Und wie weit geht diese Verantwortung des Reiseveranstalters. Ich finde darüber leider keine weitergehenden Infos. Vielleicht suche ich einfach mit den falschen Begriffen…
Und wie weit geht diese Verantwortung des Reiseveranstalters.
Ich finde darüber leider keine weitergehenden Infos.
Vielleicht suche ich einfach mit den falschen Begriffen…
danke für den Link wobei ich da auch nichts über die Grundlage des Richterspruches finden kann.
Was ich versuche herauszubekommen: Bis wohin ist ein Reiseveranstalter für die von ihm vermittelten Leistungen schadenersatzpflichtig.
Auch wenn ich mich nun, angesichts des Leides der Familie, in die Nesseln setze: Ich kann nicht so ganz nachvollziehen wie man einem großen Veranstalter wie ITS aufbürden kann, sämtliche Hotels aus seinem Programm auf Sicherheit zu überprüfen. Da gehören ja dann nicht nur die Pools dazu…
danke für den Link wobei ich da auch nichts über die Grundlage
des Richterspruches finden kann.
Was ich versuche herauszubekommen: Bis wohin ist ein
Reiseveranstalter für die von ihm vermittelten Leistungen
schadenersatzpflichtig.
Auch wenn ich mich nun, angesichts des Leides der Familie, in
die Nesseln setze: Ich kann nicht so ganz nachvollziehen wie
man einem großen Veranstalter wie ITS aufbürden kann,
sämtliche Hotels aus seinem Programm auf Sicherheit zu
überprüfen. Da gehören ja dann nicht nur die Pools dazu…
Auch wenn ich mich nun, angesichts des Leides der Familie, in
die Nesseln setze: Ich kann nicht so ganz nachvollziehen wie
man einem großen Veranstalter wie ITS aufbürden kann,
sämtliche Hotels aus seinem Programm auf Sicherheit zu
überprüfen. Da gehören ja dann nicht nur die Pools dazu…
Ja würdest Du denn bei einem kleinen Reiseveranstalter, der bloß zwei oder drei Hotels unter Vertrag hat, das für zumutbar halten?