eine relativ alte Robinie steht auf einem Grundstück neben der Einfahrt. Einige Wurzeln heben inzwischen die Pflasterung an, so dass sich einzelne Wellen ergeben.
Ein Baumgutachter erklärte, dass ein Kappen der Wurzeln um danach das Pflaster wieder zu ebnen, nicht möglich ist. Dieses würde die Standsicherheit des Baumes beeinträchtigen.
Fällen des Baumes ist ebenfalls nicht möglich, da hierzu keine Fällgenehmigung der Naturschutzbehörde erteilt wird.
Wie sieht es jetzt mit der Verkehrssicherungspflicht aus? Was passiert, wenn jemand über das unebene Pflaster fällt und sich verletzt?
Man könnte das Pflaster partiell aufnehmen und erst einmal im Unterbau nachschauen, wo die Wurzel eigentlich sitzt.
Die muss nicht unter dem Pflaster sein, sie wird tiefer sein, hebt aber das Erdreich und Pflastergrundlage mit an.
Das kann korrigierbar sein ohne Wurzelbeschädigung.
Unebenheit ist m.E. noch keine Unfallgefahr, das wären fehlende Steine oder sehr weit hochstehende Einzelsteine.
In der Regel wird von Fußgängern einiges an Eigenverantwortung verlangt auf die Wege zu achten.
Ein Baumgutachter erklärte, dass ein Kappen der Wurzeln um
danach das Pflaster wieder zu ebnen, nicht möglich ist. Dieses
würde die Standsicherheit des Baumes beeinträchtigen.
kenne genau diese Problematik von einem Bekannten. Dabei habe ich gelernt dass eine Robinie ein „Senkwurzler“ (Flach/Pfahlwurzler) ist und genau aus diesem Grund auch eine großzügige, partielle Wurzelbeschneidung sehr gut möglich ist! Das war vor 8 J., die Wurzeln „bedrohten“ Kellerwerk und Abflussrohre, wurden arg gestutz…aber der Baum/Sträucher stehn noch und man erfreut sich seiner Blütenpracht.
Erst beim absterben sei eine - dann notwendige - Fällung ins Auge zu fassen. Aber sie wachsen wie „Unkraut“ und an ein Eingehen ist wohl nicht zu denken.
Fällen des Baumes ist ebenfalls nicht möglich, da hierzu keine
Fällgenehmigung der Naturschutzbehörde erteilt wird.
Wenn er trotz Wurzelbeschneidung nicht eingeht, entfällt das Problem…
Leider bin ich kein Anwalt. Also. Beu uns hat ein Baum auf Gemeindegelände das Pflaster des gehwegs (auch öffentlich) angehoben. Da haben wir die Gemeinde angerufen. Die haben das Pflaster mit einer leichten Bodenwelle neu gelegt, dass es wieder passt.