Verkehrsrechtsschutz: Unfall mit fremden Auto

Hallo Experten,

ein Bekannter von mir ist zur Zeit ziemlich sauer auf seine Versicherung: Er hat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (V-RSV) und hatte einen Autounfall bei dem um die Schuldfrage vor dem Amtsgericht gestritten wird. Zum Zeitpunkt des Unfalls fuhr er allerdings das Auto seiner Frau, welche keine RSV hat. Jetzt weigert sich die RSV („Anwalts Liebling“) die Prozesskosten zu erstatten.

Ist das denn korrekt, dass eine V-RSV fahrzeugbezogen ist? Wenn ich mir also irgendwo ein Auto leihe, bin ich automatisch meinen Rechtsschutz los???

Gruß
Stefan

Hallo Experten,

bin kein Experte, aber kann dir leider aus eigener Erfahrung berichten.

Ist das denn korrekt, dass eine V-RSV fahrzeugbezogen ist?
Wenn ich mir also irgendwo ein Auto leihe, bin ich automatisch
meinen Rechtsschutz los???

Das ist richtig, es war wie bei mir. Eine V-RSV ist rein auf das Fahrzeug bezogen, genauso wie die Haftpflicht oder eine Kasko-Versicherung.
Wobei es natürlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann.
Bei mir war es so, dass das Zweit-Fahrzeug noch nachträglich in die Polizze aufgenommen wurde (natürlich mit Prämienerhöhung) und die Versicherung dann den Fall trotzdem übernommen hat.

Gruß
Lag

hallo Stefan,
jetzt könnte ich hämisch grinsen und sagen:„selbst schuld, wenn man so eine RS abschließt, bzw. nicht die Verswicherungsbedingungen ließt!“
Doch ich weiß, wie in der Praxis so was verkauft wird: „Sie brauchen eine RS? Hier habe ich was tolles. Ganz bekannte Gesellschft und preiswert!“ und schon setzt der Kunde seine Unterschrift darunter… und hat einen Schrott gekauft. Statt sich zu erkundigen, ob auch seine Familienangehörigen (nicht verdienende) mit versichert sind, ob er auch versichert ist, wenn er ein fremdes Fahrzeug fahrt… Woher soll er duiese Fallen auch wissen?
Er kauft Anwaltsliebling und das regeln wir und hat genau das erhalten, was er nicht wollte.
Für Deinen Freund gibt es nur eines: sofort kündigern (darf er außerplanmäßig, wenn ein Schaden geregelt oder nicht geregelt wurde) und zum Beispiel die AUXILIA (KS) oder die Itzehoer sich zulegen. Da hat er dann genau das, was er haben will: er und Frau und Kinder sind in einem Beitrag versichert und auch noch zum altem Recht (Ereignistheorie).
Grüße
Raimund

hallo Lag,
Das ist nicht richtig. Es gibt einige Versicherungen, die die Person absichern, bzw. die ganze Familie: Ihn, die Frau und die nichtverdienenden Kinder.
Wenn also einer dieser Personen einen Verkehrsrs in Anspruch neh´men muss, hat die ganze Familie mit einem RS den Schutz. Ob eines (!) der eigenen Autos oder einen Mietwagen ist gleichgültig.
Eine RS, die so etwas nicht bietet, sollte man nicht nehmen.
Grüße
Raimund

Hi Stefan,
das hängt von den Bedingungen im Vertrag ab. Bei mir sind alle Familienmitglieder und alle Fahrzeuge (auch die,die mir nicht gehören) mitversichert. Auch alle Rechtsstreitigkeiten aus z.B. Verträgen die auf den Namen meiner Frau laufen sind mitversichert. Allerdings hat das auch seinen Preis. Für Familien-, Verkehrs-, Vertrags-, Miet- und Arbeitsrechtsschutz zahle ich im Jahr DM 500,-(ohne SB). Aber mir hat es auch schon einige Male geholfen, hat sich für mich also schon bezahlt gemacht.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,
da hast Du aber einen der teuersten erwischt.
Du brauchst für so einen Schutz nicht mehr als 371.- DM hinlegen.
Überprüfe doch mal Deinen RS.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
sind da auch wirklich die gleichen Leistungen ohne SB drin ?
Ich habe bei den Preisvergleichen immer einen Pferdefuß gefunden.
Ist übrigens HDI. Trotzdem Danke, ich werde nochmal neu vergleichen, damals wars das beste Angebot.
Gruss Sebastian

hallo Sebastian,
schau,dass Du so schnell wíe möglich aus dem HDI kommst! Der hat vor Jahren auf die Kausaltheorie umgestellt. Ums kurz zu erklären: Eine RS prüft im Schadensfall

  1. wann bist Du in die RS eingestiegen
  2. Wann ist die Wartezeit vorbei (3 Monate)
  3. liegt der Schaden außerhalb dieser Zeit.
    hier hören nur noch 5 Gesellschaften auf zu fragen.
    die anderen prüfen weiter:
    auf welchem ursächlichem Ereignis beruht dieser Schaden? Vor dem Vertragsabschluss? Kein Schadensfall!
    Ein Beispiel: kannst Du Dich noch an den Opel Ascona erinnern, der beim Tanken manchmal fast die Tankstellen abfackelte? Stell Dir vor, du kaufst Dir so eine gebrauchte Krücke und weißt nichts von der Macke. Du gehst zum Tanken… und wummmm!
    Na, ja, Du bist ja RS-Versichert! Pustekuchen, der Konstruktionsfehler war vor Deinem Eintritt in die RS! Eigenleistung ist angesagt. (Kausalursache)
    Wechsele zur Auxilia. Die kostet diesen Beitrag und hat noch viel mehr Leistungen. kommt auch in allen Test am besten weg.
    Mit der Auxilia ist nur noch die Itzehoer vergleichbar. Aber etwas teuerer.
    Wenn Du nicht jedes jahr einen Prozess führst, dann empfehle ich Dir einen SB von 200,- DM Das spart Geld!
    Grüße
    Raimund

Es sei denn…
Hallo Raimund,

man weiß, dass man wirklich nie ein Mietauto fährt und immer nur seine eigene Kiste bewegt :smile:

Gruß
MArco

Hallo Experten,

ein Bekannter von mir ist zur Zeit ziemlich sauer auf seine
Versicherung: Er hat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
(V-RSV) und hatte einen Autounfall bei dem um die Schuldfrage
vor dem Amtsgericht gestritten wird. Zum Zeitpunkt des Unfalls
fuhr er allerdings das Auto seiner Frau, welche keine RSV hat.
Jetzt weigert sich die RSV („Anwalts Liebling“) die
Prozesskosten zu erstatten.

Ist das denn korrekt, dass eine V-RSV fahrzeugbezogen ist?
Wenn ich mir also irgendwo ein Auto leihe, bin ich automatisch
meinen Rechtsschutz los???

Du musst diverenzieren:

Wenn Du mit einem fremden Fahrzeug fährst, dann bist Du als Fahrer , aber nicht als Halter abgesichert. D.h. Rechtsanwaltskosten welche sich auf die Reparatur beziehen zahlt Dein Rechtsschutz nicht, sondern dafür ist der Rechtsschutz des Halters zustaändig.

Es gibt Versicherungen, wie der KS, welche mit einem Beitrag nahezu sämtlich auf Dich als Privatperson zugelassen Fahrzeuge versichert.

Oder Du schließt eine Verkehrs, Familien- und Berufssrechtsschutz ab. Da sind sämtlich auf Dich, Deine Frau und minderjährige Kinder als Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge versichert.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit eines Familien-Verkehrsrechtsschutzes.