.
Im Zweifel: Anrufen schadet nichts.

  1. Du hast gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und
    diesen nicht explizit zurückgenommen. Darum grundsätzlich die
    Verhandlung, bei der nicht nur über die Gebühren, sondern über
    den kompletten Vorgang entschieden wird.

Mein Einspruch war doch gerechtfertigt, da es ja jemand anders
gewesen sein könnte, der gefahren ist. Ohne Einsichtnahme des
Fotos konnte ich ja nicht wissen, ob der Vorwurf
gerechtfertigt ist.

Ja, das muss ja jetzt geprüft werden.
Da du jedoch gezahlt hast, geht das Gericht und die Behörde davon aus, dass du damit das Fehlverhalten zugibst. Du hättest ausdrücklich schriftlich den Einspruch zurück nehmen müssen - jedoch auch das volle Bußgeld (Geldbuße + Gebühren + Auslagen) zahlen müssen.

  1. Dadurch, dass du die ursprünglichen 15 € überwiesen
    hast, hast du auch nicht durch „schlüssiges Handeln“ den
    Einspruch zurückgenommen, da du ja Gebühren und Auslagen nicht
    gezahlt hast.

Gebühren und Auslagen sind ja erst entstanden, da trotz meinem
Telefonat und der Rücksendung des Anhörungsbogens einfach ein
Bußgeld erlassen wurde. Das ist doch nicht meine Schuld.

Hier herrscht allgemein ein Missverständnis vor.
Die Behörde ist nicht verpflichtet, eine Verwarnung auszusprechen
Wenn eine Verwarnung egal aus welchem Grund (!!!) nicht gezahlt wird, gilt sie als nicht angenommen und es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ausnahme: es ist klar, dass du nicht gefahren bist.
Wenn du schreibst, dass du nicht weißt ob du der Töter warst, dann muss die Behörde nur sehen, dass sie innerhalb der Verjährungsfristen das Notwendige tut.
Wenn du dir die Veröffentlichungen in der Presse mal anschaust, wirst du feststellen, dass immer zuerst beim Personal gespart wird. Da kann es durchaus passieren, dass aus Personalmangel keine weiteren Ermittlungen mehr möglich sind und daher unmittelbar ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Es wird lediglich geschaut, ob das Foto (Mann, ca. 40) mit dem Halter (Mann, 40) übereinstimmt, mehr Zeit bleibt nicht. Ein OWi-Verfahren ist trotz aller Automatiesierung immer noch verdammt viel „Handarbeit“.

  1. Egal ob du vor Gericht erscheinst oder nicht: wenn es zu
    einem Urteil kommt, werden die gezahlten 15€ auf die
    dann verhängte Geldbuße angerechnet. Die Gebühren und Auslagen
    sind jedoch ein vielfaches höher, als vor der Behörde.

Das ist mir klar. Heißt das, ich hätte eine eventuell falsche
Strafe einfach akzeptieren sollen ? Funktioniert so der
„Rechtsstaat“ ?

Moment: du hast doch die reine Geldbuße gezahlt, oder? Warum machst du so etwas, wenn du nicht gefahren bist??
Also, wenn ich unschuldig bin, dann zahle ich auch nicht.
Also: Rechtsanwalt einschalten (nicht unbedingt erforderlich) - hinfahren - auf Freispruch plädieren und dann die Kosten durch den Staat (also Steuerzahler) ersetzen lassen. Auf keinen Fall eine Einstellung des Verfahrens akzeptieren - dann musst du zwar nichts zahlen und bekommst die 15 € auch zurück, bleibst aber auf deinen Kosten sitzen.

  1. Wenn du erscheinst und das Verfahren wird eingestellt, dann
    hast du deine Auslagen (meistens) selbst zu tragen.

Mir sind Kosten aufgrund der Schlampigkeit der Berliner
Polizei entstanden. So fördert man wohl kriminelles Verhalten
denn was mir dort in meinen Augen zu Unrecht abgeknöpft wird,
werde ich mir mit Sicherheit durch entsprechendes Frisieren
meiner nächsten Steuererklärung vom Staat zurückholen.

