Liebe Experten,
zwei Verkehrspolizisten sind auf mein Grundstück eingedrungen und haben ein dort abgestelltes Fahrzeug mit zwei gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt, wg. TÜV und ASU.
Soweit mir bekannt, dürfen die das zwar, soweit ihnen keine physischen Barrieren entgegengesetzt sind, es wird aber selten praktiziert, um nicht den Unmut der Bürger zu erregen.
Für bedenklich halte ich es, wenn Polizisten ohne Vorliegen eines Verdachtes bei mir auf dem Hof Kontrollen vornehmen, und das auch noch ohne mein Beisein - das ist nicht rechtsstaatlich, sondern polizeistaatlich, weil der Schutz der Privatsphäre wegfällt. Wenn ich aber nun solche Kontrollen einfach dadurch verhindern kann, daß ich das Hoftor nicht offen stehenlasse oder dadurch, daß ich Wachen aufstelle oder einfach um nicht eingezäunte Flächen ein Seil spanne, dann wird die Sache grotesk.
Ich will aber hier alles ein wenig offen halten, ich will mich nicht auf meinem Hof überallhin durchschließen müssen wie ein Gefängniswärter, und die anderen Leute respektieren ja meine Grenzen, auch wenn das Tor mal auf ist und da wo nicht eingezäunt ist.
Würde ein Schild „Zutritt für Polizeibeamte nur nach Vereinbarung oder gemäß Gerichtsbeschluß!“ das Problem lösen, so daß nicht das nächstemal ein übereifriger Beamter vielleicht unter meinem Bett kramt, denn ich könnte da ja vielleicht eine unangemeldete Waffe haben…
Mit freundlichen Grüßen,
Taro