Hallo,
Kann man als Grundstückseigentümer mit einem Mieter einen Haftungsausschluß betreffend der Risiken eines Baumhauses rechtswirksam vereinbaren (Schenkung?), oder trifft es (wenn denn was passiert) in jedem Fall den Eigentümer wegen dessen Verkehrssicherungspflicht ?
Danke für Feedback
vom Wohnflächenermittler
Bitte, wer schenkt wem was?