Tja, dann wollen wir mal hoffen, dass heute kein Finanzbeamter dieses Statement liest.
Also - du hast einen Fehler gemacht und machst nun des Staat dafür verantwortlich???
sonst gehts aber gut ja? *scnr*

  1. Durch die Zahlung der 15 € hast du ja den Verstoß
    zugegeben - daher dürfte es kaum zu einem Freispruch kommen.

Natürlich gebe ich den Verstoß zu, ich bin ja gefahren.

hiphip hurra.
Also, was willst du denn dann???
Nimm den Einspruch zurück und zahl die fehlenden 17€ .
Du hast bisher schon mehr Kosten verursacht, als durch das Bußgeld wieder hereinkommen werden - viel Spaß bei der nächsten Steuererhöhung.

Ich schlage vor, du nimmst schnellstmöglich den Einspruch
zurück und fragst dabei gleichzeitig, bis wann du die
restlichen Gebühren wohin zu zahlen hast.

Kann ich den Einspruch zum Teil zurücknehmen ? Die 15 €
für den Verkehrsverstoß erkenne ich ja an.

NEIN
Nochmal: Die Behörde muss nicht verwarnen - sie kann. Die Verwarnung dient zur Verwaltungsvereinfachung. Wenn man das Angebot (nichts anderes ist das) nicht annimmt, muss man auch die anfallenden Kosten zahlen

Bitte nochmal um Antwort,
Tommy

Gruß
HaWeThie

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Hello again,

Ich bin als Betroffener zur Hauptverhandlung geladen - das
klingt schon nach persönlichem Erscheinen…

Die Ladung ist Standart,ist aber eigentlich nur eine
Terminsmitteilung.
Es müsste ausdrücklich in der Ladung stehen, dass das
persönliche erscheinen angeordnet wird, mit Hinweis auf die
Folgen, falls du nicht kommst.
Im Zweifel: Anrufen schadet nichts.

Ich habe angerufen, eine Dame hat gesagt, daß ich nur auf Antragstellung meinerseits von der persönlichen Erscheinungspflicht entbunden werden kann. Da mein Fall ja kompliziert ist, würde ich da schon gerne hin wenn sich die Verhandlung nicht abwenden läßt.

Da du jedoch gezahlt hast, geht das Gericht und die Behörde
davon aus, dass du damit das Fehlverhalten zugibst. Du hättest
ausdrücklich schriftlich den Einspruch zurück nehmen müssen -
jedoch auch das volle Bußgeld (Geldbuße + Gebühren + Auslagen)
zahlen müssen.

Hier liegt ein Mißverständnis von Dir vor. Ich habe niemals behauptet, ich sei nicht gefahren, ich habe nur gesagt, daß das Auto in dem Zeitraum zeitweise von einem Freund gefahren wurde. Ich wollte nur unbedingt das Foto sehen. Daß mein Auto dort zu schnell gefahren ist, habe ich nie angezweifelt.

Wenn du schreibst, dass du nicht weißt ob du der Töter warst,

Der Töter war ich schon gar nicht aber ich könnte noch zu einem werden wenn das so weiter geht…

Wenn du dir die Veröffentlichungen in der Presse mal
anschaust, wirst du feststellen, dass immer zuerst beim
Personal gespart wird. Da kann es durchaus passieren, dass aus
Personalmangel keine weiteren Ermittlungen mehr möglich sind
und daher unmittelbar ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Es
wird lediglich geschaut, ob das Foto (Mann, ca. 40) mit dem
Halter (Mann, 40) übereinstimmt, mehr Zeit bleibt nicht. Ein
OWi-Verfahren ist trotz aller Automatiesierung immer noch
verdammt viel „Handarbeit“.

Mein Freund ist aber nunmal etwa in meinem Alter. In Bonn bekommt man das Foto immer gleich mitgeschickt, da wäre die Sache keine Affäre gewesen. Eine Kopie mitzusenden würde m.E. gleich eine Menge an Einsprüchen in Berlin sparen und somit Personal entlasten aber das ist ein anderes Thema…

Das ist mir klar. Heißt das, ich hätte eine eventuell falsche
Strafe einfach akzeptieren sollen ? Funktioniert so der
„Rechtsstaat“ ?

