Liebe/-r Experte/-in,
Bei uns steht ein blaues Parkplatzschild.Darunter steht von 9 bis 19 Uhr.Darunter nochmals ein Zusatzschild mit einer Parkdauer von 0,5 Std.Meine Frage ist,was gilt vor 9 und nach 19 Uhr.Ich hätte gedacht,dann darf man unbegrenzt parken,jedoch die Politesse verteilte 19.15 uhr Knöllchen und sagte,dass außerhalb dieser Zeiten das Parken gänzlich verboten ist.Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Hallo,
ich vermute da wird potentiellen Kunden die Möglichkeit eines Einkaufs gegeben, wegen der Anlehnung an die Zeiten. Kenne die Gegebenheiten natürlich nicht, aber unter dieser Vorrausstzung hat die Politesse wohl Recht.
MfG
Micha
Nein ich würde mir einen Anwalt nehmen und klage
denn est ist eindeutig festegelegt wann ich Parken darf und wann nicht
Es ist eine Hauptverkehrs- und Einkaufsstraße.Denke aber,dann sollte ein Parkverbotsschild aufgestellt werden,mit dem Zusatz :außer von 9 bis 19 Uhr eine halbe Stunde Parkerlaubnis.
Nein ich würde mir einen Anwalt nehmen und klage
denn est ist eindeutig festegelegt wann ich Parken darf und
wann nicht
Ich habe kein Knöllchen bekommen,möchte nur wissen was Recht ist.Darum nehme ich mir keinen Anwalt.