Hi,
zum Beispiel - bei Parkschäden -, angenommen der „Unfallgegner“ lässt nach einer Berührung der Reifen ohne jeglichen Blechschaden oder ohne auch nur eine Staubspur das Fahrzeug „erstmal komplett vermessen“ weil vermutlich „die Hinterachse jetzt komplett verzogen ist“. Die Versicherung des schädigenden Fahrzeugs in diesem möglichen Beispielfall wird aufgefordert, einen eigenen Gutacher zu versenden, aber sie reagiert darauf nur müde, da denen das wenn der Schaden nicht vierstellig wird wurscht ist. Ich bin aber aus Prinzip dagegen, wenn aus gar nichts - wegen allgemeiner Flaute im KFZ Handwerk und dem eigenen Portomonnaie - dann eine Riesenwerkstattnummer gemacht wird, das Fahrzeug am besten noch als kaum naoch fahrbereit hingestellt wird um halt … wie sollte es anders sein … möglichst viel dabei herauszuholen. Ich habe mich umgesehen aber die Rechtsschutzversicherungen fürs Auto gehen auf sowas ncht ein. Und es wäre ja auch egal - weil hochgestuft wird man ja immer gleich. Aber … gibt es da irgendwo eine Möglichkeit sich bei sowas doch abzusichern. Wie gesagt meine Erfahrung ist dass sich die Versicherungen da wegen des für die Versicherung geringen Ausfallwertes nicht kümmern. Und überhaupt, für was ist der Autorechtsschutz den wirklich gut?
Hat da jemand eine Empfehlung?
Danke
Petra
Hallo Petra,
… z.B. auch Abwehr unberechtigter aber auch falscher und überhöhter Ansprüche. Du hast die Möglichkeit, der Kfz-Versicherung ein Regulierungsverbot auszusprechen, Dir dann aber klar werden, dass evtl. Mehrkosten (wenn es doch anders kommt) von der Kfz-Versicherung bei Dir angefordert werden.
Also wenn Du Dir gaaaanz ganz sicher bist und alles beweisen kannst, dann wende ich an Deine Kfz-Haftpflichtversicherung und sage denen, die sollen den Schaden abwehren.
viele Grüße
Andreas
meine Erfahrung…
Hoi Petra!
in meiner Sturm- und Drangzeit hatte ich zwei Unfälle. Brav bei der Versicherung angegeben - die haben die Abwehr der gegnerischen Anspüche übernommen.
Fazit: um einen kleinen Crash deutlich unter 1000 DM wurde ein Riesenzirkus gemacht… die Schramme am Jaguar (den habe ich an der Tür erwischt und dort ein wenig Staub gewischt mit meiner Stossstange) wurde mit damals 12.000 DM reguliert, ohne auch nur eine einzige Rücksprache zu nehmen, ohne zu registrieren, dass die Polizei vor Ort war und den Schaden auf weniger als 100 DM geschätzt hatte…
Ruf Deine Versicherung an, schildere denen ehrlich und offen, was passiert ist und was DU befürchtest!
Im Grunde brauchst DU keine Rechtsschutzversicherung, um die Ansprüche gegen Deine Versicherung abzuwehren - es reicht, wenn DU Deine Versicherung erfolgreich motivierst!
Lieben Gruss
Ulli
Hallo,
möglich, dass ich mich jetzt ganz fürchterlich blamiere, aber:
Du hast die Möglichkeit, der
Kfz-Versicherung ein Regulierungsverbot auszusprechen, Dir
dann aber klar werden, dass evtl. Mehrkosten (wenn es doch
anders kommt) von der Kfz-Versicherung bei Dir angefordert
werden.
Da die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, die der Gesetzgeber als solche zum Schutz des Geschädigten installiert hat, kann es eigentlich nicht sein, dass genau dieser Schutzgedanke durch ein „Regulierungsverbot“ durch den VN quasi untergraben werden kann.
Aber vielleicht liege ich ja komplett falsch, daher bitte ich um Angabe der Grundlage, wo dies geregelt ist.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo Petra,
Die Versicherung
des schädigenden Fahrzeugs in diesem möglichen Beispielfall
wird aufgefordert, einen eigenen Gutacher zu versenden, aber
sie reagiert darauf nur müde, da denen das wenn der Schaden
nicht vierstellig wird wurscht ist.
Das hat weniger etwas mit „wurscht sein“ zu tun, als vielmehr mit dem nüchternen Abwegen von Aufwand und möglichem Ertrag. Schließlich kostet der SV auch Geld, genauso ein u.U. hinzuzuziehender Anwalt, etc.
