Hallo www’ler,
angenommen einer Fahranfängerin (kein FS 17) passiert in der Probezeit Folgendes:
Sie fährt auf einen Bahnübergang zu, aufgrund Gedankenverlorenheit oder Unachtsamkeit übersieht sie, das Rotlicht der Anlage und die herunterkommende Schranke. Natürlich fährt sie dagegen und die Polizei kommt.
Angenommen, der Fahrerin würde unterstellt, dass sie „noch schnell rüberfahren“ wollte und deshalb aufs Gas ging und die Situation der herunterkommenden Schranke fehlinterpretiert hat, sprich nicht realiseirt hat, wie schnell die Schranke runterkommt und für den Unfall gäbe es keine Zeugen.
Es kann doch nicht sein, dass eine Fahrerin jetz den FS neu machen müsste (Probezeit), nur weil Stoibers Trachtler etwas behaupten, das überhaupt nicht bewiesen ist, oder?
Wäre euch für AW zu diesem fiktiven Fall dankbar.
(sehr) sonnige Grüße
Martin
Hallo!
Es kann doch nicht sein, dass eine Fahrerin jetz den FS neu
machen müsste (Probezeit), nur weil Stoibers Trachtler etwas
behaupten, das überhaupt nicht bewiesen ist, oder?
Nö, das kann nicht sein, deswegen gibt es in einem Rechtsstaat (auch Bayern ist einer) den Rechtsweg. Allerdings gibt es dort auch den „prima facie“-Beweis. Und wenn eine Fahrerin in aller Gemütsruhe am Andreaskreuz vorbei langsam in die Schranke reingleitet, spricht das auch nicht unbedingt für ihre Eignung als Kraftfahrerin…
Natürlich fährt sie dagegen und die Polizei kommt.
Ich glaube entscheidend ist, dass die Fahrerin in die Schranke gefahren ist und nicht warum. Und dass in der Probezeit besonders genau hingesehen wird, ist ja schließlich Sinn und Zweck dieser Probezeit.
Hallo,
in der Regel werden Bahnübergänge durch sogeannte „Baaken“ weit im voraus
angekündigt (240 Meter vor dem Bü die erste Baake).
Außerdem steht an dem Bü auch noch das Andreaskreuz, das dem Schienenverkehr Vorrang gewährt (schließlich kann die technische Anlage ja auch einmal defekt sein).
Dieses sollte der betreffenden Person gerade aus der frisch hinter sich gebrachten Fahrschule alles noch in Erinnerung sein…
Außerdem entspricht die Äußerung der Polizei auch der immer wieder zu beobachtenden Praxis an den bundeseutschen Bahnübergängen…das nämlich trotz Rotem Blink-oder Dauerlicht noch auf den Bü gefahren wird oder die Halbschranken „elegant“ umfahren werden…bis es dann mal wieder Kleinholz gibt…
Auf den rund 22.000 Bahnübergängen im Bundesgebiet kam es laut dem
Deutschen Verkehrssicherheitsrat im Jahr 2005 zu 231 Unfällen mit
Personenschäden,wobei 98 % dieser Unfälle durch die Straßenverkehrsteilnehmer selber verschuldet wurden.
Hallo www’ler,
angenommen einer Fahranfängerin (kein FS 17) passiert in der
Probezeit Folgendes:
Sie fährt auf einen Bahnübergang zu, aufgrund
Gedankenverlorenheit oder Unachtsamkeit übersieht sie, das
Rotlicht der Anlage und die herunterkommende Schranke.
Natürlich fährt sie dagegen und die Polizei kommt.
Sorry aber: HAHAHA-Schenkel klopf-HAHAHAHAHAHAHA - das gibs doch in Wirklichkeit gar nich…oder doch???
Angenommen, der Fahrerin würde unterstellt, dass sie „noch
schnell rüberfahren“ wollte und deshalb aufs Gas ging und die
Situation der herunterkommenden Schranke fehlinterpretiert
hat, sprich nicht realiseirt hat, wie schnell die Schranke
runterkommt und für den Unfall gäbe es keine Zeugen.
Entschuldige nochmal, aber welcher Polizeibeamte soll denn auf die Idee kommen, dass jemand dermassen im Strassenverkehr träumt, dass er gegen eine sich senkende Bahnschranke fährt…Ehrlich selbst wenn es stimmt, wer soll das glauben???
Dementsprechend machen die Beamten einen Tatvorwurf der ihrer Einschätzung der Situation entspricht.
Der Rest wird ggf. vor Gericht bewertet.
Es kann doch nicht sein, dass eine Fahrerin jetz den FS neu
machen müsste (Probezeit), nur weil Stoibers Trachtler etwas
behaupten, das überhaupt nicht bewiesen ist, oder?
SO wie ich das sehe müsste die Fahrerin den FS neu machen weil - geht man mal davon aus das ihr Schlummerstündchen während der Fahrt fakt ist- sie beim Autofahren abgepennt hat. Und nicht weil „Stoibers Trachtler“ was auch immer behaupten.
Die Schranke hätte auch ein Kind sein können und das wird nicht durch Baaken vorher angekündigt…
Wäre euch für AW zu diesem fiktiven Fall dankbar.
Gern
DM
Hallo.
Es kann doch nicht sein, dass eine Fahrerin jetz den FS neu:machen
müsste […] ?
Da stimme ich Dir völlig zu. Es kann nicht sein, dass jemand, der so geistesabwesend durch die Gegend eiert, überhaupt einen Führerschein bekommt. Die geistige Eignung zum Führen eines Fahrzeuges ist ganz offensichtlich nicht gegeben.
240 m vor dem BÜ kommt die erste Bake, dann nach jeweils 80 weiteren Metern eine weitere. Dann kommt das Andreaskreuz, und ein Knüppel, auch Schranke genannt, liegt quer über der Fahrbahn. Es blinkt, und möglicherweise bimmelt es auch noch. Davon abgesehen ist an der Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung, falls nicht innerorts, und Überholverbot. All dies nicht zu bemerken, ist schon eine Kunstform. Solche Leute fahren auch in Kurven geradeaus sowie Fußgänger platt, ohne auch nur das Geringste davon mitzubekommen.
Gut, dass das nur fiktiv ist …
Gruß Eillicht zu Vensre