Hallo,
Ich habe vor ein paar Tagen einen Vekehrsunfall verursacht. Die Geschädigte gab bei meiner Versicherung an, dass sie rechts abbiegen wollte, der Weg allerdings von einem Radfahrer versperrrt war und sie deswegen abbremste. Ich war einen Augenblick abgelenkt, habe zu spät gebremst und bin auf ihr Fahrzeug aufgefahren. Sie ist dann mit dem Krankenwagen abgeholt worden und hat nach Aussage der Polizei ein leichtes Schleudertrauma davongetragen.
Jetzt habe ich eine Aufforderung zur Äusserung im Strafverfahren bekommen, in welcher steht, dass der Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung besteht, weil ich infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auffuhr.
Ich weiss jetzt nicht, ob ich einen Anwalt brauche. Ein Anwalt, den ich nach den Kosten befragte, meinte das hänge von den im Vefahren verhandelnten Geldbeträgen ab, aber ich muss etwa mit 500 euro rechnen.
Ich bereite mich gerade auf mein Staatsexamen vor und bin bis dahin nur Arbeitslosengeld II-Empfänger, ich kann mir den Anwalt also nicht leisten und ich möchte meine Eltern nicht darum bitten.
Allerdings habe ich Angst um meinen Führerschein, denn ich bin vor 1 Jahr mit zuviel Alkohol im Blut angehalten worden, habe 1 Mal aus Versehen eine rote Ampel überfahren und war auch schon mal zu schnell unterwegs.
In einem Forum habe ich gelesen, dass solche Verfahren von der Staatsanwaltschaft in der Regel eingestellt werden, so auch in dem Beispiel des Autors, aber mit meinen übrigen Verkehrssünden bin ich mir da nicht sicher.
Weiss jemand Rat?
Ich wäre unendlich dankbar!
Hallo, ich kann es kurz machen.
Eine Äußerung zum Unfallhergang brauchen sie nicht zu machen. Nur ihre Personaldaten müssen sie angeben.
Sie werden ohne ein Gerichtsverhandlung zu einem Bußgeld plus Punkte in Flensburg verdonnert werden. Der Führerschein ist durch den Unfall nur in Gefahr, wenn durch die neu hinzugekommende Punkte, die 14 - 18 Punktezahl erreicht werden.
Eine Einstellung des Verfahrens können sie vergessen.
Wenn sie noch Fragen haben, stehe gerne zur Verfügung.
Hallo, ich kann es kurz machen.
Eine Äußerung zum Unfallhergang brauchen sie nicht zu machen. Nur ihre Personaldaten müssen sie angeben.
Sie werden ohne ein Gerichtsverhandlung zu einem Bußgeld plus Punkte in Flensburg verdonnert werden. Der Führerschein ist durch den Unfall nur in Gefahr, wenn durch die neu hinzugekommende Punkte, die 14 - 18 Punktezahl erreicht werden.
Eine Einstellung des Verfahrens können sie vergessen.
Wenn sie noch Fragen haben, stehe gerne zur Verfügung.
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