Hallo,
ich möchte folgende seltene aber existierende Kreuzungssituation schildern:
An einer großen Hauptstraße führen mittig Bahnschienen durch (U-Bahn, Tram). Um der Bahn nicht in die Quere zu kommen, regelt eine normale Ampel den Verkehr. Diese zeigt „grüner Pfeil“ nach links, also freie Fahrt nach links (über die Bahnschienen hinweg).
Nach den Bahnschienen kommt nun jedoch noch ein „Vorfahrt-Gewähren“-Schild (ohne Ampel).
Allerdings hat der kreuzende Verkehr eine Ampel, ohne dass man selbst erkennen kann, ob diese „grün“ oder „rot“ zeigt.
Kommt es nun zum Unfall, weil man dachte, der dort stehende Verkehr habe „rot“, aber dieser ebenfalls gleichzeitig wie man selbst losfährt, hat man die Vorfahrt mißachtet, ohne dass man es kaum verhindern konnte.
Oder wie sehen das die Fachexperten?
Ich dachte bisher immer, wenn Kreuzug mit Ampeln, dann bitteschön an allen 4 Straßen, aber das scheint nicht immer so zu sein (Beispiel ist aus Düsseldorf, Kreuzung Heinrich-Heine-Allee / Theodor-Körner-Straße).
Da steht man nach dem Überqueren der Bahnschienen mit vorheriger grüner Ampel dann im Zweifel einsam und verlassen fast auf der Kreuzung und kann nur raten, ob der Rest noch „rot“ oder schon „grün“ hat.
Danke im Voraus für fachkundige Meinungen.
Euer JJBo