Hallo,
Da ich im Rechtsbrett keine Antwort auf meine Frage erhalte probiere ich es hier.
Ein unbebautes Grundstück (Garten) liegt als Eckgrundstück zum einen Teil an einer Sackgasse und zum anderen Teil an einer wenig befahrenen Straße in einem Wohngebiet. Bei der Sackgasse gibt es überhaupt keinen Bürgersteig, bei dem Straßenteil ist der Bürgersteig an der gegenüberliegenden Straßenseite. Das Grundstück liegt also an keinem Bürgersteig. Wie sieht es mit der Verkehrssicherungspflicht aus? Muss man bei Schnee und Eis einen Teil der Straße räumen und streuen oder ist man dazu nicht verpflichtet? Ist so was überhaupt bundesweit geregelt oder muss man zur Beantwortung der Fragen auf der Gemeinde anrufen?
Grüße,
Jil