Verkehrsregeln: Rechtsfahrgebot auf der Autobahn

ich hätte da mal eine Frage:
in meinem Freundeskreis schwanken die Meinungen darüber, was man tun kann, wenn der beliebte Mittelstreifen auf dreispurigen Autobahnen exzessiv und sinnlos genutzt wird, weil viele Fahrer zu faul zum Rechtsfahren sind. Damit kann ich noch leben - aber was tun, wenn man zu mehreren Wagen rechts fährt und der Wagen vor einem OHNE NOT und ohne erkennbaren Grund auf den Mittelstreifen wechselt und dort langsamer wird. Ist das als Schikane gemeint (also Nötigung?) Sollte man die KfZ-Nr. aufschreiben? Sich an den Kopf fassen nützt nichts, und man kann doch nicht jeden Dummbold gleich anzeigen. Irgendwie sehe ich mich in die Rolle des Oberlehrers gedrängt, wenn ich hinter dem Wagen über zwei Spuren nach links fahre und dann wieder auf meine rechte Fahrbahn wechsle, nur um ihn zu überholen.
Gibt es Ärger, wenn man einfach mit unverändertem (erlaubtem) Tempo rechts auf seiner Spur - also schneller als der zur Mitte hin ausgescherte Wagen - weiterfährt, ihn also nicht überholt, sondern wirklich nur auf der bis zum Horizont freien rechten Spur weiterfährt?

Als Verfechter des Rechtsfahrgebotes ist es mir wirklich ein Anliegen, Eure Meinung hierzu bzw. etwas über die rechtliche Seite zu erfahren.

Moin!

ich hätte da mal eine Frage:
in meinem Freundeskreis schwanken die Meinungen darüber, was
man tun kann, wenn der beliebte Mittelstreifen auf
dreispurigen Autobahnen exzessiv und sinnlos genutzt wird,
weil viele Fahrer zu faul zum Rechtsfahren sind. Damit kann
ich noch leben - aber was tun, wenn man zu mehreren Wagen
rechts fährt und der Wagen vor einem OHNE NOT und ohne
erkennbaren Grund auf den Mittelstreifen wechselt und dort
langsamer wird. Ist das als Schikane gemeint (also Nötigung?)

Da bis heute in einigen Fahrschulen noch gelehrt wird, dass die rechte Spur für LKWs gedacht sei, wird sich daran auf absehbare Zeit nichts ändern.
Ob das Nötigung ist, hängt sicherlich von Deinem Abstand zum Spurwechsler ab. Sind noch 2 Km Platz, wird das vor Gericht anders gewertet, als bei 10m Abstand.

Sollte man die KfZ-Nr. aufschreiben? Sich an den Kopf fassen
nützt nichts, und man kann doch nicht jeden Dummbold gleich
anzeigen. Irgendwie sehe ich mich in die Rolle des Oberlehrers
gedrängt, wenn ich hinter dem Wagen über zwei Spuren nach
links fahre und dann wieder auf meine rechte Fahrbahn wechsle,
nur um ihn zu überholen.

Das ist nicht „oberlehrerhaft“, sondern einfach korrekt.
Was geht es Dich an, wenn der andere die Verkehrsregeln nicht einhält?

Gibt es Ärger, wenn man einfach mit unverändertem (erlaubtem)
Tempo rechts auf seiner Spur - also schneller als der zur
Mitte hin ausgescherte Wagen - weiterfährt, ihn also nicht
überholt, sondern wirklich nur auf der bis zum Horizont freien
rechten Spur weiterfährt?

Du überholst dann doch.

Als Verfechter des Rechtsfahrgebotes ist es mir wirklich ein
Anliegen, Eure Meinung hierzu bzw. etwas über die rechtliche
Seite zu erfahren.

Juristisch gesehen ist die StVO die Grundlage des Zusammenlebens im Straßenverkehr. Hier findest Du dann auch das Rechtsfahrgebot. Ferner findest Du im Bußgeldkatalog die entsprechenden Bußgelder. 70 Eur und 1 Punkt m.W. bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Bei einem gefährlichen Spurwechsel sieht das nochmal anders aus, hier kann man durchaus in den Bereich des Strafrechts kommen (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung). Die Strafen legt dann der Richter fest. Da ist dann auch mal ein 3-monatiges Fahrverbot oder gar eine MPU drin.

