Liebe/-r Experte/-in,
mein mann hatte heute morgen einen autounfall. er war mt auto+anhänger unterwegs. es schneite. er fuhr langsam…
als er rechts abbiegen wollte, merkte ehr wie die reifen grad blieben,wägte ab, fuhr grad aus weiter und schlief am randstein um den wagen unter kontrolle zu bekommen… der anhänger brach aus und ging auf die gegenspur wo ein lkw ihm reinfuhr (mein mann stand bereits schon auf der fahrspur )(es war also etwas zeit dazwischen)… ist er vollends schuld ???
der lkw fahrer gab vor der polizei zu, das er von weitem schon gesehen hat wie er schlingerte… hätte der lkw fahrer dann nicht passend reagieren müssen ???
Hallo,
leider kann ich Ihnen in dieser Abfrage überhaupt nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Irina Paschke
Hallo und guten Abend,
sicherlich ist es richtig, daß der LKW-Fahrer in solch einem Falle - eine Gefahrensituation wird erkennbar - seine Geschwindigkeit verringern sollte(!) und bremsbereit sein sollte(!)…
Nun scheinen die Strassenverhältnisse sehr schlecht gewesen zu sein, Ihr Mann hatte nicht von ungefähr diese Probleme.
Der Bremsweg eines LKW ist unter solchen Witterungsverhältnissen extrem lang, noch dazu muss der Fahrer aufpassen, dass sein Gespann beim Bremsen nicht ausbricht, was den Anhalteweg nochmals erheblich verlängert…
Fragen Sie doch einfach mal höflich bei der Polizei - am besten direkt bei den Beamten vom Unfallort nach, wie diese den Ablauf und Unfallhergang einschätzen - die Informationen liegen nachher auch dem Gericht vor…
Je nachdem WAS die Polizei bei der Unfallaufnahme zu Protokoll genommen hat (Aussagen des LKW-Fahrers z.B.) könnten Ihre Chancen auf Mitschuld von 0 bis evtl 50% steigen - oder Fallen.
Und meistens haben die Polizisten mit Ihrer Einschätzung im Nachhinein recht - deren Erfahrung halt.
Sie können mittels Anwalt versuchen eine Mitschuld des LKW einzuklagen, was per se in Ihrem Falle auch nur bei einer vorhandenen Verkehrsrechtschutz (o.Ä.) ratsam wäre.
Sollten Sie eine Versicherung haben, so würde ich an Ihrer Stelle einen speziellen (Verkehrs-) Rechtsanwalt kontaktieren und seine Einschätzung erfragen.
Ohne (Rechtschutz-) Versicherung ist es eine Kosten / Nutzen Frage.
Da Sie den Unfall Ihrer Versicherung melden (sollten…
, würde ich beim Schadensformular auf die gesamte Situation detailliert eingehen und auch Ihre Einschätzung mit einbringen.
Sollten Sie vorher mit der Polizei gesprochen haben, so können entsprechende Erkenntnisse für Ihre Versicherung nützlich sein…
Nach bestem Wissen und Gewissen
MfG und gutes Gelingen
A.Schüler