Verkehrssicherungspflicht

…oder welche andere Rechtsgundlage greift bei dem Urteil des Landgerichtes Köln gegen den Reiseveranstalter ITS?
http://www.stern.de/tv/sterntv/538037.html?nv=stv_pd

Und wie weit geht diese Verantwortung des Reiseveranstalters. Ich finde darüber leider keine weitergehenden Infos. Vielleicht suche ich einfach mit den falschen Begriffen…

Vielen Dank für Eure Hilfe
Rolf

Hallo erstmal.

…oder welche andere Rechtsgundlage greift bei dem Urteil des
Landgerichtes Köln gegen den Reiseveranstalter ITS?
http://www.stern.de/tv/sterntv/538037.html?nv=stv_pd

Aha: kam am 12.9.05 abends in RTL

Und wie weit geht diese Verantwortung des Reiseveranstalters.
Ich finde darüber leider keine weitergehenden Infos.
Vielleicht suche ich einfach mit den falschen Begriffen…

Siehe u.a. http://www.lawchannel.de/index.php?pg=sp/sp_full.php…
Quelle: http://www.anwalt.tv

HTH
mfg M.L.

Hi Markus,

danke für den Link wobei ich da auch nichts über die Grundlage des Richterspruches finden kann.

Was ich versuche herauszubekommen: Bis wohin ist ein Reiseveranstalter für die von ihm vermittelten Leistungen schadenersatzpflichtig.

Auch wenn ich mich nun, angesichts des Leides der Familie, in die Nesseln setze: Ich kann nicht so ganz nachvollziehen wie man einem großen Veranstalter wie ITS aufbürden kann, sämtliche Hotels aus seinem Programm auf Sicherheit zu überprüfen. Da gehören ja dann nicht nur die Pools dazu…

Bye
Rolf

Hallo nochmal

Hi Markus,

danke für den Link wobei ich da auch nichts über die Grundlage
des Richterspruches finden kann.

Was ich versuche herauszubekommen: Bis wohin ist ein
Reiseveranstalter für die von ihm vermittelten Leistungen
schadenersatzpflichtig.

Auch wenn ich mich nun, angesichts des Leides der Familie, in
die Nesseln setze: Ich kann nicht so ganz nachvollziehen wie
man einem großen Veranstalter wie ITS aufbürden kann,
sämtliche Hotels aus seinem Programm auf Sicherheit zu
überprüfen. Da gehören ja dann nicht nur die Pools dazu…

Also ich vermute, dass der Richter einen gewissen Ermessensspielraum
ausgenutzt hat. Aber hier noch ein paar evtl. nützliche links:
http://www.dr-schroeder.com/Information/Reisevertrag…
http://www.ra-kotz.de/reiserecht1.htm

HTH
mfg M.L.

Hi Rolf,

Auch wenn ich mich nun, angesichts des Leides der Familie, in
die Nesseln setze: Ich kann nicht so ganz nachvollziehen wie
man einem großen Veranstalter wie ITS aufbürden kann,
sämtliche Hotels aus seinem Programm auf Sicherheit zu
überprüfen. Da gehören ja dann nicht nur die Pools dazu…

Ja würdest Du denn bei einem kleinen Reiseveranstalter, der bloß zwei oder drei Hotels unter Vertrag hat, das für zumutbar halten?

Gruß
Peter