Verkehrsstrafrecht Fürerschein, Fahrerlaubnis

Liebe/-r Experte/-in,
Dürfen untergeordnete Behörden, Führerscheinstellen,Gerichtsurteile noch nach 15 Jahren verwerten?
Muß der Führerschein mit der Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Meinungen und Auslegungen sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich.

Ich kann mit Ihrer Frage nichts anfangen. Bitte neu definieren.

Hallo,

ja, das dürfen die Behörden…

Was heißt untergeordnete Stelle? Die Führerscheinstellen sind die originär zuständigen Stellen. Z.B. Ein gericht kann lediglich eine Sperre von max. 5 Jahren festlegen. Die Führerscheinstelle kann im Einzelfall eine lebenslange Sperre verhängen…

Wenn die festgelegte Sperre abgelaufen ist, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die alte Fahrerlaubnis ist quasi nicht mehr vorhanden.

Und dann muss die FS-Stelle prüfen, ob der Antragsstelle ihrer Ansicht nach geeignet ist, eine FE zu erhalten.
Dazu kann die Beibringung von Gutachten gehören, der Besuch einer Fahrschule und etliches mehr.
…und dazu gehört natürlich auch die Würdigung der Vergangenheit…ist so…

Hoffe, geholfen zu haben

Hans Niemann