Das Problem ist einerseits die Beweisbarkeit und andererseits der Verfolgungswille der Staatsanwälte.
Üblicherweise dürfte bei solchen Anzeigen gar nichts passieren (ausser natürlich der Einstellung des Verfahrens), außer es ist zufällig ein Streifenwagen zugegen und dessen Fahrer sucht nicht nur nach VTs, die das Speedlimit um 10 Km/h überschreiten…

Somit bleibt einem nur, die Sache mit der größtmöglichen Gelassenheit anzugehen und tunlichst auf Rechtsüberholen zu verzichten. Das wird auch in einem solchen Fall von der Polizei eher geahndet, als Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot und die Polizei kann sich aussuchen, wen von beiden er „hochnimmt“. Sie wählt natürlich den Rechtsüberholer, da das wohl mehr „Beförderungspunkte“ aufgrund der höheren Geldstrafe abwirft.
Eine Beschwerde in dieser Richtung würde also auch zu nichts führen.

By the way: ich fahre recht viel. Würde ich auch nur jeden sehr dreisten Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und die Regeln zum sicheren Spurwechsel zur Anzeige bringen, müsste ich täglich 5-10 Anzeigen aufgeben. Da wäre es noch einfacher, sich die Drängler vorzunehmen. Der Aufwand wären drei Besuche bei der Polizei im Jahr…

Gruß,
M.

Hallo

ich hätte da mal eine Frage:

Das kommt hier häufiger vor.

in meinem Freundeskreis schwanken die Meinungen darüber, was
man tun kann, wenn der beliebte Mittelstreifen auf
dreispurigen Autobahnen exzessiv und sinnlos genutzt wird,
weil viele Fahrer zu faul zum Rechtsfahren sind.

Kommt auf die Verkehrslage an. Evtl. reicht es schon, die StVO zu lesen, um sich abzuregen. Doch dazu gleich mehr.

Damit kann
ich noch leben - aber was tun, wenn man zu mehreren Wagen
rechts fährt und der Wagen vor einem OHNE NOT und ohne
erkennbaren Grund auf den Mittelstreifen wechselt und dort
langsamer wird. Ist das als Schikane gemeint (also Nötigung?)

Das muss man wohl den Fahrer fragen.

Sollte man die KfZ-Nr. aufschreiben?

Wenn’s Spaß macht.

Sich an den Kopf fassen
nützt nichts,

Manchmal schon - nämlich falls dort das Problem drin sitzt.

und man kann doch nicht jeden Dummbold gleich
anzeigen.

Doch, aber man hat dann - je nach Anschuldigung - das Problem, seine Behauptung irgendwann auch beweisen zu müssen.

Irgendwie sehe ich mich in die Rolle des Oberlehrers
gedrängt, wenn ich hinter dem Wagen über zwei Spuren nach
links fahre und dann wieder auf meine rechte Fahrbahn wechsle,
nur um ihn zu überholen.
Gibt es Ärger, wenn man einfach mit unverändertem (erlaubtem)
Tempo rechts auf seiner Spur - also schneller als der zur
Mitte hin ausgescherte Wagen - weiterfährt, ihn also nicht
überholt, sondern wirklich nur auf der bis zum Horizont freien
rechten Spur weiterfährt?

Ja.

Als Verfechter des Rechtsfahrgebotes ist es mir wirklich ein
Anliegen, Eure Meinung hierzu bzw. etwas über die rechtliche
Seite zu erfahren.

Ganz einfach: Es gibt auf Autobahnen mit drei Richtungsfahrstreifen nach § 7 Nr. 3c StVO kein unbedingtes Rechtsfahrgebot.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Gruß
smalbop

Tach!

Ganz einfach: Es gibt auf Autobahnen mit drei
Richtungsfahrstreifen nach § 7 Nr. 3c StVO kein unbedingtes
Rechtsfahrgebot.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Falsch.
„Wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“ bedeutet nicht „wenn ich Bock dazu habe“.

