Verkehrsregel an Kreuzung mit/ohne Ampel?

Hallo,

ich möchte folgende seltene aber existierende Kreuzungssituation schildern:

An einer großen Hauptstraße führen mittig Bahnschienen durch (U-Bahn, Tram). Um der Bahn nicht in die Quere zu kommen, regelt eine normale Ampel den Verkehr. Diese zeigt „grüner Pfeil“ nach links, also freie Fahrt nach links (über die Bahnschienen hinweg).

Nach den Bahnschienen kommt nun jedoch noch ein „Vorfahrt-Gewähren“-Schild (ohne Ampel).

Allerdings hat der kreuzende Verkehr eine Ampel, ohne dass man selbst erkennen kann, ob diese „grün“ oder „rot“ zeigt.
Kommt es nun zum Unfall, weil man dachte, der dort stehende Verkehr habe „rot“, aber dieser ebenfalls gleichzeitig wie man selbst losfährt, hat man die Vorfahrt mißachtet, ohne dass man es kaum verhindern konnte.

Oder wie sehen das die Fachexperten?

Ich dachte bisher immer, wenn Kreuzug mit Ampeln, dann bitteschön an allen 4 Straßen, aber das scheint nicht immer so zu sein (Beispiel ist aus Düsseldorf, Kreuzung Heinrich-Heine-Allee / Theodor-Körner-Straße).
Da steht man nach dem Überqueren der Bahnschienen mit vorheriger grüner Ampel dann im Zweifel einsam und verlassen fast auf der Kreuzung und kann nur raten, ob der Rest noch „rot“ oder schon „grün“ hat.

Danke im Voraus für fachkundige Meinungen.

Euer JJBo

Hallo

Allerdings hat der kreuzende Verkehr eine Ampel, ohne dass man
selbst erkennen kann, ob diese „grün“ oder „rot“ zeigt.
Kommt es nun zum Unfall, weil man dachte, der dort stehende
Verkehr habe „rot“, aber dieser ebenfalls gleichzeitig wie man
selbst losfährt, hat man die Vorfahrt mißachtet, ohne dass man
es kaum verhindern konnte.

Simmt exakt: Ohne dass man es kaum verhindern konnte. Man darf halt erst fahren, wenn man niemandem die Vorfahrt nehmen und ihn dadurch behindern oder gefährden kann, sprich, im Zweifel, wenn nicht nur die Kreuzung, sondern auch der Warteraum vor der Ampel geräumt ist.

Da steht man nach dem Überqueren der Bahnschienen mit
vorheriger grüner Ampel dann im Zweifel einsam und verlassen
fast auf der Kreuzung und kann nur raten, ob der Rest noch
„rot“ oder schon „grün“ hat.

Kenne ich aus Stuttgart. Blöderweise steht man dann auch noch auf den Schienen…

Gruß
smalbop

An einer großen Hauptstraße führen mittig Bahnschienen durch
(U-Bahn, Tram). Um der Bahn nicht in die Quere zu kommen,
regelt eine normale Ampel den Verkehr. Diese zeigt „grüner
Pfeil“ nach links, also freie Fahrt nach links (über die
Bahnschienen hinweg).

Normalfall bei Straßen mit Mittelstrifen.

Nach den Bahnschienen kommt nun jedoch noch ein
„Vorfahrt-Gewähren“-Schild (ohne Ampel).

Ein Alibi-Schild, das dürfte eigentlich nicht sein, denn wenn es nicht da stünde, wäre alles eindeutig, oder gibts da noch was ?
Vermutlich ist da mal ein Unfall passiert, weil ein langsames Fahrzeug den Knotenbereich noch nicht geräumt hatte, als der geradeausfahrende Gegenverkehr losgefahren war.

Allerdings hat der kreuzende Verkehr eine Ampel, ohne dass man
selbst erkennen kann, ob diese „grün“ oder „rot“ zeigt.
Kommt es nun zum Unfall, weil man dachte, der dort stehende
Verkehr habe „rot“, aber dieser ebenfalls gleichzeitig wie man
selbst losfährt, hat man die Vorfahrt mißachtet, ohne dass man
es kaum verhindern konnte.

Gleichzeitig losgefahren ? Kann doch nur passieren, wenn jemand mitten auf der Kreuzung stehengeblieben ist.

Oder wie sehen das die Fachexperten?

Mal im Amt für Verkehrsmanagement nachfragen.

Da steht man nach dem Überqueren der Bahnschienen mit
vorheriger grüner Ampel dann im Zweifel einsam und verlassen

Desahalb das Signal mit grünem Pfeil, um zügig zu fahren, ohne zu zweifeln.

fast auf der Kreuzung und kann nur raten, ob der Rest noch
„rot“ oder schon „grün“ hat.

Wenn normal gefahren wird, mit 30 km/h beim Abbiegen, dann hat kein feindlicher Verkehrsstrom Grün.