Verkehrsrechtschutz wie kündigen?

Hallo ihr Wissenden,

seit 12 Jahren zahle ich in eine Verkehrsrechtsschutz (250000 € je RS-Fall, 150 € SB) ein die ich bisher noch nicht in Anspruch genommen habe. Im September 2003 ist eine Vertragsverlängerung bis 2008 erfolgt. Nachdem ich jetzt geheiratet habe möchte ich meine Frau natürlich mitversichern. Nach Auskunft bei meinem Versicherer würde ich dann ca. 115 € p.a. bezahlen.
Das bisher günstigste Gegenangebot habe ich beim ADAC für ca. 75 € gesehen. Mit unbegrenzter Deckung habe ich das auch für ca. 10 € mehr gefunden.
Jetzt möchte ich natürlich raus aus meiner alten Versicherung und eine neu abschließen. Aber wie komme ich da jetzt am besten raus?? Freiwillig werden die mich wohl nicht raus lassen.

Danke für eure Antworten

Gruß

Thomas

Hi,
Vertragsverlängerung heißt nicht zwingend, dass keine zwischenzeitliche _Kündigung_ dieses laufenden Vertrages möglich ist. Du musst unter dem Punkt „Kündigung“ in den Versicherungsbedingungen Deines Vertrages nachsehen.

Gruss A.

Danke, aber es gibt nur unter „Dauer des Vertrags“ den Verweis auf die im Versicherungsschein genannte Dauer (2008). Unter Kündigung heißt es nur „Wenn Sie nicht zahlen, schmeißen wir Sie raus“.
Wäre auch eine Lösung, dauert bei jährlicher Zahlungsweise noch was länger.

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Hi,

dann wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen , und den höheren Preis zahlen, und rechtzeitig fristgerecht kündigen müssen.

Zumindest das muss aber irgendwo in den Versicherungsbedingungen stehen „Vertrag verlängert um jeweils weitere 5 Jahre, wenn nicht bis… gekündigt wurde“ !?

Oder Du hast zwischendurch Glück und es kommt eine Preiserhöhung, wo ein Sonderkündigungsrecht entsteht.

Nichtzahlen ist keine Alternative --> Schufa.

Gruss A.

Hallo,

Unter Kündigung heißt es nur „Wenn Sie nicht zahlen, schmeißen wir
Sie raus“.
Wäre auch eine Lösung, dauert bei jährlicher Zahlungsweise
noch was länger.

und versaut Dir die Bonität, erschwert den Neuabschluss (Wer hat gekündigt ist eine übliche Frage die richtig zu beantworten ist!), gefährdet den Versicherungsschutz.

Du bist selber Schuld und musst im Prinzip die Konsequenzen deines Handelns tragen - Wer Verträge mit fünf Jahren Laufzeit abschließt hat eben auch Nachteile!

Ich finde es immer wieder Klasse, wenn diese Diskussionen geführt werden!!! Erst unterschreiben und dann sind die Versicherer die Bösen.
Bei einem Versicherungsmakler passiert einem das nicht!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo,

keine Chance außer Kündigung im Schadenfall.

Achtung - prämie ist unteilbar und eine Jahresprämie. D.h. auch bei unterjähriger Kündigung steht dem Versicherer die geamte Prämie zu!

Schadenfall könnte allerdings auch dazu führen, dass man aktuell keinen Vertrag mehr bekommt.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Dann fang auch nicht an die Diskussion zu führen.

  • Das ich nicht einfach aufhöre zu zahlen ist wohl Selbstverständlich. Zum einen habe ich den Vertrag nunmal unterschrieben, und zum anderen was würde passieren wenn ich es nicht tue? Der Gerichtsvollzieher kommt! Damit ich dann aber aus der Versicherung gekündigt werde bezahle ich den auch wieder nicht. Als nächstes steht der Gerichtsvollzieher bei meinem Arbeitgeber und nimmt eine Gehaltsfändung vor. Schon hat der Versicherer wieder sein Geld. Dem „guten Ruf“ im Unternehmen kommt es nicht besonders zu gute.

  • Abgesehen davon das man solche Verträge auch beim Makler bekommt, wer hat gesagt das die Versicherer die Bösen sind? Bei meiner Fragestellung ging es nicht darum mich über die bösen Versicherungen auszulassen sondern um die Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen. Es wäre ja möglich gewesen das die Versicherer z.B. nach 12 Jahren ohne Schaden auch auf Kulanz darauf eingehen, oder eine Art Sonderkündigungsrecht wg. Hochzeit (wenn auch sehr unwahrscheinlich) besteht.

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Hallo Thomas !

Mögliche Handlungsvariante: Schriftlich beim Versicherer ein „Änderungsangebot“ (ausdrücklich als Angebotsanfrage kenntlich machen) anfordern - Einschluss deiner Frau , jährliche Vertragslaufzeit. Wenn der Versicherer das akzeptiert, entsteht ein neuer Vertrag mit jährlicher Laufzeit, den du dann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf eines jeden VS-Jahres kündigen kannst.
Die Versicherung kann das machen, muss es aber nicht. Ansonsten musst du bis zum Ende der Laufzeit warten oder hast ggf. bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht (Fristen beachten).

Viele Grüße
Uwe