Verkehrsstreife und Hausfrieden

Liebe Experten,

zwei Verkehrspolizisten sind auf mein Grundstück eingedrungen und haben ein dort abgestelltes Fahrzeug mit zwei gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt, wg. TÜV und ASU.

Soweit mir bekannt, dürfen die das zwar, soweit ihnen keine physischen Barrieren entgegengesetzt sind, es wird aber selten praktiziert, um nicht den Unmut der Bürger zu erregen.

Für bedenklich halte ich es, wenn Polizisten ohne Vorliegen eines Verdachtes bei mir auf dem Hof Kontrollen vornehmen, und das auch noch ohne mein Beisein - das ist nicht rechtsstaatlich, sondern polizeistaatlich, weil der Schutz der Privatsphäre wegfällt. Wenn ich aber nun solche Kontrollen einfach dadurch verhindern kann, daß ich das Hoftor nicht offen stehenlasse oder dadurch, daß ich Wachen aufstelle oder einfach um nicht eingezäunte Flächen ein Seil spanne, dann wird die Sache grotesk.
Ich will aber hier alles ein wenig offen halten, ich will mich nicht auf meinem Hof überallhin durchschließen müssen wie ein Gefängniswärter, und die anderen Leute respektieren ja meine Grenzen, auch wenn das Tor mal auf ist und da wo nicht eingezäunt ist.

Würde ein Schild „Zutritt für Polizeibeamte nur nach Vereinbarung oder gemäß Gerichtsbeschluß!“ das Problem lösen, so daß nicht das nächstemal ein übereifriger Beamter vielleicht unter meinem Bett kramt, denn ich könnte da ja vielleicht eine unangemeldete Waffe haben…

Mit freundlichen Grüßen,

Taro

Hallo,
aus Neugierde - in welchen Bundesland lebst Du ?

Gruss
Enno

Soweit für mich ersichtlich, sprichst du von einem Hof, ich vermute mal Bauernhof, richtig?
Dann handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Anlage nach dem Emmissionsschutzgesetz. Dies zu überprüfen ist für jeden Polizeibeamten möglich, immer, auch ohne Angabe von Gründen,

Für bedenklich halte ich es, wenn Polizisten ohne Vorliegen
eines Verdachtes bei mir auf dem Hof Kontrollen vornehmen, und
das auch noch ohne mein Beisein - das ist nicht
rechtsstaatlich, sondern polizeistaatlich,.

steht so in der Genehmigungsurkunde der Stadt drin. Ist der Pkw auf dem Grundstück abgestellt, interessiert sich niemand für den Pkw, auch kein Polizist, es sei denn dieser wird im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. AU und TÜV interessieren nur im öffentlichen Verkehrsraum. Handelt es sich um Schrottautos, ist die Frage der illegalen Abfallentsorgung möglich. Auch hier sind Kontrollen möglich, daran ändert auch ein Schild, Betreten für Polizisten verboten nichts. Dann wird einfach die Genehmigung für das Betreiben eines Bauerhofes mit Emmissionen widerrufen. So einfach ist das.
viele Grüße
Richard

Hallo Richard,

Soweit für mich ersichtlich, sprichst du von einem Hof, ich
vermute mal Bauernhof, richtig?

Nein, kein landwirtschaftlicher Betrieb. Ein Eigenheim mit Garten ist es eigentlich (in Bayern), bloß halt daß der Garten riesengroß und wegen etlicher Nebengebäude und teilweiser Bewaldung sehr unübersichtlich ist.

steht so in der Genehmigungsurkunde der Stadt drin. Ist der
Pkw auf dem Grundstück abgestellt, interessiert sich niemand
für den Pkw, auch kein Polizist, es sei denn dieser wird im
öffentlichen Verkehrsraum bewegt. AU und TÜV interessieren nur
im öffentlichen Verkehrsraum. Handelt es sich um Schrottautos,
ist die Frage der illegalen Abfallentsorgung möglich.

