Verkehrsschild 'Radfahrer frei'

Hallo alle,
mal eine Frage zu diesem Verkehrsschild „Radfahrer frei“ welches in meiner Stadt auf sehr vielen Fußwegen angebracht ist. Bin ich als Radfahrer verpflichtet, dann den Fußweg zu nutzen oder kann ich es mir einfach aussuchen.
Gruß pucky

Hallo,

eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nur dann, wenn Zeichen 237, Zeichen 240 oder Zeichen 241 als Schild aufgestellt wurden.

Bei dem Zusatzschild „Radfahrer Frei“ besteht keine Benutzungspflicht. Ebensowenig bei einem der o.g. Zeichen, wenn diese nur aufgemalt wurden. Leider gibt es nicht nur Autofahrer die davon nichts wissen wollen, sondern auch Polizisten. Und diese sollten es eigentlich richtig wissen.

Grüßli,
Arcon

Moin,

Du darfst es Dir aussuchen. Aber Du solltest beachten, dass Du nach wie vor auf einem Gehweg bist und die Fußgänger natürlich Vorrang haben. Also mit Dauerklingeln und Tempo 30 Schlangenlinien durch die Fußgänger geht nicht! :smile:

Schönes Wochenende,
-Efchen

Wie meine Vorredner schon sagten: Es steht einem frei.
Kleine Anmerkung noch: Wenn die Zeichen 237, 240, 241 da stehen, der Radweg aber nicht befahrbar ist (nicht geräumter Schnee, nasses Laub, parkende Autos…) dann darf auf die Straße ausgewichen werden.

Moin!

eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nur dann, wenn
Zeichen 237, Zeichen 240 oder Zeichen 241 als Schild
aufgestellt wurden.

Bei dem Zusatzschild „Radfahrer Frei“ besteht keine
Benutzungspflicht. Ebensowenig bei einem der o.g. Zeichen,
wenn diese nur aufgemalt wurden. Leider gibt es nicht nur
Autofahrer die davon nichts wissen wollen, sondern auch

Das Problem lässt sich ganz einfach lösen, indem man als Radfahrer stets den vorhandenen Radweg benutzt. „Radfahrer frei“ ist dabei als ein Radweg anzusehen.
Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer meist auch, muss man dann auf dem Rad ggf. seine Geschwindigkeit anpassen, da es kein Recht auf Vollgas gibt.
Dann wäre alles so einfach…

M.

Hallo,

Das Problem lässt sich ganz einfach lösen, indem man als
Radfahrer stets den vorhandenen Radweg benutzt. „Radfahrer
frei“ ist dabei als ein Radweg anzusehen.
Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer meist auch, muss man dann
auf dem Rad ggf. seine Geschwindigkeit anpassen, da es kein
Recht auf Vollgas gibt.
Dann wäre alles so einfach…

nur hat diese veraltete Ansicht bzgl Fahrradfahrern mehrere Haken. Ich beziehe mich bei meinen Aussagen sowohl auf benutzungspflichtige Radwege, als auch auf solche, die nicht benutzt werden müssen.

  1. sind Fahrradfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer - und sollten auch von allen als solche akzeptiert werden.
  2. ist das fahren auf der Fahrbahn deutlich sicherer als auf Radwegen, da man auf der Fahrbahn direkt im Sichtbereich des Kraftfahrzeugfahrers ist. Auf Radwegen wird man durch Bepflanzungen und parkende Kraftfahrzeuge oft schlechter gesehen.
  3. Bei Fußwegen mit dem Radfahrer Frei Zusatzschild entsteht durch das Fahrrad automatisch eine Gefährdung für Fußgänger - unabhängig von der Geschwindigkeit. Aus diesem Grund haben Fahrradfahrer ja auch nichts auf Fußwegen zu suchen.
  4. Viele Radwege sind in einem so schlechten Zustand, daß eine Benutzung nicht zumutbar ist.
  5. Viele Radwege entsprechen nichtmal den Vorschriften für den Bau von Radwegen. Beispiel ein Radweg in meiner Gegend: Ca. 70cm breit (selber nachgemessen), als kombinierter Fuß- und Radweg für beide(!) Fahrtichtungen ausgeschildert.
  6. Mehrspurige Fahrräder und Fahrräder mit mehrspurigen Anhängern können viele Radwege aufgrund ihrer Breite nicht befahren.

Und statt Fahrräder grundsätzlich von der Fahrbahn zu verbannen, sehe ich eine bessere Lösung des von Ihnen gesehenen Problems: Die Autofahrer sollten in der Fahrschule aufpassen, sich an die StVO halten und sich auch über Änderungen der StVO informieren.

