Hallo,
wie diskutierten über den Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmens.
Muss ein ‚mobiler Hydrant‘ bzw. das Standrohr auch gehwegseitig z.B. mit einer Barke gesichert werden, wenn sich dahinter Parkplätze befinden?
Zur Erklärung: Ein Bauunternehmen entnimmt Wasser aus einem in den Boden (am Straßenrand) eingelassenen Hydranten. Dafür wird ein sog. Standrohr angeschlossen.
Auf der Straße werden vor und hinter dem Standrohr Barken aufgestellt. Auf der Seite zum Gehweg hin, aber nicht.
Ungefähr so:
Straße Barke…|Gehweg | Parkplatz längs
Straße Standrohr…|Gehweg | Pkplatz
Straße Barke…|Gehweg | Parkplat
Gruß Marion