Das würde ich verstehen, wenn ich Schrottwagen lagern würde, die über die Jahre hinweg verfaulen. Darum geht es aber auch nicht, und die Polizisten haben auch nicht geklingelt, um mit mir zu sprechen, denn ich bin nämlich zuhause gewesen! Ich habe halt so ein altes Auto auf dem Hof stehen, und plötzlich pappen da diese Knöllchen dran! BTW soll dieses Auto nächste Woche seine letzte Fahrt antreten, weil dann der Kfz-Verwertungsbetrieb meines Vertrauens seinen Sommerurlaub beendet.

hier sind Kontrollen möglich, daran ändert auch ein Schild,
Betreten für Polizisten verboten nichts. Dann wird einfach die

Ich denke mir das so. Meine Grenzen sind deutlich erkennbar, an manchen Stellen aber barrierefrei zu überwinden. Damit ist die Privatsphäre meines Hofes voll ausreichend gegen das Eindringen anständiger Leute geschützt. Mitbürger mit krimineller Energie können hineinkommen, aber gestohlen worden ist hier zuletzt vor 45 Jahren, auch auf Hausierer u. dgl. wirkt die schiere Unübersichtlichkeit meines Hofes ausreichend abschreckend. als einem rechtschaffenen und unbescholtenen Mann widerstrebt mir der Gedanke sehr, meine Immobilie bewehren zu müssen, um das ungerechtfertigte Eindringen von Polizisten zu verhindern. Ich finde, daß in einem Rechtsstaat nur Verbrecher das Gefühl haben sollten, sie müßten sich vor der Polizei schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Taro

2 Like

Hi Taro,
sorry, aber das kann wirklich nur in Bayern passieren :wink:
Ein Auto auf Deinem Privatgrundstück hat niemanden zu interessieren.
Es sei denn, es besteht der Verdacht der illegalen Entsorgung. Ein Auto auf dem Hof muss weder TÜV noch AU haben, geschweige denn versichert sein, solange es nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. Wenn ich einen grossen Garten habe, dann kann ich mit einem alten, abgemeldeten Auto sogar Kreise im Garten fahren.
Von daher hatten die Beamten, zumindest aus Deiner Schilderung heraus, kein Recht Dein Gundstück zu betreten.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit einem alten Golf, der bei mir im Garten stand. Irgendeiner hatte dann bei der Polizei Anzeige erstattet. Die Beamten kamen auch, klingelten aber an der Tür, erläuterten mir die Beschuldigung und sahen sich den Wagen an.
Nach einem kurzen freundlichen Gespräch, in dem ich darauf hinwies, dass ich den Wagen wieder in fahrtüchtigen Zustand versetzen möchte und die Beamten sich davon überzeugt hatten, das keine Umweltgefährdung bestand, zogen sie wieder ab.
Gruss Sebastian

Nit so janz
Hallo,
leider hast du nicht ganz recht mit deiner Schilderung.
Die nun folgende Korrektur ist allerdings typisch deutsch und nicht immer verständlich :wink:

Ein Auto auf Deinem Privatgrundstück hat niemanden zu
interessieren.

im Prinzip so i.O.

Es sei denn, es besteht der Verdacht der illegalen Entsorgung.
Ein Auto auf dem Hof muss weder TÜV noch AU haben, geschweige
denn versichert sein, solange es nicht im öffentlichen
Verkehrsraum bewegt wird.

Falsch!!
Ein Kfz auf Privatgrundstück braucht nicht angemeldet zu sein.
Die Ausnahme hast du ja geschrieben.
ALLERDINGS:
Wenn es angemeldet ist, muss es sowohl ÜV als auch AU als auch Versicherung haben!!!

Wenn ich einen grossen Garten habe,
dann kann ich mit einem alten, abgemeldeten Auto sogar Kreise
im Garten fahren.

hier wieder richtig.
Es muss jedoch, wie du geschrieben hast ABGEMELDET sein.