Grüßli,
Arcon

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Moin!

Das Problem lässt sich ganz einfach lösen, indem man als
Radfahrer stets den vorhandenen Radweg benutzt. „Radfahrer
frei“ ist dabei als ein Radweg anzusehen.
Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer meist auch, muss man dann
auf dem Rad ggf. seine Geschwindigkeit anpassen, da es kein
Recht auf Vollgas gibt.
Dann wäre alles so einfach…

nur hat diese veraltete Ansicht bzgl Fahrradfahrern mehrere
Haken.

Ich bin ja auch desöfteren in der Rolle des Radfahrers und empfinde meine Ansicht keineswegs als „veraltet“. im Gegenteil. Vielmehr halte ich es für recht modern, nicht mehr eine grüne Gesinnung anderen mit Gewalt aufzwingen zu wollen, wie in den 80ern…

Ich beziehe mich bei meinen Aussagen sowohl auf
benutzungspflichtige Radwege, als auch auf solche, die nicht
benutzt werden müssen.

  1. sind Fahrradfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer - und
    sollten auch von allen als solche akzeptiert werden.

Selbstverständlich.

  1. ist das fahren auf der Fahrbahn deutlich sicherer als auf
    Radwegen, da man auf der Fahrbahn direkt im Sichtbereich des
    Kraftfahrzeugfahrers ist. Auf Radwegen wird man durch
    Bepflanzungen und parkende Kraftfahrzeuge oft schlechter
    gesehen.

Das ist ja der übliche ADFC-Blödsinn.
Wenn ich auf einem baulich getrennten radweg fahre, kann mich schon mal kein telefonierender Sprinterfahrer abräumen. Des Weiteren kann mich kein Autofahrer von hinten übersehen oder zu knapp überholen.

Lediglich an Kreuzungen muss ich aufpassen, weil manche Autofahrer den Radler beim Abbiegen nicht im Blick haben. Das weiß ich und fahre entsprechend.

Deine Meinung funktioniert nur vor dem Hintergrund der Optimierung der Durchschnittsgeschwindigkeit und ggf. der Durchsetzung vermeintlicher Vorfahrtsrechte. Mit mehr Sicherheit und Partnerschaftlichkeit im Straßenverkehr hat sie nichts zu tun.

  1. Bei Fußwegen mit dem Radfahrer Frei Zusatzschild entsteht
    durch das Fahrrad automatisch eine Gefährdung für Fußgänger -

nur dann, wenn der Radler denkt, er habe das Recht, überall „Vollgas“ zu fahren.

unabhängig von der Geschwindigkeit.

Blödsinn.

Aus diesem Grund haben
Fahrradfahrer ja auch nichts auf Fußwegen zu suchen.

Sie gehören auf den Radweg.
Handelt es sich um einen geteilten Weg für Radler und Fußgänger, hat man nach wie vor den Radweg zu benutzen und seine Geschwindigkeit anzupassen.
Wie wahnsinnig muss man denn sein, dann mit dem Rad auf die Straße auszuweichen, nur weil eine Gesetzeslücke einem dies erlaubt?
Mir wäre das viel zu gefährlich.

  1. Viele Radwege sind in einem so schlechten Zustand, daß eine
    Benutzung nicht zumutbar ist.

Viele Fahrbahnen auch. Trotzdem fahre ich mit dem Motorrad nicht auf dem neu sanierten Radweg.

„Nicht zumutbar“ bedeutet in der Lesart der Radikalradler „keine dauerhaften 40 Km/h möglich“. Der Gesetzgeber dürfte dies ein wenig anders gesehen haben.

Ich fahre zwischen März und Oktober viel mit dem Rad in München und habe noch keinen wirklich unzumutbaren Radweg gesehen.

  1. Viele Radwege entsprechen nichtmal den Vorschriften für den
    Bau von Radwegen. Beispiel ein Radweg in meiner Gegend: Ca.
    70cm breit (selber nachgemessen), als kombinierter Fuß- und
    Radweg für beide(!) Fahrtichtungen ausgeschildert.

Man muss dann eben die Geschwindigkeit anpassen.
Des Weiteren kommt es darauf an, wieviel Verkehr ist. Deine PLZ sieht mir nicht gerade nach großstadt aus.

  1. Mehrspurige Fahrräder und Fahrräder mit mehrspurigen
    Anhängern können viele Radwege aufgrund ihrer Breite nicht
    befahren.

Interessanterweise habe ich noch keinen einzigen radweg bei uns in München gesehen, wo zwei Anhängerfahrer, ggf. mit verringerter V, nicht aneinander vorbeikommen würden. Meist habe ich einen breiten, alten Chariot-Hänger dabei und kann das von Dir geschilderte Problem für mein Revier absolut nnicht nachvollziehen.