M.

Danke an M. soweit.
smalbob: ich hatte m.W. keine schlauen Zyniker angesprochen - die habe ich schon in der eigenen Familie, deshalb frage ich ja hier im Forum. Alles klar?

Zur Definition des Überholvorgangs noch: ist es nicht so, dass er voraussetzt, dass ein Wagen 1. aus seiner Spur ausschert, 2. überholt und 3. wieder in seine Spur einschert?
Ich finde, das alles trifft nicht zu, wenn man sich nicht aus seiner Spur weg rührt; das ist nur ‚Vorbeifahren‘. Insofern kann sich ein chronischer Mittelstreifenfahrer doch nicht überholt fühlen, wenn man - klar, vorsichtig - rechts an ihm vorbeifährt, oder? Er ist ja selbst dran schuld, dass es soweit kommen konnte. Viele wurzeln ja geradezu auf den Mittelstreifen!

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Hi,

Ganz einfach: Es gibt auf Autobahnen mit drei
Richtungsfahrstreifen nach § 7 Nr. 3c StVO kein unbedingtes
Rechtsfahrgebot.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Falsch.
„Wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“ bedeutet nicht
„wenn ich Bock dazu habe“.

Nee, nicht falsch.
Lies einfach mal den angegebenen Absatz - die Formulierung ist eine völlig andere als Du sie zitierst. Und die Formulierung in § 7 (3c) kann man wirklich fast mit „wenn ich Bock dazu habe“ übersetzen.

Gruß Stefan

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:
in meinem Freundeskreis schwanken die Meinungen darüber, was
man tun kann, wenn der beliebte Mittelstreifen auf
dreispurigen Autobahnen exzessiv und sinnlos genutzt wird,
weil viele Fahrer zu faul zum Rechtsfahren sind.

Zunächst erst einmal nicht von aufwallenden Emotionen zu unbedachten Handlungen verleiten lassen, sondern höchstens zunächst mal schauen, warum einer nach links ausschert und dann langsamer wird.

Damit kann
ich noch leben - aber was tun, wenn man zu mehreren Wagen
rechts fährt und der Wagen vor einem OHNE NOT und ohne
erkennbaren Grund auf den Mittelstreifen wechselt und dort
langsamer wird.

Die Zähne zusammenbeißen und schauen, wie es mit dem nachfolgendem Verkehr auf der eigenen Spur ausschaut.
Nach Möglichkeit dann langsamer werden, zurückfallen lassen und schauen, ob es links noch eine Möglichkeit zum Überholen gibt.

Es könnte ja auch sein, das der Vorderman ( der Ausscherer ) plötzlich technische Probleme bekommt und deshalb langsamer wird.
Auch könnte ein kommendes Geschwindigkeitslimit oder eine Aufgabelung der einzelnen Fahrstreifen zu anderen Zielen angekündigt sein.

Ist das als Schikane gemeint (also Nötigung?)

Gehen wir mal davon aus, das es nur wenige rein aus Provokation anderen gegenüber so machen.

Es gibt eher schon Einige, die sich laut ihrem Tacho u.U. exakt an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wollen und leider dabei nicht auf den restlichen fließenden Verkehr achten.

Sollte man die KfZ-Nr. aufschreiben?

Immer abzuwägen, ob es die Sache auch wert ist. ( Vom Verhalten / Verstoß her ). Dann wäre es natürlich gut, wenn man dafür auch noch Zeugen hätte.

Sich an den Kopf fassen
nützt nichts, und man kann doch nicht jeden Dummbold gleich
anzeigen.

Es soll im Gegenzug auch Mitbürger geben, die wegen Kinkerlitzchen gleich zu Block und Telefon greifen.

Irgendwie sehe ich mich in die Rolle des Oberlehrers
gedrängt, wenn ich hinter dem Wagen über zwei Spuren nach
links fahre und dann wieder auf meine rechte Fahrbahn wechsle,
nur um ihn zu überholen.

Was mit der entsprechenden Vorsicht aber der einzige Weg wäre.

