Verkehrsschutz beim Autounfall

Rechtsschutz beim Verkehrsunfall

Hallo, ich hätte da mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Ich schildere mal kurz meinen Fall:
Ich hatte einen Autounfall, der sich aus meiner eigenen Schuld ereignete. Ich bin Rechtsschutz versichert und frage mich nun, was die Versicherung an Kosten übernimmt, oder ob die überhaupt etwas übernimmt!?
Neulich habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt erhalten mit folgendem Inhalt:
„Auf Grund dieses Sachverhaltes besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung in dieser Strafsache. Unsere Zusage bezieht sich auf die außergerichtliche und erstinstanzliche Interessenvertretung.“
Heißt es jetzt, dass die RSV nur die Kosten für die Verteidigung übernehmen und die eigentlichen Gerichtskosten mir zur Last fallen?

Hallo!

Meiner Ansicht nach sind die Verteidiungskosten die Gerichtskosten. Denn wo sollte Dich der Anwalt sonst verteidigen?
Aber am Besten fragt man in solchen Fällen erst mal den, der das Schreiben verfasst hat.

Viele Grüße
Sabine

Hallo Sabine,

vielen Dank erstmal für schnelle Antwort! Sehr nett von dir!

Eine kleine Frage hätte ich noch, vielleicht kannst du mir da auch weiterhelfen:
„Sollte das Gericht rechtskräftig feststellen, dass das Vergehen VORSÄTZLICH begangen ist, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.“

Wissen Sie, ob sich ein solcher Unfall in die Kategorie „vorsätzliches Vergehen“ miteinschließt?

LG Igor

Nein. Leider kann ich darüber nichts sagen.

REden Sie doch einfach mal genau mit Ihrem Rechtsanwalt. Der ist schließlich auf Ihrer Seite und sollte Ihnen Rede und Antwort stehen…

Viel Glück
Sabine