Verkehrssicherungspflicht Hydrant - Standrohr

Hallo,

wie diskutierten über den Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmens.

Muss ein ‚mobiler Hydrant‘ bzw. das Standrohr auch gehwegseitig z.B. mit einer Barke gesichert werden, wenn sich dahinter Parkplätze befinden?

Zur Erklärung: Ein Bauunternehmen entnimmt Wasser aus einem in den Boden (am Straßenrand) eingelassenen Hydranten. Dafür wird ein sog. Standrohr angeschlossen.
Auf der Straße werden vor und hinter dem Standrohr Barken aufgestellt. Auf der Seite zum Gehweg hin, aber nicht.
Ungefähr so:
Straße Barke…|Gehweg | Parkplatz längs
Straße Standrohr…|Gehweg | Pkplatz
Straße Barke…|Gehweg | Parkplat

Gruß Marion

der betreiber des hydranten ist grundsätzlich verpflichtet,das dingen zu sichern,vorallem auf öffentlichem grund.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Muss ein ‚mobiler Hydrant‘ bzw. das Standrohr auch
gehwegseitig z.B. mit einer Barke gesichert werden, wenn sich
dahinter Parkplätze befinden?

der betreiber des hydranten ist grundsätzlich verpflichtet,das
dingen zu sichern,vorallem auf öffentlichem grund.

Das ist schon klar :wink: Es geht um die Absicherung zum Gehweg hin, wenn sich dort (öffentliche) Parkplätze befinden.

Marion

Hallo,

Muss ein ‚mobiler Hydrant‘ bzw. das Standrohr auch
gehwegseitig z.B. mit einer Barke gesichert werden, wenn sich
dahinter Parkplätze befinden?

der betreiber des hydranten ist grundsätzlich verpflichtet,das
dingen zu sichern,vorallem auf öffentlichem grund.

Das ist schon klar :wink: Es geht um die Absicherung zum Gehweg
hin, wenn sich dort (öffentliche) Parkplätze befinden.

Die Sicherungspflicht ist nicht auf die Richtung beschränkt, allerdings frage ich mich wie das mit der Sicherung aussehen soll. Darf ich annehmen, daß es sich bei der Sicherung um Absperrungen mit Lichtern o.ä. handelt? Dann musst Du mir erklären wie hier noch abgesichert werden soll?

Hi,

Die Sicherungspflicht ist nicht auf die Richtung beschränkt,

hmmm, so ganz verstehe ich das nicht, das würde ja bedeuten, dass z. B. ein quadratisches Loch in der Straße nicht rundum, sondern nur in irgendeiner Richtung gesichert werden muss. Oder verstehe ich da jetzt was falsch? Was meinst du mit ‚nicht auf die Richtung beschränkt‘?

aber nehmen wir ruhig ein Loch in der Straße. Da bin ich mir rechtGehweg - gesichert werden muss, um einem Hineinfallen vorzubeugen.

allerdings frage ich mich wie das mit der Sicherung aussehen
soll. Darf ich annehmen, daß es sich bei der Sicherung um
Absperrungen mit Lichtern o.ä. handelt?

Das ist bei dem, auf was es mir ankommt eigentlich nicht so wichtig. Gehen wir davon aus, dass es sich in diesem Fall um sowas http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.vem…
handelt.

Dann musst Du mir
erklären wie hier noch abgesichert werden soll?

Die Grundsatzfrage geht darum, ob ein Standrohr, das an einen Hydranten angeschlossen ist, in alle Richtungen gesichert/markiert werden muss, oder gehwegseitig , also in Richtung Gehweg (eine andere Beschreibung fällt mir leider nicht ein) keine Absperrung/Markierung notwendig ist.

Greets Marion

Hi,

Die Sicherungspflicht ist nicht auf die Richtung beschränkt,

hmmm, so ganz verstehe ich das nicht, das würde ja bedeuten,
dass z. B. ein quadratisches Loch in der Straße nicht rundum,
sondern nur in irgendeiner Richtung gesichert werden muss.
Oder verstehe ich da jetzt was falsch? Was meinst du mit
‚nicht auf die Richtung beschränkt‘?

Genau das. Die Gefahrenquelle muss in alle Richtungen abgesichert werden, für die sie eine Gefahr darstellt. Befindet sich direkt hinter dem Loch eine Wand, dürfte es unsinnig sein auf der andere Seite eine Bake hinzustellen :smile:

aber nehmen wir ruhig ein Loch in der Straße. Da bin ich mir
rechtGehweg - gesichert werden muss, um einem Hineinfallen
vorzubeugen.

allerdings frage ich mich wie das mit der Sicherung aussehen
soll. Darf ich annehmen, daß es sich bei der Sicherung um
Absperrungen mit Lichtern o.ä. handelt?

Das ist bei dem, auf was es mir ankommt eigentlich nicht so
wichtig. Gehen wir davon aus, dass es sich in diesem Fall um
sowas
http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.vem…
handelt.

Dann musst Du mir
erklären wie hier noch abgesichert werden soll?

Die Grundsatzfrage geht darum, ob ein Standrohr, das an einen
Hydranten angeschlossen ist, in alle Richtungen
gesichert/markiert werden muss, oder gehwegseitig , also
in Richtung Gehweg (eine andere Beschreibung fällt mir leider
nicht ein) keine Absperrung/Markierung notwendig ist.

Da Du jetzt die PKW-Stellplätze so betont hast, ging ich davon aus diese wären wichtiger. Wäre jetzt zum Beispiel eine 2 Meter breite Barriere vor und hinter dem Hydranten, wäre ja der Raum rundum mitgesichert worden…

Jetzt wird das klarer!

Genau das. Die Gefahrenquelle muss in alle Richtungen
abgesichert werden, für die sie eine Gefahr darstellt.
Befindet sich direkt hinter dem Loch eine Wand, dürfte es
unsinnig sein auf der andere Seite eine Bake hinzustellen :smile:

Danke!
Hast du da eine Quelle, oder entspringt deine Aussage deiner persönlichen Einschätzung?
In welcher Verordnung/Gesetz ist das geregelt? Nach was könnte ich in Google suchen? Ich fand unter Verkehrssicherungspflicht Straßenverkehr/Gesetze/Bestimmungen/Verordnungen und auch in Wiki nichts, wo dies genau definiert ist.

Logik! Wenn ich an einer Klippe ein Loch grabe, dann muss ich es zu den Seiten absichern, an denen jemand hineinfallen könnte. Also muß ich keinen Poller an den Abgrund stellen, da ja von dort aus keiner reinfallen könnte oder? Deine Hydrantenfrage hat eben wegen Stellplatz und Co. nicht ganz eingeleuchtet…

Soweit kann ich Dir helfen, aber wie genau jetzt was abzusichern ist musst Du leider auf jemand anderen warten. Habe mir gestern auch schon Gedanken gemacht, schließlich ist ein Hydrant kein Loch und man kann erwarten das ein Passant die Augen aufmacht, sonst müsste man auch Stromkästen etc. absichern. Aber wie gesagt, ich weiß nix sicheres.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]