Gruß
HaWeThie

Hi HaWeThie,

Falsch!!
Ein Kfz auf Privatgrundstück braucht nicht angemeldet zu sein.
Die Ausnahme hast du ja geschrieben.
ALLERDINGS:
Wenn es angemeldet ist, muss es sowohl ÜV als auch AU als auch
Versicherung haben!!!

Nun ja, ich bezog meine Schilderung eben auf abgemeldet. Aber Du hast natürlich recht. Ein Auto das angemeldet ist, muss den Vorschriften entsprechen und dazu gehört natürlich TÜV + AU. Muss ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben, weil mein Wohnwagen seit über 3 Jahren zwar angemeldet, aber TÜV-fällig im Garten steht? Ich wollte ihn immer abmelden. Aber die knapp 30,-€ Steuer und Versicherung im Jahr sind momentan nicht Motivation genug :wink:
Aber Deine Antwort erinnert mich mal wieder an den Vorsatz, das Ding endlich mal abzumelden :wink:
Gruss Sebastian

Hi,

da es ja offensichtlich nicht offensichtlich war, dass es sich um Privatgrund handelte, ruhig bleiben und den Verwarnungen mit der Begründgung widersprechen, dass sie gegenstandslos sind, da das Fahrzeug abgemeldet und auf Privatgrund abgestellt ist.

Andreas

Wenn ich einen grossen Garten habe,
dann kann ich mit einem alten, abgemeldeten Auto sogar Kreise
im Garten fahren.

Das kannst Du nur, wenn sichergestellt ist, daß keine anderen Fahrzeuge oder Fußgänger auf Dein Grundstück kommen konnen, die Du mit Deinem Fahrzeug gefährden könntest.
Beispiel: Bauers Sohnemann ohne Führerschein karrt mit dem Trecker auf dem elterlichen Hof herum. Dann muß durch ein verschlosenes Tor sichergestellt sein, daß keine anderen Verkehrsteilnehmer auf den Hof kommen können.
Klettert jemand über den Zaun, hat er selbst schuld.

Muss ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben, weil mein
Wohnwagen seit über 3 Jahren zwar angemeldet, aber TÜV-fällig
im Garten steht?

Aufgepasst, wenn du deinen Wohnwagen abmeldest und du hast nicht vor, ihn irgendwann wieder anzumelden, dann ist alles in ordnung. Willst du den Wohnwagen aber irgendwann wieder anmelden, dann bedenke die Fristen, soweit ich weiss, mehr als 2 Jahre abgemeldet, dann muss eine komplette neue Betriebserlaubnis her, das heißt, dein Fahrzeug bedarf einer Einzelbetriebserlaubnis, das kann teuer werden. die Generalbetriebserlaubnis des Herstellers, die irgendwann einmal beim Kraftfahrbundesamt vorgelegen hat, reicht nicht.
viele Grüße
Richard

Hallo Richard,
richtig. Die Löschungsfrist beträgt 18 Monate. Abe der WoWa ist nur noch Spielecke für die Kinder bzw. eine Art Gästezimmer :wink:
Gruss Sebastian

Hi Jochen,
ist schon klar. Ich hatte nur wenig Lust, hier die gesamte StVO und StVZO runterzubeten.
Gruss Sebastian

Hi Taro,

Das würde ich verstehen, wenn ich Schrottwagen lagern würde,
die über die Jahre hinweg verfaulen. Darum geht es aber auch
nicht, und die Polizisten haben auch nicht geklingelt, um mit
mir zu sprechen, denn ich bin nämlich zuhause gewesen! Ich
habe halt so ein altes Auto auf dem Hof stehen, und plötzlich
pappen da diese Knöllchen dran! BTW soll dieses Auto nächste
Woche seine letzte Fahrt antreten, weil dann der
Kfz-Verwertungsbetrieb meines Vertrauens seinen Sommerurlaub
beendet.

