Verkehrsschild

Meine Frage ist eigentlich recht simpel, brauche dennoch eine schnelle Antwort.

Wie lange darf man parken, wenn dort so ein Parkverbot Schild steht:

http://www.wolkdirekt.com/images/280/535701/verkehrs…

Meine Frage ist eigentlich recht simpel, brauche dennoch eine
schnelle Antwort.

Wie lange darf man parken, wenn dort so ein Parkverbot Schild
steht:

Gar nicht! Das sagt ja das Schild - Parkverbot. Es darf also nur gehalten werden.

Was „halten“ ist, steht hier in Absatz 2:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Gar nicht! Das sagt ja das Schild - Parkverbot.

Das wäre so, wenn das Schild „Parkverbot“ sagte, was es aber nicht tut. Die Bezeichnung lautet „Eingeschränktes Haltverbot“. Der Unterscheid ist, dass nur das Parken im Sinne von „länger als drei Minuten halten“ verboten ist. Nicht verboten ist jedoch das Parken im Sinne von „Fahrzeug verlassen“. Die richtige Antwort lautet also: Höchstens drei Minuten.

Hallo.

Das wäre so, wenn das Schild „Parkverbot“ sagte, was es aber
nicht tut. Die Bezeichnung lautet „Eingeschränktes
Haltverbot“. Der Unterscheid ist, dass nur das Parken im Sinne
von „länger als drei Minuten halten“ verboten ist.

Ich lese das in der STVO irgendwie anders:
>>

Danach ist das Halten länger als 3 Minuten ausgeschlossen, nicht das Parken. Einzige Ausnahmen sind Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.

Nicht
verboten ist jedoch das Parken im Sinne von „Fahrzeug
verlassen“. Die richtige Antwort lautet also: Höchstens drei
Minuten.

Ich lese die STVO dort anders. Kannst du erläutern, wie du auf deine Ansicht kommst?

Sebastian.

Nun ja…
§12 (2) StVO grenzt „Halten“ und „Parken“ ab.
Zeichen 286 verbietet ausdrücklich nur das „Halten über drei Minuten“, der Begriff „Parken“ kommt nicht vor.
Das Verlassen des Fahrzeugs ist nun ein Kriterium, das „Halten“ zum „Parken“ macht.
Da „Parken“ nicht ausdrücklich verboten ist, kann ich also mein Fahrzeug verlassen (für die Dauer von drei Minuten).
„Parken“ ist aber immer gleichzeitig auch „Halten“, denn sonst dürfte ich ja bei Zeichen 286 grundsätzlich auch parken.
Ich denke, so ähnlich hat @worldwidefab sich das zurechtgelegt?!

Grüße!

Hallo!

Danach ist das Halten länger als 3 Minuten ausgeschlossen,
nicht das Parken.

Das ist genau das, was ich geschrieben habe.

Parken wird definiert als
a) Fahrzeug verlassen oder
b) länger als drei Minuten halten.
Zeichen 286 verbietet nur Variante a). Wer also im eingeschränkten Haltverbot anhält, eine Toilette aufsucht und nach zweieinviertel Minuten wieder wegfährt, der parkt, handelt aber nicht ordnungswidrig.

Parken wird definiert als
a) Fahrzeug verlassen oder
b) länger als drei Minuten halten.
Zeichen 286 verbietet nur Variante a).

Du meinst b), oder?!

Na klar!