Gibt es Ärger, wenn man einfach mit unverändertem (erlaubtem)
Tempo rechts auf seiner Spur - also schneller als der zur
Mitte hin ausgescherte Wagen - weiterfährt, ihn also nicht
überholt, sondern wirklich nur auf der bis zum Horizont freien
rechten Spur weiterfährt?

Das kann Ärger geben, wenn die Verkehrssituation angepaßtes Fahrverhalten zugelassen hätte. ( also entsprechend selber langsamer werden )
Ansonsten würde es schnell " Überholen " werden.

In einer Kolonne, oder z.B. Stau muß man natürlich darauf achten, ob man die nachfolgenden Fahrer dann nicht selber ( z.B.durch Abbremsen )gefährden würde.

Als Verfechter des Rechtsfahrgebotes ist es mir wirklich ein
Anliegen, Eure Meinung hierzu bzw. etwas über die rechtliche
Seite zu erfahren.

Theoretisch könnte es für beide Seiten in Richtung OWI beim Überholvorgang und / oder rücksichtsvoller Fahrweise gehen.
Mit relativer Wahrscheinlichkeit wäre es aber eher so,das eine zufällig folgende Streife sich dann eher um den schwerwiegenderen Verstoß kümmern würde.

Das ist dann schon wider ein Grund, warum Polizist ein Ausbildungsberuf ist. Mitunter ist es nicht so einfach,schnellaus der Situation heraus zu entscheiden, wer gerade mehr oder weniger im im Recht oder Unrecht ist.

Hätten beide Fahrer sich exakt an ihre Ausbildung zum Führerschein gehalten, wäre der eine nicht grundlos ausgeschert und dann noch langsamer geworden, der andere nicht bei unverminderter Geschwindigkeit einfach rechts " vorbeigefahren "…

mfg

nutzlos

Moinsen :smile:

Zur Definition des Überholvorgangs noch: ist es nicht so, dass
er voraussetzt, dass ein Wagen 1. aus seiner Spur ausschert,
2. überholt und 3. wieder in seine Spur einschert?
Ich finde, das alles trifft nicht zu, wenn man sich nicht aus
seiner Spur weg rührt; das ist nur ‚Vorbeifahren‘. Insofern
kann sich ein chronischer Mittelstreifenfahrer doch nicht
überholt fühlen, wenn man - klar, vorsichtig - rechts an ihm
vorbeifährt, oder?

Frau Wikipedia erklärt überholen sehr schön:
Im Straßenverkehr findet ein Überholvorgang, das heißt das Vorbeibewegen an einem auf demselben oder benachbarten Fahrstreifen in dieselbe Richtung fahrenden anderen Fahrzeuges statt, im Gegensatz zum Vorbeifahren, das sich auf ein (nicht verkehrsbedingt) haltendes bzw. parkendes Fahrzeug bezieht.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberholvorgang

Gruß
MG

Hätten beide Fahrer sich exakt an ihre Ausbildung zum
Führerschein gehalten, wäre der eine nicht grundlos
ausgeschert und dann noch langsamer geworden, der andere nicht
bei unverminderter Geschwindigkeit einfach rechts "
vorbeigefahren "…

Hallo,
folglich waere eine Reaktion, zuerst ebenso langsamer werden, damit man hinter dem Ausgescherten auf die mittlere Spur kann, dann dahin wechseln und wenn einigermassen frei ist, mit dem langsamen Tempo weiter auf die linke Spur wechseln und dort dann etwas beschleunigen, um zu Ueberholen. Nach dem Ueberholen wieder zwei Spuren nach rechts, nicht etwa nur eine und noch Gas wegnehmen.
Gruss Helmut

Hallo,

so wie ich (kein Jurist!) das sehe, gilt der ganze Absatz 3 des § 7 aber nicht für Autobahnen. Täusche ich mich?

Gruß

Ich denke, Ja, Du täuschst Dich!

Die Nummerierung ist vielleicht wirklich nicht ganz einleuchtend. (3a) bis (3c) sind keine Unterabschnitte zu (3) sondern behandeln den Sachverhalt in den jeweiligen Konstellationen.

Autobahnen sind daher nur in (3) ausgenommen, dort auch explizit.