Aber das Auto war angemeldet, verstehe ich das richtig ?
Dann wären die Knöllchen grundsätzlich mal in Ordnung.
Vielleicht ist die Polizei ja nicht aus eigenem Antrieb gekommen sondern aufgrund eines Tipps ?

Ich finde, daß in einem Rechtsstaat
nur Verbrecher das Gefühl haben sollten, sie müßten sich vor
der Polizei schützen.

Und woran soll die Polizei diese erkennen ? Am eingezäunten Grundstück ?
:wink:
Also ich finde die Sache nicht so dramatisch. Du hast offenbar eine Ordnungswidrigkeit begangen und jetzt die Knöllchen kassiert. Was solls ?
Du würdest auf einem frei zugänglichen Teil deines Grundstücks doch auch keine verbotenen Waffen, Hehlerware, Leichen o.ä. rumliegen lassen und glauben, dass sich keiner dafür interessiert, oder ?
Also, mein Rat : Nicht weiter drüber ärgern !
Ciao
Heidi

Hallo Leute,
ich find’s echt witzig,dass ihr hier fast alle von einem abgemeldeten Wagen auszugehen scheint !
Die Polizei in Bayern ist zwar vielleicht etwas beherzter als in anderen Bundesländern aber ganz sicher nicht dämlich !
Knöllchen für fehlende TÜV und ASU-Plaketten gibts auch hier nur für angemeldete Fahrzeuge, und damit zurecht !
Fraglich ist hier wohl nur die Art des Vorgehens, das Betreten des Privatgrundes.
Stimmt’s, Taro ?
fragt
Heidi

Hi!

Was lernen wir daraus?
Ab in den Schuppen mit den Kisten!

Meine Vespa steht, zugelassen, seit 1994 im Schuppen. TÜV war 8/1995. Ich nutze sie, um nach einem Autounfall die Versicherung zu tauschen. Nur gut, dass (auch nach Tips aus dem Forum, Ihr findet das Ding nie…!) niemand die Kiste finden wird!

Ich glaube, ich bringe sie mal wieder in Ordnug und fahre damit. Ist doch eigentlich auch eine Option…

Grüße,

Mathias

Hi Heidi,

Die Polizei in Bayern ist zwar vielleicht etwas beherzter als
in anderen Bundesländern aber ganz sicher nicht dämlich !
Knöllchen für fehlende TÜV und ASU-Plaketten gibts auch hier
nur für angemeldete Fahrzeuge, und damit zurecht !

Hier im Norden interessiert sich kein Schwein dafür ob ein Auto, auf einem Grundstück geparkt, TÜV + AU hat. Wenn damit gefahren wird, klar. Aber nicht wenns auf einem Grundstück steht. Der Staat sollte froh sein, das ich noch Steuern für meinen Wohnwagen zahle, obwohl er seit langer Zeit TÜV-fällig ist und selbstverständlich nicht bewegt wird. Wenn ich mit meinen Steuern so einen Beamten-Unsinn finanziere, melde ich mal lieber meinen Wohnwagen morgen ab.
Gruss Sebastian

Hallo Leute,
ich find’s echt witzig,dass ihr hier fast alle von einem
abgemeldeten Wagen auszugehen scheint !
Die Polizei in Bayern ist zwar vielleicht etwas beherzter als
in anderen Bundesländern aber ganz sicher nicht dämlich !
Knöllchen für fehlende TÜV und ASU-Plaketten gibts auch hier
nur für angemeldete Fahrzeuge, und damit zurecht !
Fraglich ist hier wohl nur die Art des Vorgehens, das Betreten
des Privatgrundes.
Stimmt’s, Taro ?

