Verkehrsunfall

hallo,

angenommen jemand hatte am 5.2.2010 einen verkehrunfall mit blechschaden - verursacht durch den anderen verkehrsteilnehmer -
die polizei hat den unfall aufgenommen und die schuldfrage ist auch eindeutig klar - auch bestätigt durch die generiche versicherung -
einzig die zahlt diese nicht meldet sich auch nicht - dann wurde die versicherung zweimal angeschrieben, letzmalig am 15.03.2010. passiert ist nichts. wenn man mit solchen dingen keine erfahrung und lieber einen rechtsanwalt einschalten würde aber die befürchtung hat das man dann auf den rechtsanwaltkosten sitzen bleibt. was kann man dann noch machen?

dank und gruss knu t d9e

Hallo !

Es ist nicht von Interesse ober sich der gegnerische Versicherungsnehmer meldet oder nicht. Die Versicherung darf die Zahlung nicht verweigern, wenn die Schuldfrage klar ist. Wenn vorgerichtlich ein Anwalt eingeschaltet wird, so bleibst Du auf Deinen Kosten tatsächlich sitzen. Wie hoch ist der Schaden ? Ich würde den Wagen in eine Werkstatt bringen, und eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann wird sich die Werkstatt erst mal mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Gruß

hallo,

keine Ahnung genau, aber die 50€ für eine Erstberatung ob Du auf den RA-Kosten wirklich sitzen bleiben wirst, kannst doch bei einem RA investieren, oder ?

MfG

Die nächste Möglichekeit wäre einen Mahnbescheid zu beantragen. Das kann jeder ohne Anwalt machen und kostet nicht die Welt.

Gruß

Sehr geehrter Herr Deuster,
in Haftpflichtschadenfällen, in denen die Haftung klar ist, werden die
Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Gerne
stehe ich Ihnen „kostenlos“ in Ihrem Fall zur Verfügung. Ein Besuch in der Kanzlei
ist ebenfalls nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Volkswagen Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht
Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
Eichendorffstraße 14 10115 Berlin
[email protected]
Tel 030 22635710
Fax 030 226357150

Hallo knu t d9e

ist es eine große Versicherung? Haben Sie die Schadenshöhe schon an die Versicherung gegeben? DIE warten evtl. nach der Übernahmeerklärung auf eine Reaktion von Ihnen. (Schadenhöhe = Reparatursumme, Fahrzeugausfall - wegen Schaden oder wegen Dauer der Reparatur)

Eventuell bringt eine Beschwerde beim Deutschen Versicherungsverband Klärung.

Es wäre sinnvoll gewesen, die Schadenserstattung an ein Autohaus oder eine Werkstatt abzutreten, die schalten dann auch einen Anwalt ein und die Sache läuft… aber dafür ist es jetzt evtl. zu spät… fragen Sie mal eine Werkstatt… und der Schaden ist wohl nicht so groß?

Eventuell müssten Sie mal bei der Bußgeldstelle nachfragen wie es mit dem Bußgeldverfahren aussieht… ob die gegnerische Versicherung schon Akteneinsicht hatte und ob die Schuldfrage von dort auch so eindeutig gesehen wird. Aktenzeichen vorher bei der Polizei erfragen über die Tagebuchnummer von der Unfallaufnahme.

So, mehr Tips habe ich erst einmal nicht. Ich würde an Ihrer Stelle aber jetzt Druck machen, fast 2 MOnate ist zu lange.

Grüße
Conny

Hallo Knut Deuster,
wenn die Rechtsfrage doch klar ist, und du auch eine Bestätigung der Versicherung hast das der Unfall klar ist brauchst du keine Angst zu haben das du auf den Kosten sitzen bleibst.
Ist der Unfallgegner ein Ausländisches Fahrzeug?
Ist der Schaden an deinem Fahrzeug über eine Werkstatt repariert worden?
Hast du eine Abtretungserklärung der Werkstatt gegeben?
Wurde ein Schadensgutachten von deinem Unfallfahrzeug erstellt?
Hast du die Versicherung versucht anzurufen? Und wenn ja was sagt sie? Hast du von der Versicherung eine Schadennummer?
Schwieriger wird es wenn du dein Auto nicht hast reparieren lassen. Es ist zwar auch möglich, aber dann stellen sich die Versicherungen meisst quer.
Ich würde dir empfehlen einen Anwalt aufzusuchen, und ihm den Sachverhalt erklären. Er wird dich dann über das weitere Vorgehen informieren. Nehme bitte alle deine Unterlagen mit. Wie z.B. das Schadenprotokoll der Versicherung und den Brief der Gegnerrischen Versicherung.
Viel Glück
Georg

Das kann man letztlich nur gerichtlich durchsetzen oder den Unfallgegner zur Kasse bitten.

