die Antworten auf das Zebrastreifenposting laufen in eine etwas andere Richtung weshalb ich noch mal ein neues Posting anfange:
Mein Frage zum Thema Strassenverkehrsrecht ist folgende:
Darf ich das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bewusst dafür ausnutzen eine verkehrsgefährdende Situation (oder Unfall) zu provozieren solange ich selbst regelkonform handele?
Kann ich dann trotzdem belangt werden, obwohl ich keine Regel gebrochen habe?
Worin unterscheidet sich ggf. die Rechtslage zwischen dem Zebrastreifenoberlehrer und den sog. Auto-Bumsern[1]?
Vielen Dank für Antworten,
J~
[1] Auto-Bumser warten bevorzugt mit hochwertigen, dürftig reparierten Fahrzeugen an einer vorfahrtsberechtigten Strasse in einigem Abstand zur Kreuzung und fahren auf ein Zeichen eines Komplizen hin schnell in die Kreuzung ein um Unfälle zu provozieren. An der Versicherungszahlung wird sich dann bereichert. Siehe z.B. hier: http://www.pp.wtal.de/organisation/kk33/beispiel.htm
Mein Frage zum Thema Strassenverkehrsrecht ist folgende:
Darf ich das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bewusst
dafür ausnutzen eine verkehrsgefährdende Situation (oder
Unfall) zu provozieren solange ich selbst regelkonform
handele?
Die Frage kann man so gar nicht beantworten. Als Fußgänger tendenziell ja, als Autofahrer tendenziell nein.
Kann ich dann trotzdem belangt werden, obwohl ich keine Regel
gebrochen habe?
Als Autofahrer auf jeden Fall. Als Fußgänger eher nicht.
Worin unterscheidet sich ggf. die Rechtslage zwischen dem
Zebrastreifenoberlehrer und den sog. Auto-Bumsern[1]?
Der Hauptunterschied ist, dass Du als Autofahrer „per se“ Deine Umwelt gefährdest (Ein Unfall mit einem Auto ist immer wesentlich schlimmer, als von einem anderen Fußgänger umgerannt zu werden). Das man überhaupt Autofahren darf ist sozusagen schon ein besonderes Recht, das man Dir eingeräumt hat, welches auch mit besonderen (Sorgfalts)pflichten einher geht.
Zu diesen Sorgfaltspflichten gehört auch, dass Du, wie von Frank zitiert, Dich um ständige Vorsicht und besondere Rücksicht bemühst.
Grundsätzlich wird eben davon ausgegangen, dass der Fußgänger die „natürliche“ Fortbewegungsart des Menschen nutzt und im Zweifel auch eher schutzbedürftig ist, als der Autofahrer.
Ich hoffe die Thematik ist etwas einsichtig geworden.
Darf ich das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bewusst
dafür ausnutzen eine verkehrsgefährdende Situation (oder
Unfall) zu provozieren solange ich selbst regelkonform
handele?
Diese Situation kann nicht eintreten, denn sobald du das tust,handelst du nicht gesetzeskonform.
Kann ich dann trotzdem belangt werden, obwohl ich keine Regel
gebrochen habe?
Als Autofahrer auf jeden Fall. Als Fußgänger eher nicht.
Eine Sache, die nicht ganz verstehe zumal wir nicht von Kindern sondern provzierenden Erwachsenen sprechen.
Aber gut, so ist es wohl gesetzlich vorgesehen.
Worin unterscheidet sich ggf. die Rechtslage zwischen dem
Zebrastreifenoberlehrer und den sog. Auto-Bumsern[1]?
Nunja, ich will’s nicht fiktiver machen als eh schon
Aber wenn der Kumpel des Auto-Bumsers (=Fußgänger) vor dem Auto über die Strasse rennt um einen Auffahrunfall zu provozieren würde die wohl straffrei ausgehen (müssen).
Der Hauptunterschied ist, dass Du als Autofahrer „per se“
Deine Umwelt gefährdest (Ein Unfall mit einem Auto ist immer
wesentlich schlimmer, als von einem anderen Fußgänger
umgerannt zu werden). Das man überhaupt Autofahren darf ist
sozusagen schon ein besonderes Recht, das man Dir eingeräumt
hat, welches auch mit besonderen (Sorgfalts)pflichten einher
geht.
Gilt das eigentlich auch für andere gefährliche Geräte? Atomkraftwerke oder so?
Das die schadenersatzpflichtig sind obwohl gesetzeskonform gehandelt?
Eine Sache, die nicht ganz verstehe zumal wir nicht von
Kindern sondern provzierenden Erwachsenen sprechen.
Aber gut, so ist es wohl gesetzlich vorgesehen.
Die Straße an einem Zebrastreifen zu überqueren, ist keine Provokation.
Nunja, ich will’s nicht fiktiver machen als eh schon
Aber wenn der Kumpel des Auto-Bumsers (=Fußgänger) vor dem
Auto über die Strasse rennt um einen Auffahrunfall zu
provozieren würde die wohl straffrei ausgehen (müssen).
Ja - sehe ich schon so (wenn es aber offenbar wird, daß es um einen Betrug geht, nicht unbedingt). Zum Thema „Auffahrunfall“ eine Aussage meines Fahrlehrers: „Es gibt keine Auffahrunfälle, nur Auffahrblödheiten“
Gilt das eigentlich auch für andere gefährliche Geräte?
Atomkraftwerke oder so?
Das die schadenersatzpflichtig sind obwohl gesetzeskonform
gehandelt?
