Hallo Gemeinde,
ab welchem Alter dürfen Jugendliche einen Verkehrsübungsplatz nutzen?
Danke und Gruß
roland
Hallo Gemeinde,
ab welchem Alter dürfen Jugendliche einen Verkehrsübungsplatz nutzen?
Danke und Gruß
roland
Hallo roland
ab welchem Alter dürfen Jugendliche einen Verkehrsübungsplatz
nutzen?
das ist je nach Betreiber verschieden. In der Regel ab 17 bzw. 17 1/2 Jahre.
Gruß,
Klaus
Hallo Klaus,
dann dürfte ein fünfzehnjähriger wohl keine Chance haben?!
Gottseidank, dann kommen ich und mein Auto ja gut aus der Sache raus.
Ich und meine große Klappe 
Danke
Gruß
roland
Gottseidank, dann kommen ich und mein Auto ja gut aus der
Sache raus.
Ich und meine große Klappe
Habt ihr nicht in der Umgebung irgendwelche einsamen Feldwege? Da kann man auch prima üben. Aber mit 15 sehe ich da auch keinen so großen Sinn drin. Wenn dann schon eher kurz vor der Praxisausbildung in der Fahrschule, dass man schon etwas das Handling vom Auto beherrscht.
Moin,
Habt ihr nicht in der Umgebung irgendwelche einsamen Feldwege?
Da kann man auch prima üben.
wenn es sich um öffentlich zugängliches Gelände handelt (es muss nicht mal öffentliches Gelände an sich sein), dann gilt das als fahren ohne FS! Und dann dauert es mit der Zulassung zum FS machen u.U. noch ein ganzes Weilchen länger…
Gruß
Claus
Habt ihr nicht in der Umgebung irgendwelche einsamen Feldwege?
Da kann man auch prima üben.wenn es sich um öffentlich zugängliches Gelände handelt (es
muss nicht mal öffentliches Gelände an sich sein), dann gilt
das als fahren ohne FS! Und dann dauert es mit der Zulassung
zum FS machen u.U. noch ein ganzes Weilchen länger…
Das ist mir bewusst und in der Führerscheinausbildung wird sowas auch erläutert, aber mal ehrlich, wie hoch ist die Chance, dass dort die Polizei langkommt (besonders wenn der Weg nicht von außen einsehbar ist) und den Führerschein sehen will?
Gruß, Olaf
Nachtrag
wenn es sich um öffentlich zugängliches Gelände handelt (es
muss nicht mal öffentliches Gelände an sich sein), dann gilt
das als fahren ohne FS! Und dann dauert es mit der Zulassung
zum FS machen u.U. noch ein ganzes Weilchen länger…
Viele „Verkehrsübungsplätze“ sind übrigens auch öffentlich zugänglich, wäre also ebenso fahren ohne Führerschein.
Tach,
Viele „Verkehrsübungsplätze“ sind übrigens auch öffentlich
zugänglich, wäre also ebenso fahren ohne Führerschein.
Sind sie insofern nicht, als dass du dort erst draufkommst, nachdem du informiert wurdest, dass dort Personen ohne FS unterwegs sind. Über Sinn und Unsinn müssen wir uns nicht streiten, aber wir leben nun mal in Deutschland…
MfG
Claus
Hallo,
Das ist mir bewusst und in der Führerscheinausbildung wird
sowas auch erläutert, aber mal ehrlich, wie hoch ist die
Chance, dass dort die Polizei langkommt (besonders wenn der
Weg nicht von außen einsehbar ist) und den Führerschein sehen
will?
google mal nach „fahren ohne führerschein parkplatz“ - es scheint so, als habe man da durchaus reelle Chancen erwischt zu werden. Zumindest wird wohl öfter im Netz gefragt, was jetzt (also danach) wohl passieren mag.
Von daher würde ich niemandem raten es irgendwo in freier Wildbahn zu probieren. Dann besser mal den Chef fragen, ob man am Sonntag mal auf das abgesperrte Firmengelände darf.
MfG Claus
Hallo,
zu dem Thema öffentlich:
Ein Supermarktparkplatz, ein Tankstellenbereich ist öffentlicher Straßengrund, da es nicht kontrollierbar ist, wer drauf fahren darf und wer nicht, da idR die Absperrung fehlt. --> Fahren ohne FS, wenn man noch keinen hat und „die Grünen“ kommen.
Ein abgesperrtes Gelände, oder der Verkehrsübungsplatz mit Eingangskontrolle sind KEIN öffentlicher Straßengrund und dort dürfen dann Personen ohne FS fahren.
Ich bin leider zZt nicht zu Hause, ohne mein Buch zur StVO und kann daher nicht den richtigen Wortlaut wiedergeben, ich hoffe aber Ihr habt den Sinn verstanden.
gruß
dennis
Moin,
klar, theoretisch müsste dann dort jeder fahren dürfen.
Allerdings wenn es nicht öffentlich ist, wird der Betreiber wohl Richtlinien festgelegt haben, wie etwa eine Altersbeschränkung, denke ich.
Ich meine auch mal was von 17 gehört zu haben.
Danke und Gruß
roland
Habt ihr nicht in der Umgebung irgendwelche einsamen Feldwege?
Hallo zusammen,
das ist gar keine gute Idee, denn bis der Bursche dann seinen FS tatsächlich mal in Händen halten wird, wird er sich noch oft an diese Dummheit erinnern. FoFE ist eine Straftat und hat häßliche Folgen. Und zwar nicht nur für den verhinderten Rennfahrer, sondern auch für denjenigen, der diese Fahrt zulässt. Auch das „Fahren lassen“ ist eine Straftat und daher kann man dann auch gleich gemeinsam zum Gericht fahren, um sich seine Tagessätze abzuholen.
Wie hoch das Risiko ist erwischt zu werden? Deutlich höher als man vielleicht denkt. Ich war während des Referendariats einige Monate im ländlichen Bereich als Vertreter der StA vor den Amtsgerichten unterwegs um den üblichen Kleinkram anzuklagen. Und es verging eigentlich kein Verhandlungstag, an dem nicht so eine Geschichte abzuhandeln war.
BTW: Mein Fahrlehrer meinte übrigens damals mal zu mir (weil es parallel zu mir gerade mal wieder ein paar wunderhübsche Beispiele gab), dass Fahrschüler mit „Vorkenntnissen“ überdurchschnittlich zu den Prüfungsversagern und Langzeitschülern gehören würden.
Gruß vom Wiz
Moin,
klar, theoretisch müsste dann dort jeder fahren dürfen.
Allerdings wenn es nicht öffentlich ist, wird der Betreiber
wohl Richtlinien festgelegt haben, wie etwa eine
Altersbeschränkung, denke ich.
Ich meine auch mal was von 17 gehört zu haben.
Jo, das ist aber Sache des Betreibers und da hat die Polizei keinen Zugriff drauf. Supermarktparkplätze, Tankstellengelände und soweiter sind „Flächen auf denen Verkehr mit unbestimmbaren Teilnehmern stattfindet, wenn keine Schranke oder Schild mit Nutzungsbestimmung („PRIVAT“) dies regelt“ Somit sind diese Flächen öffentlich und unterliegen der StVO, FeV, StVZO, des StVG, und des Verkehrsstrafrechtes.
Fazit: Übungsfahrten mit minderjährigen ohen Führerschein sind auf öffentlichen Feldwegen, öffentlichen Parkplätzen UNZULÄSSIG !
gruß
dennis