Verkehrsrechtler vor :)

Hallo zusammen!

Mal folgenden Sachverhalt:

Man stelle sich einen KOM vor, dessen Fahrer die FE der Klasse 2 besitzt.
Es handelt sich hierbei um eine Überführungsfahrt, womit der Fahrer zum Führen berechtigt ist, gemäß § 6, Abs. 4 FeV

Nun hat der gute Mann allerdings noch seine Schwiegermama im Bus, die ‚die Gelegenheit genutzt hat‘, um mit in die Stadt zu kommen.

Bei der Überführungsfahrt darf jedoch kein FAHRGAST im Bus sein.

Wie ist das nun zu beurteilen?

Fahrgast = Ja, dann Fahrerlaubnis = Nein

oder

Fahrgast = Nein und eben doch die Berechtigung zum Führen des KOM´s

Wäre erfreut, da weitere Hilfe zu bekommen…

Gruß
Claus

Hi,
soweit ich es weiß, darf max. ein (1,0) Mechaniker mitfahren, wenn es um die Überprüfung des technischen Zustandes geht. Sonst darf niemend mitfahren. Es geht nach der Zahl der zulässigen Fahrgäste und nicht nach der Zahl der tatsächlich mitfahrenden Personen.

A.

Hallo,

Fahrgast = hat für die Gewerbliche Fahrt bezahlt (entweder Mietwagenverkehr oder Linienverkehr)

Deine (?)Schwiegermutter ist kein Fahrgast.

Mitnehmen darfst 8 Personen, ihr dürft max. 9 sein.

gruß

dennis

Meine (?) Schwiegermutter…

haha, nein - in meinem Alter (siehe Visitenkarte) denke ich noch nicht ans Heiraten, aber trotzdem danke für die beiden Antworten!

Aber:
Wo genau find ich das rechtlich untermauert???
Brauche Paragraphen :smile:

Gruß
Claus

Re^2: Verkehrsrechtler vor :smile:
Hallo,

Wo genau find ich das rechtlich untermauert???
Brauche Paragraphen :smile:

§6 FeV

http://www.verkehrsportal.de/

gruß

dennis