Mag sien, dass es irgendwo in Deutschland auch ein paar zu schmale Radwege gibt. Die Regel ist das wohl nicht.

Und statt Fahrräder grundsätzlich von der Fahrbahn zu
verbannen, sehe ich eine bessere Lösung des von Ihnen
gesehenen Problems: Die Autofahrer sollten in der Fahrschule
aufpassen, sich an die StVO halten und sich auch über
Änderungen der StVO informieren.

Natürlich sollten sie das. Wie alle anderen VTs auch.

M.

Hallo,

Ich bin ja auch desöfteren in der Rolle des Radfahrers und
empfinde meine Ansicht keineswegs als „veraltet“. im
Gegenteil. Vielmehr halte ich es für recht modern, nicht mehr
eine grüne Gesinnung anderen mit Gewalt aufzwingen zu wollen,
wie in den 80ern…

ich sehe das mit meinem mindestens 900km monatlich etwas anders. Das Fahrrad ist mein Hauptverkehrsmittel.

Das ist ja der übliche ADFC-Blödsinn.
Wenn ich auf einem baulich getrennten radweg fahre, kann mich
schon mal kein telefonierender Sprinterfahrer abräumen. Des
Weiteren kann mich kein Autofahrer von hinten übersehen oder
zu knapp überholen.

Mit dem ADFC hatte meine Aussage nichts zu tun. Das war meine eigene Meinung, die ich durch meine täglichen Fahrten entwickelt habe.
Dichtes Auffahren ist durchaus ein Problem, allerdings ein eher seltenes.
Und das dichte überholen hat sich bereits erledigt, wenn man als Radfahrer den Seitenabstand u.a. zu parkenden Autos einhält. ca. 75cm sollen es ja sein, aufgrund moderner Autos mit weit öffnenden Türen ist 1m deutlich sinnvoller. Bei Gegenverkehr kann dann auch kein Auto mehr überholen (Anm.: ich bin kein Autohasser, ich bin LKW-Fahrer). Und sollte es doch mal einer zu knapp versuchen, kann man notfalls nach rechts ausweichen.

Lediglich an Kreuzungen muss ich aufpassen, weil manche
Autofahrer den Radler beim Abbiegen nicht im Blick haben. Das
weiß ich und fahre entsprechend.

Es gibt leider auch viele Autofahrer mit der Meinung, daß Radfahrer auf Radwegen an Kreuzungen und Einmündungen keinen Vorrang haben. Das und die schlechtere Sichtbarkeit ist für mich ein klares Zeichen: Radfarer auf die Fahrbahn.

  1. Bei Fußwegen mit dem Radfahrer Frei Zusatzschild entsteht
    durch das Fahrrad automatisch eine Gefährdung für Fußgänger -

nur dann, wenn der Radler denkt, er habe das Recht, überall
„Vollgas“ zu fahren.

Okay, Schrittgeschwindigkeit ist also Vollgas und ein Fußgänger, der einem dann ins Fahrrad läuft ist bei so niedrigen Geschwindigkeiten nicht möglich? Interessant, warum mir das früher wohl ein paar mal passiert ist…? Fahrradklingeln und rufen werden von Fußgängern oft nicht beachtet. Und mir gehts hier nicht ums wegscheuchen der Leute, sondern um eine Warnung, daß die einem gleich reinlaufen.

unabhängig von der Geschwindigkeit.

Blödsinn.

Siehe oben

Wie wahnsinnig muss man denn sein, dann mit dem Rad auf die
Straße auszuweichen, nur weil eine Gesetzeslücke einem dies
erlaubt?
Mir wäre das viel zu gefährlich.

Man muß dazu gar nicht wahnsinnig sein. Egal, ob außerorts oder in kleinen Orten und Städten (Köln beginnt direkt am Rand meines Wohnortes). Seit ich so fahre, habe ich deutlich weniger Gefahrensituationen als zuvor.

  1. Viele Radwege sind in einem so schlechten Zustand, daß eine
    Benutzung nicht zumutbar ist.

Viele Fahrbahnen auch. Trotzdem fahre ich mit dem Motorrad
nicht auf dem neu sanierten Radweg.

