O danke für den Hinweis - Sie haben also Erfahrung mit dem Psychotherapieforum? Das erklärt so manches! Danke für Ihre wertvollen Beiträge zu meiner Frage.
Ich danke allen, die sich an der Beantwortung dieser Fragestellung beteiligt haben und schließe diesen String jetzt für mich. Draußen scheint die Sonne so schön und der Garten ruft! Viele Grüße
„Sonnenwirbele“
Hallo
Ich bin echt verwirrt… Wann ist es jetzt wessen Aufgabe, was
zu beweisen?Beweispflichtig ist halt immer der, der über einen anderen
eine Tatsachenbehauptung verbreitet.
Das kann also auch jemand sein, der als Zeuge geladen ist und befragt wird?
Gruß
smalbop
Greetz
Bommel
mein, dort bezieht man sich bei dem übeholen zum teil auf langsamfahrende kfz ( traktoren, fahrräder mofas ) . diese dürfen nicht auf autobahnen un kraftfahrstrßen fahren
mein, dort bezieht man sich bei dem übeholen zum teil auf
langsamfahrende kfz ( traktoren, fahrräder mofas ) . diese
dürfen nicht auf autobahnen un kraftfahrstrßen fahren
Wir sprechen offensichtlich von unterschiedlichen Paragrafen der StVO.