Ich bin aber aus Prinzip
dagegen, wenn aus gar nichts - wegen allgemeiner Flaute im KFZ
Handwerk und dem eigenen Portomonnaie - dann eine
Riesenwerkstattnummer gemacht wird, das Fahrzeug am besten
noch als kaum naoch fahrbereit hingestellt wird um halt …
wie sollte es anders sein … möglichst viel dabei
herauszuholen.
Vollstes Verständnis. Es ist natürlich nicht in Ordnung, wenn jemand versucht, auf Kosten der Versichertengemeinschaft überhöhte oder gar unberechtigte Forderungen einzutreiben.
Ich habe mich umgesehen aber die
Rechtsschutzversicherungen fürs Auto gehen auf sowas ncht ein.
Korrekt, eine RS dient mehr dem Durchsetzen EIGENER Forderungen. Die Abwehr fremder Ansprüche ist Sache der Haftpflicht.
Und es wäre ja auch egal - weil hochgestuft wird man ja immer
gleich.
Das ist aber nicht der Grund dafür, dass auf das Einschalten eines Gutachters verzichtet wird.
Und bei allem Respekt: Andersrum wird´s ein Schuh.
Der Versicherer gewährt für die zurückgelegte schadenfreie Zeit einen Nachlass, den Schadenfreiheitsrabatt. Je länger schadenfrei, desto geringer die Aufwendungen für den Versicherer, desto höher der Rabatt.
Entsteht nun ein Schaden (= Aufwand für den Versicherer), entfällt der Rabatt oder ein Teil desselben.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Da die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, die der
Gesetzgeber als solche zum Schutz des Geschädigten installiert
hat, kann es eigentlich nicht sein, dass genau dieser
Schutzgedanke durch ein „Regulierungsverbot“ durch den VN
quasi untergraben werden kann.
Aber vielleicht liege ich ja komplett falsch, daher bitte ich
um Angabe der Grundlage, wo dies geregelt ist.
Hallo Frank,
Du hast grundsätzlich Recht: Die KH wäre nicht daran gebunden, da Sie lt. §10 AKB in Vollmacht des VN handelt. Im selben § steht später drin, dass der VN aufgrund seines „Verhaltens“ für die evtl. daraus entstehenden Mehrkosten gerade zu stehen hat. Das wäre z.b. VR würde an sich regulieren wollen, VN sagt nein und es entstehen Mehrkosten (z.B. gegnerischer Anwalt).
In der Praxis kenne ich das genau so: Deutlicher Hinweis an den VN für die Folgen (Kostenrisiko) und dann folgt der Sachbearbeiter dieser Weisung des VN.
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
Hallo Frank,
Du hast grundsätzlich Recht: Die KH wäre nicht daran gebunden,
da Sie lt. §10 AKB in Vollmacht des VN handelt. Im selben §
steht später drin, dass der VN aufgrund seines „Verhaltens“
für die evtl. daraus entstehenden Mehrkosten gerade zu stehen
hat. Das wäre z.b. VR würde an sich regulieren wollen, VN sagt
nein und es entstehen Mehrkosten (z.B. gegnerischer Anwalt).
Na, da bin ich zumindest schon einmal froh, dass ich i.d.T. nach dem gleichen Paragraphen geschielt hatte.
Nur hatte ich §10 (10) bislang so verstanden, dass der Versicherer gegenüber dem VN leistungsfrei ist, wenn z.B. dessen konkretes VERHALTEN die Regulierung verhindert (also wenn er sich z.B. weigert, Angaben zum Schadenhergang zu machen, etc.).
Dass er - der VN - dem Versicherer in der beschriebenen Art Vorgaben machen kann, war mir bislang unbekannt. Aber man lernt ja täglich dazu 
Dennoch sollte man - denke ich - noch einmal betonen, dass der Geschädigte unabhängig hiervon seine Ansprüche auch weiterhin gegen den Versicherer geltend machen und - soweit berechtigt - auch durchsetzen kann.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo
dass die Polizei vor Ort war und den Schaden auf
weniger als 100 DM geschätzt hatte…
nur mal so nebenbei. es ist nicht die aufgabe der polizei den schaden zu schätzen, die sollen den sachverhalt aufnehmen. sachverständige klären dann die schadenhöhe. wir regeln als otto-normal-verbraucher schließlich auch nicht den verkehr.
Ruf Deine Versicherung an, schildere denen ehrlich und offen,
was passiert ist und was DU befürchtest!
das geht i.o.
Im Grunde brauchst DU keine Rechtsschutzversicherung, um die
Ansprüche gegen Deine Versicherung abzuwehren
das ist richtig. denn das übernimmt schließlich die kfz-haftpflicht. die rechtsschutzversicherung ist dazu da ansprüche durchzusetzen.
- es reicht,
wenn DU Deine Versicherung erfolgreich motivierst!
glaub mir, die versicherer sind genug motiviert. ein blick in die zahlen recht dazu.
mfg
snake