Leider schaut es bei denen in puncto Schadenersatz überhaupt düster aus - das ist AFAIK ein eigenes Gesetz, das eine Ausnahme schafft, und nur so den wirtschaftlichen Betrieb (Versicherungsprämien wären astronomisch angesichts des Risikos) dieser ach so billigen Kraftwerke möglich macht.
Gilt das eigentlich auch für andere gefährliche Geräte?
Atomkraftwerke oder so?
Das die schadenersatzpflichtig sind obwohl gesetzeskonform
gehandelt?
Ich weiß nicht wie das in Deutschland ist, aber in Österreich gilt das aus den gleichen Gründen genauso für Atomkraftwerke (die wir zwar nicht haben, aber das könnte den deutschen Nachbarn auf den Kopf fallen) als auch genauso für die Gentechnik!
Die Straße an einem Zebrastreifen zu überqueren, ist keine
Provokation.
aber leute derart foppen, daß sie sich schrecken und einen unfall bauen doch schon! zb. am straßenrand gehen und plötzlich auf den zebrastreifen laufen und vollbremsungen provozieren. was war da nochmal mit dem raser, der ein anderes auto derart erschreckt hat, daß der insasse gestorben ist?! so ein verhalten ist mit sicherheit NICHT in ordnung.
Die Straße an einem Zebrastreifen zu überqueren, ist keine
Provokation.
aber leute derart foppen, daß sie sich schrecken und einen
unfall bauen doch schon!
Klar ist das falsch - dazu müßte ja schon der Vertrauensgrundsatz reichen. Ich meinte sich „normal“ verhaltende Fußgänger, die einen Zebrastreifen einfach überqueren, ohne irgendwie loszusprinten, oä.
Ich meinte sich „normal“
verhaltende Fußgänger, die einen Zebrastreifen einfach
überqueren, ohne irgendwie loszusprinten, oä.
die sind als schwächste teilnehmer IMMER im recht. vor dem übergang hat der autofahrer anhalten zu KÖNNEN und basta. natürlich ist das alles sinnloses theoretisches gelaber, denn im echten leben wird man als fußgänger wohl nicht sein leben in die hände des gesetzes legen. da warte ich dann doch lieber und versichere mich per augenkontakt, ob der mich auch gesehen hat und wirklich stehenbleibt.
Darf ich das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bewusst
dafür ausnutzen eine verkehrsgefährdende Situation (oder
Unfall) zu provozieren solange ich selbst regelkonform
handele?
Eine hitzige Diskussion hier. Nein, darfst Du nicht. Das folgt nicht nur aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen sondern auch ganz klar aus § 1 StVO. Bei Vorsatz haftest Du auch. Eine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist ebenso denkbar. Die Rechtsprechung weitet diesen Tatbestand mitunter auch auf Verkehrsteilnehmer aus. Das wäre auch hier nicht gänzlich ausgeschlossen, entsprechendes gab es wohl noch nicht. Problematisch ist natürlich immer die Beweisführung.
Theoretisch kann auch einen Fußgänger ein Mitverschulden treffen, wenn ihm das Problem bekannt ist. Auch hier ist Vorsicht und Rücksichtnahme maßgebend.
Natürlich ist aber auch das Anfahren an den Zebrastreifen durch den Autofahrer ein ganz wichtiger Aspekt. Darüber ist viel geschrieben worden, was aber wohl nicht Deine eigentliche Frage betrifft.
Darf ich das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bewusst
dafür ausnutzen eine verkehrsgefährdende Situation (oder
Unfall) zu provozieren solange ich selbst regelkonform
handele?
Kann ich dann trotzdem belangt werden, obwohl ich keine Regel
gebrochen habe?
Da §1 STVO etwa sagt, dass man als Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass niemand mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt, gefährdet, blabla wird, ist m.E. die Frage falsch gestellt. Wer einen Unfall provoziert, bricht nämlich genau diese Regel. Dazu muss ich nämlich ein Verhalten zeigen, dass vermeidbar ist. Und ob ich mit Auto, Schusters Rappen oder Schneiders Wellensittich am Verkehr teilnehme, ist in diesem Sinne ziemlich Banane,
Nun passiert es ständig, dass ortsfremde(…) quasi grad die Spur kreuzen,
um in den Platz einzufahren,
ja, kann mir die Situation bildlich vorstellen. In diesem Fall würde ich sogar der Stadt eine Mitschuld zugestehen
Solche Verhältnisse kenn ich in Kiel auch, zwei Spuren werden hier z.B. um einige Meter nach rechts versetzt fortgeführt. Früher durch Fahrbahnmarkierungen noch halbwegs erkennbar, nun nicht mehr. Viele Autofahrer blicken solche Spurführungen heute nicht mehr (Überforderung?) und fahren von der rechten gradeaus weiter auf die linke Spur.
wenn du mit Provokation die Bewußte Herbeiführung von Unfällen meinst
(wie in deinem Link gepostet) dann dürftest du irgdwann von dem
Dachverband der Versicherungen an die Kripo gemeldet werden…
Das steht zwar nicht in deinem Link drinne,aber das wird so gewesen sein…Kleiner TIP an die zuständige PI…*g*
Weil dank der heutigen Computer ist es ne Kleinigkeit,herauszufinden,
wer öfters in „Unfällen“ mit „Klarem“ Verursacher verwickelt wird…
Wenn die Schadenssumme hoch genug ist,wird Dir dann sogar die „Ehre“
eines „persönlichen“ Detektives zu teil…