Moin Marko,
ich bin mehr ein selbsternannter Technik- und nicht der Straßenverkehrsordnungsexperte, deshalb alle Antworten ohne Gewähr:
Ein verkehrssicheres deutsches Fahrrad (*Monokel klemm*) hat zwei Bremsen, die unabhängig voneinander funktionieren. ‚Funktionieren‘ ist ein dehnbarer Begriff, ein Streifenpolizist kann das nur mit dem großen Augenmaß entscheiden und wird im Zweifelsfall ein Auge zudrücken. Ich persönlich finde aber, daß die vordere Bremse, mit brauchbaren Reifen auf trockenem Asphalt betätigt, in der Lage sein sollte, einen Überschlag von Fahrer und Fahrzeug herbeizuführen, dann hat man auch noch Reserve, wenn man mal den hinteren Gepäckträger voll beladen hat. Den möglichen Unfall durch Überbremsen verhindert nicht die Technik, sondern der Fahrer, und zwar durch gefühlvolles Betätigen. Zugegeben, wenn’s vorne schlittert, hast Du nicht viel Zeit, um zu reagieren, bevor die Schwerkraft zuschlägt, und von daher ist Vorsicht durchaus angebracht, aber bei kritischen Verhältnissen wie Sand, Öl oder Eis auf der Straße brauchst Du noch nicht mal zu bremsen, da reicht ein kleiner Schlenker am Lenker und Du knallst auf den Bart, da hilft es auch nicht, die Bremse lockerzustellen.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine Klingel vor und eine zugelassene Dynamobeleuchtung mit Reflektoren vorne, hinten, in den Rädern und an den Pedalen. Zusätzlich darfst Du bei einem Rennrad unter, äh, 11 kg?, eine zugelassene Batterielichtanlage benutzen, aber nur, wenn die Dynamolichtanlage da ist und funktioniert. Die Zulassungen erkennst Du an der jeweiligen Bauteilnummer mit der Schlangenlinie dahinter, z.B. auf dem Scheinwerfer- oder Reflektorglas am Rand eingegossen.
Du hast mich nach den Regeln gefragt, sorry, das sind sie nun mal. Ich nehme aber an, es wird Dich niemand anhalten und nach Zulassungen suchen, wenn Du mit brauchbar wirkendem Licht unterwegs bist, mir ist jedenfalls kein solcher Fall bekannt.
Nochmal meine persönliche Meinung, ungefragt: der Scheinwerfer ist ein wirklich lebenswichtiges Utensil, und kann, finde ich, gar nicht kräftig genug sein. Die meisten Leute fürchten sich, wenn ihr Rücklicht kaputt ist, von hinten überfahren zu werden, haben dort aber hübsche Reflektoren, die das Scheinwerferlicht eines nachfolgenden Autos kräftig zurückstrahlen, und erscheinen selbst deutlich als Hindernis im Lichtkegel, bevor es zum großen Knall kommt. Stell Dir aber folgende Situation vor: Du fährst bei Dunkelheit und Regen auf einer Hauptverkehrsstraße, vor, hinter und neben Dir eine Reihe von Autos. Aus einer Seitenstraße kommt nun ein weiterer Autofahrer, hält an und guckt durch seine verschmierte Seitenscheibe, wem gegenüber er die Vorfahrt beachten muß. Er sieht nun die diversen Autoscheinwerfer, zwar verschwommen, aber hell genug, bloß ob er in all dem Gedrängel auch Dein kleines Lämpchen mitbekommt, das ist nicht amtlich. Womöglich nimmt er Dich erst wahr, wenn Du über seine Motorhaube fliegst, und diesen Zustand sollten wir verhindern, finde ich, und zwar durch einen Scheinwerfer, der auch gegenüber einem Autoabblendlicht noch bestehen kann.
Eine Helmpflicht gibt es nicht, wird aber diskutiert. Wenn es soweit kommt, werden Gott und die Welt darüber reden, das kriegst Du dann schon mit.
Weiter gute Fahrt,
Gruß
Martin