Moment: du hast doch die reine Geldbuße gezahlt, oder? Warum
machst du so etwas, wenn du nicht gefahren bist??
Also, wenn ich unschuldig bin, dann zahle ich auch nicht.

Siehe oben - ich bezweifle nicht, daß ich es war aber ich sehe nicht ein wie aus den 15 € plötzlich ein Vielfaches werden kann, bloß weil ich Einsicht in das Foto verlange.

  • hinfahren - auf Freispruch plädieren und dann die Kosten
    durch den Staat (also Steuerzahler) ersetzen lassen. Auf
    keinen Fall eine Einstellung des Verfahrens akzeptieren - dann
    musst du zwar nichts zahlen und bekommst die 15 € auch
    zurück, bleibst aber auf deinen Kosten sitzen.

Gerade die 15 € sehe ich ja als (mehr oder weniger) gerechtfertigt an, nur den Rest nicht.

Also - du hast einen Fehler gemacht und machst nun des Staat
dafür verantwortlich???
sonst gehts aber gut ja? *scnr*

Ich mache die Berliner Polizei dafür verantwortlich.

Natürlich gebe ich den Verstoß zu, ich bin ja gefahren.

hiphip hurra.
Also, was willst du denn dann???

Nicht mehr zahlen als die 15 € für meine unverschämte Raserei.

Nimm den Einspruch zurück und zahl die fehlenden 17€ .
Du hast bisher schon mehr Kosten verursacht, als durch das
Bußgeld wieder hereinkommen werden - viel Spaß bei der
nächsten Steuererhöhung.

Nicht ich habe Kosten verursacht sondern die Berliner Polizei. Ich bin auch dazu geneigt, denen eine gewisse Absicht und Preistreiberei zu unterstellen. (Das sage ich dem Richter aber wohl besser erst wenn er mich denn verknackt hat)

Kann ich den Einspruch denn theoretisch jetzt wo ein Termin steht überhaupt noch ohne Kostenfolge zurücknehmen ? Und wo ? Bei der Polizei ? Beim Amtsgericht ?

Bin extrem enttäuscht und empört. Der Fisch ist für mich garantiert noch nicht gegessen geschweige denn verdaut.

Gruß,
Tommy

Hello again,

hallo nochmal,

Ich habe angerufen, eine Dame hat gesagt, daß ich nur auf
Antragstellung meinerseits von der persönlichen
Erscheinungspflicht entbunden werden kann. Da mein Fall ja
kompliziert ist, würde ich da schon gerne hin wenn sich die
Verhandlung nicht abwenden läßt.

Wo ist das kompliziert?
Du bist verwarnt worden, hast die Verwarnung nicht innerhalb der Frist (7 Tage ) gezahlt, so dass sie nicht wirksam geworden ist.
Danach ist, vollkommen mit den Buchstaben des Gesetzes übereinstimmend, ein Bußgeldbescheid gegen dich erlassen worden. Dieser ist mit Gebühren und Auslagen verbunden. Darauf wirst du in der Verwarnung sogar in Fettdruck hingewiesen.
Aber nochmal: Es wäre sicherlich einfacher gewesen, dir ein Foto direkt mitzuschicken. In BN wird das aber auch erst seit ein paar Jahren gemacht, da die ADV es jetzt hergibt - die davor nämlich nicht.
Wenn du ein Foto anforderst besteht immer die Gefahr, dass die Behörde wg. der Verjährungsfrist den Bußgeldbescheid erlassen muss (wieder Thema Personaleinsatz)

Hier liegt ein Mißverständnis von Dir vor. Ich habe niemals
behauptet, ich sei nicht gefahren, ich habe nur gesagt, daß
das Auto in dem Zeitraum zeitweise von einem Freund gefahren
wurde. Ich wollte nur unbedingt das Foto sehen. Daß mein Auto
dort zu schnell gefahren ist, habe ich nie angezweifelt.