Grüße!

Hätten beide Fahrer sich exakt an ihre Ausbildung zum
Führerschein gehalten, wäre der eine nicht grundlos
ausgeschert und dann noch langsamer geworden, der andere nicht
bei unverminderter Geschwindigkeit einfach rechts "
vorbeigefahren "…

Hallo,
folglich waere eine Reaktion,

zuerst in den eigenen Rückspiegel zu blicken…

zuerst ebenso langsamer werden,

würde ich dann machen, wenn es hinter mir in soweit dafür klar erscheint .

damit man hinter dem Ausgescherten auf die mittlere Spur kann,
dann dahin wechseln und wenn einigermassen frei ist, mit dem
langsamen Tempo weiter auf die linke Spur wechseln und dort
dann etwas beschleunigen, um

angemessen zügig

zu Ueberholen. Nach dem
Ueberholen wieder zwei ( zunächst eine ) Spuren nach rechts,

Nochmals vor dem Wechsel ganz nach rechts vergewissern, ob diese Spur auch ein sicheres Einfädeln ermöglicht…
Soviel Zeit muss sein…

:nicht etwa nur eine

und noch Gas wegnehmen.

Wenn wir doch schon mal dabei sind…:wink:

Gruss Helmut

mfg

nutzlos

Tach!

Ganz einfach: Es gibt auf Autobahnen mit drei
Richtungsfahrstreifen nach § 7 Nr. 3c StVO kein unbedingtes
Rechtsfahrgebot.

klar doch und das geht aus § 2 abs.1 und 2 stvo hervor.
außerdem bezieht sich § 7 3c ua stvo nicht auf autobahnen und kraftfahrstraßen

hauptmann

Hallo

Doch, aber man hat dann - je nach Anschuldigung - das Problem,
seine Behauptung irgendwann auch beweisen zu müssen.

Ist man dann also Zeuge und Staatsanwalt in Personalunion?

Gruß
smalbop

Greetz
Bommel

Hallo

Nun habe ich doch schon den Link auf § 7 StVO gesetzt. Ist es da wirklich zu viel verlangt, sich den Absatz 3c mal durchzulesen?

Ganz einfach: Es gibt auf Autobahnen mit drei
Richtungsfahrstreifen nach § 7 Nr. 3c StVO kein unbedingtes
Rechtsfahrgebot.

klar doch und das geht aus § 2 abs.1 und 2 stvo hervor.

Nein, dieser wird eben durch §7 3c zum Teil außer Kraft gesetzt:
„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren…“

außerdem bezieht sich § 7 3c ua stvo nicht auf autobahnen und
kraftfahrstraßen

Was ist das nun für ein Gerücht?
„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet…“
Ich wüsste nicht, welche Beschreibung besser auf eine Autobahn mit drei, vier oder fünf Richtungsfahrstreifen zuträfe…

smalbop

Hallo

Doch, aber man hat dann - je nach Anschuldigung - das Problem,
seine Behauptung irgendwann auch beweisen zu müssen.

Ist man dann also Zeuge und Staatsanwalt in Personalunion?

Reicht deine Fantasie nicht so weit, mir zuzustimmen? Ich sagte doch: Je nach Anschuldigung. „Ich möchte anzeigen, dass man mich auf der Autobahn von der Fahrbahn abzudrängen versucht hat und als das nicht geklappt hat, hat man auf mich geschossen“ wäre so ein Fall.

Wenn man das nicht beweisen kann, weil es schlicht nicht stimmt bzw. der so Angeschuldigte aus Mangel an Beweisen freizusprechen ist, ist das Strafverfahren wegen Falschverdächtigung nicht mehr fern.

Gruß
smalbop

ich hätte da mal eine Frage:
in meinem Freundeskreis schwanken die Meinungen darüber, was
man tun kann, wenn der beliebte Mittelstreifen auf
dreispurigen Autobahnen exzessiv und sinnlos genutzt wird,
weil viele Fahrer zu faul zum Rechtsfahren sind.

