wird ein unrechtmäßig aufgestelltes Verkehrschild gültig mit seiner Gebots- oder Verbotsaussage, zB Geschwindigkeitsbeschränkung, Halteverbot oder Stopschild?
wird ein unrechtmäßig aufgestelltes Verkehrschild gültig mit
seiner Gebots- oder Verbotsaussage, zB
Geschwindigkeitsbeschränkung, Halteverbot oder Stopschild?
Nein, wenn sich das „unrechtmäßig“ auf die, die Allgemeinverfügung erlassende Person bezieht.
Ja, wenn sich das „unrechtmäßig“ auf eine rechtfehlerhafte Allgemeinverfügung von der zuständigen Behörde bezieht.
Um eindeutig zu beantworten, müsste das Wörtchen „unrechtmäßig“ näher erläutert werden.
Gruss
Iru
wird ein unrechtmäßig aufgestelltes Verkehrschild gültig mit
seiner Gebots- oder Verbotsaussage, zB
Geschwindigkeitsbeschränkung, Halteverbot oder Stopschild?
Wenn ich richtig verstanden habe: Ja. Verkehrsschilder sind „sofort vollziehbar“, das heißt das, was sie anordnen, muss man befolgen, ob man dagegen jetzt Widerspruch einlegt oder Klage erhebt. Das kann man in § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO lesen.
Wie? Kann man nicht? Doch - ein schönes Beispiel dafür, dass Jura studieren auch mal nützlich sein kann.