Wenn du schreibst, dass du nicht weißt ob du der Töter warst,

Der Töter war ich schon gar nicht aber ich könnte noch zu
einem werden wenn das so weiter geht…

:wink:
Freud lässt grüßen

Mein Freund ist aber nunmal etwa in meinem Alter. In Bonn
bekommt man das Foto immer gleich mitgeschickt, da wäre die
Sache keine Affäre gewesen.

s.o.

Eine Kopie mitzusenden würde m.E.
gleich eine Menge an Einsprüchen in Berlin sparen und somit
Personal entlasten aber das ist ein anderes Thema…

s.o.

Moment: du hast doch die reine Geldbuße gezahlt, oder? Warum
machst du so etwas, wenn du nicht gefahren bist??
Also, wenn ich unschuldig bin, dann zahle ich auch nicht.

Siehe oben - ich bezweifle nicht, daß ich es war aber ich sehe
nicht ein wie aus den 15 € plötzlich ein Vielfaches
werden kann, bloß weil ich Einsicht in das Foto verlange.

Einfach gesagt: weil’s im Gesetz steht.
Eine Behörde muss nicht verwarnen,
Sie bestimmt Art und Umfang ihrer Ermittlungen selbst.
Ich bin allerdings der Ansicht, dass die Berliner hier sehr hart
gehandelt haben - zwar den Buchstaben des Gesetzes entsprechend, aber ohne „Fingerspitzengefühl“.

Gerade die 15 € sehe ich ja als (mehr oder weniger)
gerechtfertigt an, nur den Rest nicht.

Gesetz lesen.

Also - du hast einen Fehler gemacht und machst nun des Staat
dafür verantwortlich???
sonst gehts aber gut ja? *scnr*

Ich mache die Berliner Polizei dafür verantwortlich.

Die gehört doch zum Staat, oder?

Nimm den Einspruch zurück und zahl die fehlenden 17€ .
Du hast bisher schon mehr Kosten verursacht, als durch das
Bußgeld wieder hereinkommen werden - viel Spaß bei der
nächsten Steuererhöhung.

Nicht ich habe Kosten verursacht sondern die Berliner Polizei.
Ich bin auch dazu geneigt, denen eine gewisse Absicht und
Preistreiberei zu unterstellen.

Preistreiberei lohnt nur, wenn man anschließend mehr verdient hat, also der Erlös höher als die Kosten ist.
Die Kosten für einen Bußgeldbescheid werden durch die Gebühren bei weitem nicht gedeckt.

Kann ich den Einspruch denn theoretisch jetzt wo ein Termin
steht überhaupt noch ohne Kostenfolge zurücknehmen ? Und wo ?
Bei der Polizei ? Beim Amtsgericht ?

Du kannst den Einspruch vor Eröffnung der Hauptverhandlung zurücknehmen, ohne dass Kosten entstehen. Schreib am Besten ans Gericht.
(Ich hoffe, dass Gesetz hat sich nicht soooo stark geändert)

Bin extrem enttäuscht und empört. Der Fisch ist für mich
garantiert noch nicht gegessen geschweige denn verdaut.

Persönlich verständlich, nur ist rein rechtlich den Berlinern kein Vorwurf zu machen - Bürgerfreundlich ist das nicht, was die gemacht haben.

Gruß
HaWeThie

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Abschließend kann ich also daraus für mich schließen, daß es in jedem Falle ratsam ist, eine Verwarnung der Bullen äh Polizei zu bezahlen, auch wenn sie möglicherweise zu Unrecht ausgesprochen ist (denn ich konnte ja nicht wissen, daß ich selbst gefahren bin) wenn ich Kosten vermeiden will. Oder wahlweise hätte ich jemand anders unwahrerweise als Fahrer ausgeben müssen, damit die Kosten bei 15 € geblieben wären. Na ja, nächstes Mal weiß ich dann ja, was ich zu tun habe… (Langsam fahren meine ich natürlich damit.)
Schöner neuer "Rechts"staat…

