Verkehrsrecht: Wie Parkplatz 'sichern'

Hallo,

folgende Situation:

An einer öffentlichen Straße befinden sich am Straßenrand Parkbuchten, die im 90° Winkel zur Fahrtrichtung genutzt werden.
Diese Parkbuchten sind als Anwohnerparkplätze ausgewiesen und auch so beschildert.
Einige dieser Plätze sind jedoch auf Privatgrund, was optisch nicht zu erkennen ist (kein baulicher Unterschied, aber natürlich nicht als Anwohnerparkplatz beschildert). Der potenzielle Parker könnte nun vermuten, dass dies Parkplätze sind, die frei zur Verfügung stünden.

Wie muss der Eigentümer diese Plätze kennzeichnen, dass ein Abschleppen von dort abgestellten Fahrzeugen (gesetzlich) durchführbar ist?

Gibt es eine konkrete Formulierung, einen Wortlaut, der eingehalten werden muss?
Gibt es eine mindeste Schriftgröße?

Kann man ein frei-von-der-Feder-weg kreiertes Schild dort anbringen, welches Parken untersagt und Abschleppen androht?

(Man sieht ja immer wieder solche Schilder - vom „Baumarkt-Standard“ bis „A4 handschriftlich in Folie“ - was zählt, was ist wirkungslos…?

Da es keinen konkreten Fall gibt, helfen mir „Tipps“ wie „es sollte schon 30x40cm groß sein“ nicht weiter.
Ich suche nach echten Fakten, die eine wasserdichte Beschilderung definieren.

Vielen Dank, und beste Grüße
formica

Moin, formica,

das Einzige, was in der Praxis hilft, sind abschließbare Pfosten. Zu Schildern findest Du tausend Meinungen, aber niemanden, der sie liest, und im konkreten Fall keinen, der das Fahrzeug abschleppt. Auf dem Parkplatz behindert kein Fahrzeug den Verkehr, wie sollte dann das Abschleppen begründet werden?

Gruß Ralf

Auf dem Parkplatz behindert kein
Fahrzeug den Verkehr, wie sollte dann das Abschleppen
begründet werden?

Der Fragesteller sagte doch das sei Privatgrund, was nur schwer zu erkennen sei. Und steht ein fremdes Fahrzeug auf einem Privatgrund ohne das zu dürfen sehe ich was das Abschleppen an sich angeht nicht auch nur das geringste Problem.
Problematisch wird das - wenn überhaupt - hinterher (war nicht erkennbar etc. pp.) falls sich der Abgeschleppte wehren möchte.

mfg
Simon

Der Fragesteller sagte doch das sei Privatgrund, was nur
schwer zu erkennen sei. Und steht ein fremdes Fahrzeug auf
einem Privatgrund ohne das zu dürfen sehe ich was das
Abschleppen an sich angeht nicht auch nur das geringste
Problem.

Hi,

damit hast du zwar Recht, aber die Abschleppkosten zahlt erst mal der Auftraggeber, und das ist der Eigentümer des Parkplatzes. Das Geld dann vom Abgeschleppten eintzutreiben ist dann schon wieder was anderes. Was wenn er keines hat? Dann bleibt der Eigentümer des Parkplatzes erstmal auf den Kosten sitzen.

Grüße
Michael

PS: Das mit dem Pfosten ist wahrscheinlich die beste Lösung.

Hi,

Ich suche nach echten Fakten, die eine wasserdichte
Beschilderung definieren.

diese Suche wird vergeblich sein, eine solche Definition gibt es nicht. Dies ist übrigens auch keine Sache des Verkehrsrechts, sondern Zivilrecht.
Der unberechtigt Parkende begeht eine sog. Besitzstörung, gegen die der Eigentümer einen Abwehranspruch hat. Dieser wird aber (erst mal) nicht vom Staat durchgesetzt, Ordnungsamt oder Polizei werden hier nicht abschleppen lassen. Ob es gerechtfertigt ist, daß Eigentümer oder Besitzer privat abschleppen lassen (was problemlos möglich ist), kann nur am Einzelfall entschieden werden.
In jedem Fall muß der Auftraggeber die Kosten erstmal vorstrecken und kann sie sich dann auf zivilrechtlichem Weg vom Verursacher wiederholen.
Ob er dabei erfolgreich ist hängt aber nicht (allein) von der vorhandenen Beschilderung ab. Diese muß halt so gestaltet sein, daß (in einem evtl. Prozess) der Richter die Frage bejaht, daß die Aussage bei Anwendung der üblichen und notwendigen Sorgfalt von jedem verstanden werden kann.
Aber das Abschleppen muß verhältnismäßig sein. Und daran werden sich in einem Prozess auch die Geister scheiden, der Abgeschleppte wird sagen nein, der Besitzer sagt selbstverständlich ja. Entschieden wird dann vom Richter…

Gruß Stefan

zwei Posten links und rechts einbetonieren, abschliessbare Kette dazwischen … an ein Schild halten sich die wenigsten und die Abschleppkosten sind zunächst von dir vorzuschiessen.

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Selbsthilfe
Hallo!

Und steht ein fremdes Fahrzeug auf
einem Privatgrund ohne das zu dürfen sehe ich was das
Abschleppen an sich angeht nicht auch nur das geringste
Problem.

Oh ja ich schon. Die Frage ist ja nicht, ob der dort stehen darf oder nicht. Es ist völlig klar dass man gegen den Willen des Eigentümers sich nicht auf dessen Grundstück stellen darf. Auch darf man den Besitzer nicht eigenmächtig im Besitz stören.

Die Frage ist vielmehr ob der Eigentümer und/oder Besitzer seinen Anspruch im Wege der Selbsthilfe durchsetzen darf und Selbsthilfe kann immer nur in Ausnahmefällen zulässig sein.

Gruß
Tom