Vollkommen richtig!
Ich sagte ja bereits, daß ich es nicht gut finde, wenn ich mich als unbescholtener und biederer Gemeindebürger mit größerem Aufwand vor der Polizei schützen muß, als das zum Schutz vor Passanten und Dieben nötig wäre.
Ich finde, die Polizei soll (insoweit ls die Unschuldsvermutung zu meinen Gunsten gilt) meine Privatsphäre in dem Maße respektieren, wie das jeder normale Mensch zu tun pflegt. Es ist ein Unding, daß alleine die Abwesenheit physischer Barrieren die Polizei davon abhalten können soll, ohne Vorliegen eines Verdachts bei mir einzudringen und irgendwelche Kontrollen vorzunehmen.
Entweder haben die einen triftigen Grund für ihre Kontrollen, dann können sie ja auch physische Barrieren überwinden oder mich beiseite schieben oder was, oder sie haben keinen solchen Grund, dann sollen sie bitte draußen bleiben oder an der Tür klingeln, wie jeder andere Normalbürger, der keinen triftigen Grund hat, weswegen er in meinen Hof eindringen würde.

Ich werde wohl jetzt diesen Scheissendrecke bezahlen und einen Beschwerdebrief schreiben.

Mit freundlichen Grüssen,

Taro

Hallo Heide,

Aber das Auto war angemeldet, verstehe ich das richtig ?
Dann wären die Knöllchen grundsätzlich mal in Ordnung.
Vielleicht ist die Polizei ja nicht aus eigenem Antrieb
gekommen sondern aufgrund eines Tipps ?

Ich finde, daß in einem Rechtsstaat
nur Verbrecher das Gefühl haben sollten, sie müßten sich vor
der Polizei schützen.

Und woran soll die Polizei diese erkennen ? Am eingezäunten
Grundstück ?
:wink:
Also ich finde die Sache nicht so dramatisch. Du hast offenbar
eine Ordnungswidrigkeit begangen und jetzt die Knöllchen
kassiert. Was solls ?
Du würdest auf einem frei zugänglichen Teil deines Grundstücks
doch auch keine verbotenen Waffen, Hehlerware, Leichen o.ä.
rumliegen lassen und glauben, dass sich keiner dafür
interessiert, oder ?

Also hömma, Waffen oder Leichen sind ja wohl was anderes. Aber schon bei Hehlerware bin ich anderer Ansicht. Die Polizei kann um Einlaß bitten, um auf Hehlerware zu kontrollieren, oder sie kann einen Durchsuchungsbefehl haben. Ich bin aber absolut dagegen, plötzlich bei mir im Keller Polizisten anzutreffen, die nach Hehlerware ohne Verdacht alleine deswegen suchen, weil ich Hoftor und Terassentüre offengelassen habe, weil also physische Barrieren fehlten.

Ok, ein angemeldetes Auto drei Monate ohne TÜV zu besitzen, ohne es zu fahren, ist eine Ordnungswidrigkeit, mag sein. Aber wenn diese Ordnungswidrigkeit so ein robustes Vorgehen der Polizei rechtfertigt, dann frage ich aber, warum Leute (sogar in diesem Forum), die dieses Delikt über viele Jahre fortgesetzt zum Zwecke des Versicherungsbetruges begehen nur deswegen straflos geduldet werden, weil sie eine physische Barriere haben, nämlich ein Garagentor o.ä.

Mit freundlichen Grüßen,

Taro

Hallo Taro,
grundsätzlich hast du natürlich recht.
Da dieses Vorgehen aber ja nicht polizeiüblich ist nehme ich an, dass dich hier irgendwer angezeigt hat oder dass du in irgendein Raster passt, das die Polizisten glauben macht, dass du Dreck am Stecken hast
Ein Freund von mir wird zB sehr häufig von der Polizei kontrolliert, irgendwas an seinem Aussehen oder an seinem Auto scheint bei Polizisten Alarmsirenen auszulösen obwohl er eigentlich total harmlos wirkt.
An deiner Stelle würde ich jedenfalls auch nachfragen, was der Grund für diese Aktion war.
Gruß
Heidi