Es geht um ungeliebte Spurwechsel.
Wenn eine Autobahn dreispurig ist, dann kann man durchaus rechtfertigen, in der Mitte zu bleiben, wenn man sons öfters die Spur wechseln müsste. Das ist ja auch nicht ganz ungefährlich, gerade auf dreispurigen Bahnen!
Zumindest sollten hin und wieder mal Fahrzeuge rechts fahren, damit das erlaubt ist.

Damit kann
ich noch leben - aber was tun, wenn man zu mehreren Wagen
rechts fährt und der Wagen vor einem OHNE NOT und ohne
erkennbaren Grund auf den Mittelstreifen wechselt und dort
langsamer wird.

Da kannst du NICHTS machen.
Natürlich ist das eine Belästigung oder gar Behinderung für dich. Als solche auch eine Ordnungswidrigkeit. Anzeigen deswegen? Ha.

Sich an den Kopf fassen
nützt nichts, und man kann doch nicht jeden Dummbold gleich
anzeigen.

So ist es.

Irgendwie sehe ich mich in die Rolle des Oberlehrers
gedrängt, wenn ich hinter dem Wagen über zwei Spuren nach
links fahre und dann wieder auf meine rechte Fahrbahn wechsle,
nur um ihn zu überholen.

Nur weil man auf unkorrektes Verhalten korrekt reagiert, ist man kein Oberlehrer.

Gibt es Ärger, wenn man einfach mit unverändertem (erlaubtem)
Tempo rechts auf seiner Spur - also schneller als der zur
Mitte hin ausgescherte Wagen - weiterfährt, ihn also nicht
überholt, sondern wirklich nur auf der bis zum Horizont freien
rechten Spur weiterfährt?

Rechts schnelle als links. Nicht zulässig dort.
Mach das bitte nicht. Vielleicht besinnt er sich ja gerade in dem Moment nach rechts zu wechseln, wenn du ihn dort überholst.

Ich sehe auch im nicht korrekten Fahrverhalten keine Begründung eines rechtfertigenden Notstands :wink:

Ganz konkret:
Überhole ihn vorschriftsgemäß. Schneide ihn nicht!
Lass den Rechts-Blinker nach dem Wiedereinscheeren in die rechte Spur ein bisschen länger an. Kann man ja mal vergessen :wink:

Manche verstehen den Hinweis.

Das Rechtsfahrgebot wurde ja zur besseren Auslastung und Übersichtlichkeit geschaffen, ebenso wie das Linksüberholgebot.
Dass auf dreispurigen Bahnen davon abgewichen werden darf, geschieht in Abwägung „freie Bahn“ gegen „unnötiges Ein- und Ausscheeren“.

Hallo

Reicht deine Fantasie nicht so weit, mir zuzustimmen? Ich
sagte doch: Je nach Anschuldigung. „Ich möchte anzeigen, dass
man mich auf der Autobahn von der Fahrbahn abzudrängen
versucht hat und als das nicht geklappt hat, hat man auf mich
geschossen“ wäre so ein Fall.

Nein, wahrscheinlich hätte ich meine Glotze nicht verschenken sollen… Die ‚Bad Boys‘ lassen grüßen! Von ‚Rechtsfahrgebot mißachten‘ ist es auch ein weiter Weg zu ‚Schießereien aus Autos‘.

Wenn man das nicht beweisen kann, weil es schlicht nicht
stimmt bzw. der so Angeschuldigte aus Mangel an Beweisen
freizusprechen ist, ist das Strafverfahren wegen
Falschverdächtigung nicht mehr fern.

Ich bin echt verwirrt… Wann ist es jetzt wessen Aufgabe, was zu beweisen?

Greetz
Bommel

Hallo

Ich bin echt verwirrt… Wann ist es jetzt wessen Aufgabe, was
zu beweisen?

Beweispflichtig ist halt immer der, der über einen anderen eine Tatsachenbehauptung verbreitet.

Gruß
smalbop

smalbob: ich hatte m.W. keine schlauen Zyniker angesprochen -
die habe ich schon in der eigenen Familie, deshalb frage ich
ja hier im Forum. Alles klar?

Das hier ist aber das Rechts- und nicht das Psychotherapieforum. Alles klar?