Verkehrsteilnehmer bei der Polizei anzeigen

Hallo!

Ich habe mich neulich so dermaßen über einen anderen Verkehrsteilnehmer geärgert, dass ich kurz davor war, ihn bei der Polizei anzuzeigen. Ich fuhr innerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorschriftsmäßig 50 km/h, es war schon dunkel. Hinter mir fuhr ein 3er BMW mit Fernlicht, es hat mich so dermaßen geblendet, sodass ich den Innenspiegel schon abklappen musste. Der Wagen fuhr immer dichter auf und drängelte. Als dann die nächste Ampel kam und gerade auf Rotlicht wechselte (ich bremste vorschriftsmäßig ab), überholte mich der BMW und fuhr noch vor mir bei Rotlicht über die Ampel.

Wäre an meinem Handy der Akku nicht leer gewesen, hätte ich sofort die Polizei informiert und dieser das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und die Fahrtrichtung mitgeteilt. Als ich dann zu Hause war, sind schon 1-2 Stunden vergangen und ich hatte dann keine Lust mehr auf dieses Dilemma.

Da es aber öfters vorkommt, dass ich mich über sich falsch verhaltende Verkehrsteilnehmer aufrege und ich bereits mehrfach kurz davor war, die Polizei einzuschalten, es aber dann immer gelassen habe, weil ich nicht weiß, was da auf mich zukommt (vllt. sogar Gerichtsverhandlung o.ä.), wollte ich mal hier im Forum fragen. Hat jemand schon einmal einen Verkehrsteilnehmer angezeigt? Wie läuft sowas dann ab? Werde ich dann danach noch zur Anhörung geladen o.ä.?

Würde mich über Antworten freuen.

Liebe Grüße!

Hi

Es gibt dazu 3 Teilantworten :

A : es bringt nichts , wenn du alleine im Auto warst , das geht nachher aus wie das Hornberger schiessen.
Wenn dein Auto mit mehreren Personen besetzt war , dann kann man es mit Zeugen bringen.
Ist aber mit Aufwand , Anhörung , eventuell sogar mit Gerichtsverhandlung verbunden.

B : bist du dir sicher , das nicht er dich , sondern du ihn geärgert hast ?
Je nach Fahrzeugtype gehen nämlich die Tacho’s sowas von falsch .
Ich hatte mich auch schon mal über so einen Schleicher aufgeregt und zufällig führte unser beider Ziel zu einem Lebensmitteldiscounter und ich sprach ihn an , warum er auf der Landstrasse knapp 80 und im Ort 35 fährt , was das soll :
Antwort : Er sei Anfänger und er würde sich konstant nach dem Tacho richten , er will keine Punkte .
Ein Probefahrt mit meinem Navi zeigte das dieser 5 Jahre alte Skoda Fabia tatsächlich 50 zeigte , wenn das Navi 34 km/h zeigte .
Also lag der Fehler des Schleichens an der Technik des Tacho’s

C: das Rote Ampeln Überfahren ist natürlich Verkehrsgefährdung , doch dagegen hilft wirklich nur mit Zeugen angehen , oder man hat eine Camera im Auto , so wie zufällig dieser Verkehrsteilnehmer :

http://www.youtube.com/watch?v=8F2Uf9rcrOs&feature=r…

http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&NR=1&…

http://www.youtube.com/watch?v=A8zEQagkn1w&feature=r…

gruss

Toni

Da es aber öfters vorkommt, dass ich mich über sich falsch
verhaltende Verkehrsteilnehmer aufrege

das macht sicherlich nicht nur mich stutzig.

Warum?

Hallo,

bei der Bundeswehr gab (gibt…?) es die 24-Stunden-Regel, welche besagt, dass man ein disziplinarisch zu ahndendes Fehlverhalten erst 24 Stunden nach dem Vorfall schriftlich beim Vorgesetzten einreichen darf.
Dies entkoppelt Emotionen, lässt aber schwere Fehlverhalten, an die man sich „erinnert“, nicht im „Netz“ hängen.

Wenn sich Dir gegenüber regelmäßig andere Fahrer aus Deiner Sicht unangemessen verhalten, solltest Du vielleicht auch Dich selbstkritisch in’s Visir nehmen, denn wenn man sich stets 105%ig an die StVO hält, schafft man sich nicht nur Freunde.

Was die Frage angeht: es ist ein bürokratischer Aufwand, und am Ende steht der Frust. Wie so oft, wenn man glaubt, in unserem System etwas richtig machen zu wollen.

Grüße
formica

Hi

Du hast doch sicherlich meinen Beitrag gelesen , oder ?

Mal ein Beispiel von mir :

vor etwa 3 Jahren bin ich Angezeigt worden , das ich einen PKW der auf der linken Spur fuhr , mit meinem Sportwagen auf der Autobahn auf der rechten Spur von drei Spuren überholt habe .
In dem Fahrzeug an dem ich ganz rechts vorbei gefahren bin , sassen 3 Personen , die als Zeuge benannt wurden.

