Verkehrsrowdy einfach so davonkommen ?

Hallo,

mich würde mal grundsätzlich interessieren, was passiert, wenn ein Verkehrsrowdy, der beispielsweise ohne Gesichtsidentifizierung
auf einer Autobahn lebensgefährlich drängelt und schneidet und danach alles abstreitet und behauptet, er oder sie sei es nicht gewesen und könne sich an nichts erinnern.

Kann so jemand einfach davonkommen und nichts passiert ? Habe schon öfters gehört, daß Fahrer solcher Aktionen behaupten, sie seien nicht am Steuer gessessen, hätten den Wagen an einen Bekannten (an den sie sich nicht mehr erinnern können) verliehen oder wissen überhaupt nicht mehr, was wann passiert ist. Und der Geschädigte, der in einer solchen Situation oft zu geschockt für ein Erkennen des Fahrers ist hat ausser dem Wagen und dem Kennzeichen und vielleicht noch männlich oder weiblich) nix in der Hand.

Es würde mich wirklich interessieren, was man da so für Möglichkeiten hat und ob der Verursacher nicht doch Auflagen erhält. Könnte man hier eventuell zivilrechtlich vorgehen, wenn vom Staat aus nix gemacht wird ?

Danke und Gruß,
Stefan

Fahrtenbuch
Sollte das öfter vorkommen, wird dem Halter des Fahrzeuges wahrscheinlich auferlegt, ein Fahrtenbuch zu führen.

Hallo,

was soll sein, ist kein Verursacher bekannt, gibt es keine Strafe. Alles andere wäre mit einem Rechtsstaat unvereinbar.

Wenn sich der Sünder nicht verplappert oder direkt angehalten werden kann oder sonstwie überführt wird ist Ende. Identifizierung scheidet nach deinem Beitrag ja aus.

Auch zivilrechtlich kann nichts gemacht werden, es ist ja kein Schaden entstanden. Und wenn ein Schaden, wäre die Versicherung des Halters für die Schadenregulierung der Ansprechpartner. Dann käme auch noch Fahrerflucht in Frage wenn der Fahrer unbekannt bleibt.

Wie schon geschrieben, eine Fahrtenbuchauflage für sechs Monate oder ein Jahr wäre möglich, ist auch keine Strafe.

Gruß

hartmut

Wie genau stellst du dir die Lösung denn vor? Soll jemand, obwohl nicht feststeht, dass er sich so verhalten hat, bestraft oder mit einer Maßregel bedacht werden? Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung des Führerscheins, Fahrverbote, alles schön und gut - aber doch nur, wenn man auch weiß, wer es war!

Levay

Es geht nicht um „wie genau“, sondern darum, daß ja nach der bisherigen Argumentation anscheinend jeder, der sich schnell genug und unerkannt aus dem Staub macht, unbelangt bleibt. Selbst wenn man dessen Autokennzeichen kennt und sein Fahrzeug beschreiben kann. Klar, kann ja jeder machen wird jetzt das Gegenargument sein … na ja, was solls, sehe schon, daß da erstmal nix bei rauskommt … :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es geht nicht um „wie genau“, sondern darum, daß ja nach der
bisherigen Argumentation anscheinend jeder, der sich schnell
genug und unerkannt aus dem Staub macht, unbelangt bleibt.

So ist es. Man kann aber nicht, um das zu ändern, potenziell Unschuldige bestrafen.

Levay

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Hi!

Wie wäre es mit vom angeblich Genötigten gemachten Photos vom angeblichen Straftäter?
Haben sie Beweiskraft?

Danke und Grüße,

Mathias

Hallo,

da stelle ich doch gleich mal die Gegenfrage, wie du es denn finden würdest, wenn dich jemand anzeigt, du aber, obwohl unschuldig, bestraft werden würdest.

Die elementarsten Grundsätze eines Rechststaates lauten, dass nur bestraft werden darf, wem eine Tat auch nachgewiesen werden kann. Und wenn dies nicht möglich ist, gilt „In dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo

Aus deinem Posting entnehme ich deinen Wunsch, dass Verdächtige auch dann bestraft und belangt werden dürfen, wenn deren Täterschaft nicht eindeutig geklärt ist. Da kann ich nur hoffen, dass du nicht in diese Situation kämest, denn was dann passiert, kann man sich in Ländern ansehen, die über kein funktionierendes Rechtssystem verfügen und wo dementsprechend Willkür an der Tagesordnung ist.

Gruß

S.J.

mich würde mal grundsätzlich interessieren, was passiert, wenn
ein Verkehrsrowdy, der beispielsweise ohne
Gesichtsidentifizierung
auf einer Autobahn lebensgefährlich drängelt und schneidet und
danach alles abstreitet und behauptet, er oder sie sei es
nicht gewesen und könne sich an nichts erinnern.

Kann so jemand einfach davonkommen und nichts passiert ? Habe
schon öfters gehört, daß Fahrer solcher Aktionen behaupten,
sie seien nicht am Steuer gessessen, hätten den Wagen an einen
Bekannten (an den sie sich nicht mehr erinnern können)
verliehen oder wissen überhaupt nicht mehr, was wann passiert
ist. Und der Geschädigte, der in einer solchen Situation oft
zu geschockt für ein Erkennen des Fahrers ist hat ausser dem
Wagen und dem Kennzeichen und vielleicht noch männlich oder
weiblich) nix in der Hand.

Es würde mich wirklich interessieren, was man da so für
Möglichkeiten hat und ob der Verursacher nicht doch Auflagen
erhält. Könnte man hier eventuell zivilrechtlich vorgehen,
wenn vom Staat aus nix gemacht wird ?

Danke und Gruß,
Stefan

Hallo!

Da kann ich nur
hoffen, dass du nicht in diese Situation kämest, denn was dann
passiert, kann man sich in Ländern ansehen, die über kein
funktionierendes Rechtssystem verfügen und wo dementsprechend
Willkür an der Tagesordnung ist.

Richtig, kann man nur unterstreichen. Wenn ich daran denke, bei wievielen insgesamt auf der ganzen Welt passierenden Straftaten ich kein Alibi habe…

Gruß
Tom