Gruß,
Tommy

Kosten für Rücknahme Einspruch Bußgeld ?
Hallo,

kleine Zusatzfrage: Nachdem ich den Antworten auf meine Frage entnehmen konnte, daß Gerechtigkeit für mich nicht zu erwarten ist, sollte ich meinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wohl zurücknehmen. Werden mir dann voraussichtlich noch Kosten für das für Juli bereits angesetzte Gerichtverfahren aufgedrückt ? Dann würde ich die Sache wahrscheinlich lieber durchziehen und die mir dann ausgehändigten Akten im Internet veröffentlichen. Als Bezieher von Arbeitslosenhilfe werde ich ja wohl eine Zahlung geringer Raten erwarten können, oder ? Ansonsten: Hallo Privatinsolvenz…

Gruß,
Tommy

Tüte Mitleid auskipp…
Hallo,

Gerechtigkeit schon, nur hättest Du Dich eben rechtzeitig und richtig kümmern müssen.
Die Gerechtigkeit hätte gelautet: sofort Verwarnung bezahlen, egal wer den Fehler gemacht hat. Weil: Verwarnung ist eine Nettigkeit der Behörde, Sie hätte auch gleich den Bußgeldbescheid schicken können, dann hättest Du die Zahl „15EUR“ nie gesehen. Bezahlt man die nicht, b
Zur Privatinsolvenz viel Spaß, nicht nur, das sie auf Grund der Gebühren teurer wäre als die jetzige Aktion, unterstelle ich bei Deinem „Talent“, das das erst recht schief geht.
Sorry für den wenig netten Text, aber es k**zt mich an, wenn immer und grundsätzlich die anderen Schuld sind.

Gruß,
Micha

Hallo,

Ich kann nicht anders. muss nochmal antworten:

kleine Zusatzfrage: Nachdem ich den Antworten auf meine Frage
entnehmen konnte, daß Gerechtigkeit für mich nicht zu erwarten
ist,

Was du so Gerechtigkeit nennst.

sollte ich meinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
wohl zurücknehmen. Werden mir dann voraussichtlich noch Kosten
für das für Juli bereits angesetzte Gerichtverfahren
aufgedrückt ?

Lies einfach das, was ich unten geschrieben habe - dann dürfte sich die Frage erledigt haben.

Dann würde ich die Sache wahrscheinlich lieber
durchziehen

Urteil - Urteilsgebühren - Schreibgebühren
Mach aus 17 € Kosten mal eben ein paar mehr, so an die 100, dann beschwer dich aber nicht.

und die mir dann ausgehändigten Akten im Internet
veröffentlichen.

Da du kein RA bist, werden dir keine Akten ausgehändigt.

Als Bezieher von Arbeitslosenhilfe werde ich
ja wohl eine Zahlung geringer Raten erwarten können, oder ?

ja, dabei ist die Mindesthöhe etwa so hoch, wie der jetzige Gesamtbetrag.

Ansonsten: Hallo Privatinsolvenz…

s. Jaku - *Träne verdrück

Gruß
HaWeThie

Sieh dir das mal an
Erst mal mußt du zahlen.
Auch wenn Strafgelder zu Unrecht erhoben werden mußt du erst einmal zahlen.
Wenn du nicht zahlst und es stellt sich später heraus das du im Recht bist (was immer das auch in Deutschland heißen mag) mußt du trotzdem Zinsen und Gebühren tragen, die dadurch entstanden sind, das du die zu Unrecht erhobenen Forderungen nicht gezahlt hast.
Das ist halt einfach so.

Sieh dir das mal an, das du weißt, das du nicht alleine bist :

http://www.winni-the-pooh.de/justiz1.htm

Unsinn
Hallo
ich habe selten so einen Unsinn gehört.
Was du meinst, betrifft die Zahlung von Steuern und anderen Abgaben.
Hier musst du auch bei Widerspruch erst zahlen.

Im Bußgeldverfahren gilt das nicht.
Hier muss erst nach Rechtskraft der Entscheidung gezahlt werden.
Das ist keine Erfindung von mir, sondern steht so im Gesetz.

(Gilt entsprechend bei Strafverfahren)

Gruß
HaWeThie