Das ist nach üblichen Recht ein verbotenes Rechts überholen …

was passierte ?

Ich konnte Nachweisen , das ich auf der so gut wie leeren Autobahn mit ca 130 km/h schon einige Kilometer rechts gefahren bin und danach auch Rechts weiter gefahren bin , und den PKW auf der ganz linken Spur ( Mittelspur war auch leer ) nicht wissentlich bemerkt hatte , bzw keiner grossen Aufmerksamkeit schenkte , da ja Rechts und Mittig komplett frei waren -

Der Anzeiger bekam trotzt Zeugen eine Strafe wegen Verkehrsbehinderung , verkehrsgefährdung , nicht einhalten des Rechtsfahrgebotes

Denke mal darüber nach , wer hier wen geärgert hatte ?

Ps , wenn dir das öfters passiert , lasse mal deinen Tacho prüfen , oder nimm mal ein Navi mit , ich kenne viele Tacho’s die dazu neigen "Münchhausen"Werte anzuzeigen.

( Die dollste Münchhausen Storry kenne ich von einem Mercedes SLK , der laut Tacho 250 fuhr und ich ihn mit einem VW T4 TDI überholen konnte )

Toni

1 Like

Warum?

Weil die Erfahrung lehrt, dass sich Typen wie Du wie die allergrößten Spasemacken im Straßenverkehr verhalten. Muss nicht sein, ist aber oft so. No Offense…

Moin!

Wenn Dir so etwas öfter passiert, solltest Du darüber nacdenken, ob Du nicht einfach zu langsam unterwegs bist.

Lerne lieber fahren und versuche, den anderen Verkehrsteilnehmern nicht maßlos auf den Nerv zu gehen.
Mich nerven diese „Strich“-Fahrer auch, zumal die meisten Tempolimits viel zu niedrig angesetzt sind.
Drängeln sollte man natürlich vermeiden, aber manchmal muss man bei dem ienen oder anderen Schnarcher etwas dichter auffahren, um, sobald Platz ist, den Überholweg zu verkürzen.

M.

Hallo,

kann Deinen Ärger verstehen, aber bedenke:

  • Unsere Polizei läuft am Anschlag, da ja die Politik immer mehr zusammenstreicht. -> Die haben auf so einen „Bimbes“ oft keine Lust, „Ermittlungen“ werden am unteren Rand der Prioritätenliste geführt, dann erfolgt oftmals mangels öffentlichem Interesse (kein Körperliches Gewaltdelikt) die Einstellung durch den StA.

  • Die Beweislage: Bist Du alleine, in dem anderen KfZ ein Haufen Idioten die wie Pech und Schwefel zusammenhalten, lügen die dich in die Tasche, erfinden womöglich noch etwas, was Dich belastet und dann stehst Du auf dem Richtbock, nicht der/die.

Deinen Ärger verstehe ich, würd eich bei meiner derzeitigen Tätigkeit als Linienbusfahrer jeden Anzeigen, der „mir auf den Stopper geht“, könnte ich eine Sekretärin in den Bus setzen. Manchmal wäre ich allerdings echt froh, eine Kamera neben der Fahrerkabine zu haben, die das Verkehrsgeschehen filmt.

Und laß Dich nicht zu Selbstjustiz verleiten wie Ausbremsen und hinterblenden, das kann je nach Zeugenlage ins Auge gehen. Vor Gericht zählen Beweise und Fakten, keine Spekulationen.

MfG

Mich nerven diese „Strich“-Fahrer auch, zumal die meisten
Tempolimits viel zu niedrig angesetzt sind.

Hi

daran wirst du aber nichts ändern können und für die Polizei sind so eingerichtete Tempolimits ein gefundenenes fressen

Wenn ich z.b. die B54 sehe zwischen Bad Schwalbach und Diez , da ist in einigen Kurven ein Tempolimit von 70 .
mit allen 3 sportlich ausgelegten Fahrzeuge die es in unserer Familie gibt , wäre es Fahrwerksmässig und fahrkönnerich möglich die Kurven mit 100 - 120 zu nehmen .

jetzt gibt es aber alte Oma’s , Fahranfänger , und alte ausgelutsche schlecht gewartete Hausfrauen Autos wo die Stossdämpfer kurz vor dem Kollaps stehen , die würden schon bei 80 km/h die Gewalt über das Fahrzeug verlieren.

deswegen macht man 70 um auch noch den GAU-Fahrer sicher durch die Kurve zu bringen , sowie das wenn man mit 90 km/h die Wand klatscht , die Versicherung sich fein raus reden kann :smile:

Toni

( GAU = Grösster anzunehmender Unfall )