Wenn Fahrbahnen in einem vergleichbar schlechten Zustand wie viele Radwege sind, dann schreien Autofahrer und ADAC. Und die Stadt wird aus Haftungsgründen dort erstmal nur noch 30km/h erlauben. Solche Buckelpisten sind aber sehr selten. Bei Radwegen sieht das anders aus, da diese sehr oft Stiefmütterlich behandelt werden. Wenn Radwege generell in einem (sehr) guten Allgemeinzustand wären, dann hätte es 1998 keine Änderung der StVO gegeben, die Radfahrern in Ausnahmefällen das Mißachten der Radwegbenutzungspflicht gestattet.

„Nicht zumutbar“ bedeutet in der Lesart der Radikalradler
„keine dauerhaften 40 Km/h möglich“. Der Gesetzgeber dürfte
dies ein wenig anders gesehen haben.

Es geht hier aber nicht um einige Radikalradler (deren Existenz ich ganz sicher nicht leugne). Mit dem „nicht zumutbar“ geht es um den baulichen Zustand, z.B. durch Schlaglöcher, Wurzeln, permanent Glas auf dem Radweg (das trotz Meldung an die zuständigen Stellen nicht entfernt wird), usw. Aber auch die baulichen Vorschriften zählen dazu.

Ich fahre zwischen März und Oktober viel mit dem Rad in
München und habe noch keinen wirklich unzumutbaren Radweg
gesehen.

München gehört ja auch zu den Gegenden, wo man gut Radfahren kann. Ich fahre ganzjährig im Rheinland (speziell Erftkreis, Köln, Rhein-Sieg Kreis) und erlebe hier beide Seiten.
Als Beispiel ein Radweg entlang der B9 von Troisdorf (Rhein-Sieg Kreis) nach Köln: Im Rhein-Sieg Kreis war der Radweg gut befahrbar und gut ausgebaut. Aber unmittelbar nach der Landkreisgrenze sah es völlig anders aus. Der Radweg war deutlich schmaler und in einem insgesamt schlechten Zustand, so daß ich mit meinem Liegetrike auf die B9 ausweichen mußte. Wäre mir auf dem Radweg irgendwer begegnet, hätte dort nämlich niemand ausweichen können. Selbst mit einem normalen Fahrrad wäre das so gewesen.

  1. Viele Radwege entsprechen nichtmal den Vorschriften für den
    Bau von Radwegen. Beispiel ein Radweg in meiner Gegend: Ca.
    70cm breit (selber nachgemessen), als kombinierter Fuß- und
    Radweg für beide(!) Fahrtichtungen ausgeschildert.

Man muss dann eben die Geschwindigkeit anpassen.
Des Weiteren kommt es darauf an, wieviel Verkehr ist. Deine
PLZ sieht mir nicht gerade nach großstadt aus.

Das hat nichts mit der Geschwindigkeit zu tun. Ein 70cm breiter Weg darf schlicht und einfach gar nicht als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert werden. Und eine Freigabe für die linksseitige Benutzung ist dort erst recht nicht erlaubt.
Meine PLZ ist tatsächlich nur eine Kleinstadt, aber wie ich weiter oben geschrieben habe: Köln ist direkt nebenan. Und Köln ist eine Großstadt.
Noch etwas zur Breite des Weges:
Zeichen 237 (Radweg): Mindestbreite 1,50m
Radfahrstreifen: Mindestbreite 1,50m
Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg): Mindestbreite innerorts 2,50m, außerorts 2,00m
Zeichen 241 (getrennter Fuß- und Radweg): Mindestbreite des

Hallo,

da muss ich auch widersprechen: so ein Radfahrer frei Schild steht z.B. gerne auch mal auf den übelsten Pisten, die nichtmal für Fußgänger wirklich zumutbar sind. Mir fällt hier in Leipzig spontan einer ein, wo der „Fußweg“ auf dem Radfahrer fahren dürfen (gottseidank nicht müssen) aus ein bisschen Erde und vielen Schlammlöchern besteht. Für solche Fälle ist es tatsächlich gut, dass man auf die Straße ausweichen darf. Ich hab kein Recht auf Vollgas - aber ich muss auch nicht die letzte Buckelpiste hinnehmen. Und auch nicht einen Fußweg, der derart übervölkert ist, dass stringentes Fahren nicht möglich ist. Solange ich da nicht fahren muss aufgrund eines ausgewiesenen Radweges ist mir das Fahrräder frei Schild dann ganz schlicht herzlich wurscht.

In vielen Fällen gebe ich dir aber recht - auch da fällt mir spontan ein Radfahrer frei Schild an einer Stelle ein, wo der Fußweg durchaus akzeptabel ist, und das Fahrrad auf der Fahrbahn den Autoverkehr aufgrund der geringen Fahrbahnbreite massiv einschränken würde. Da hilft halt einfach Mitdenken und fair sein.

Gruß,
Inka