MfG

Hallo Knut,

wenn alles so stimmt, wie Sie es geschildert haben, muss die Versicherung den Schaden ersetzen. Nun ist es leider üblich, dass es eine gewisse Bearbeitungszeit seitens der Versicherung beansprucht wird. Ein Zeitraum von 4 Wochen ist also nicht bedenklich.
Einen Rechtsbeistand können Sie bedenkenlos einschalten, denn dieser wird durch die gegnerische Versicherung bezahlt.
M.f.G.
W. Gebauer

Hallo,
um den Fall sicher einschätzen zu können, muss ich den genauen Unfallhergang kennen.
Zum Beispiel welche Ordnungsnummer Sie im Protokoll sind?
Also bitte konkret beschreiben insbesondere die Einschätzung der Polizei.
Hat die Polizei Maßnahmen gegen den anderen Fahrer verhängt?
mfg
strucki

Hallo Knut,

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, da ich in versicherungstechnischen Fragen nicht Bescheid weiß. Außerdem kenne ich nur die österreichischen Verhältnisse. Soviel mir bekannt ist, würde in so einem Fall meine eigene Versicherung die Angelegenheit regeln und mit der gegnerischen Versicherung verhandeln. Wenn die Schuldfrage eindeutig klar ist, sollte das kein Problem sein.
Aber wie gesagt - ich bin versicherungsrechtlich auch nur ein Laie und kann dir deshalb keine eindeutige Antwort geben.

Schöne Grüße
Wolfgang

Hallo Knut,
da jeder Normalbürger/in in Rechtsfragen ein Laie ist,
hat er Anspruch
auf rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Da
die Schuldfrage
geklärt ist, die ergab, dass Du keine Schuld trägst,
muss die
gegnerische Seite auch die Kosten für Deinen
Rechtsanwalt voll
übernehmen.
Also auf zum Rechtsanwalt zur Durchsetzung Deiner
Ansprüche gegen die
Versicherung!
MfG
webcruiser

hallo,

angenommen jemand hatte am 5.2.2010 einen

verkehrunfall mit

blechschaden - verursacht durch den anderen

verkehrsteilnehmer

die polizei hat den unfall aufgenommen und die

schuldfrage ist

auch eindeutig klar - auch bestätigt durch die

generiche

versicherung -
einzig die zahlt diese nicht meldet sich auch nicht -

dann

wurde die versicherung zweimal angeschrieben,

letzmalig am

15.03.2010. passiert ist nichts. wenn man mit solchen

dingen

keine erfahrung und lieber einen rechtsanwalt

einschalten

würde aber die befürchtung hat das man dann auf den
rechtsanwaltkosten sitzen bleibt. was kann man dann

noch

machen?

dank und gruss knu t d9e

Hallo,

die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist Ihr gutes Recht und die Versicherung muss die Kosten dafür auch übernehmen.

Schreiben Sie der Versicherung eine Rechnung (!) und führen Sie alle Posten auf, die Sie erstattet haben wollen:

z.B. Schaden laut Gutachten/Kostenvoranschlag, Abschlepp- und Standkosten, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Setzen Sie eine Frist mit Datum und verschicken das Ganze als Einschreiben mit Rückschein. Sollte sich dann nichts tun, sollten Sie definitiv einen Rechtsanwalt aufsuchen.

In einem ähnlichen Fall habe ich z.B. den Brief beendet mit:

„Um die Abwicklung des Schadens für alle Seiten unkompliziert zu gestalten, habe ich vorerst auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes verzichtet. Ich bitte um Überweisung der Gesamtsumme in Höhe von € xxx,xx bis zum xx.xx.2010 auf mein Konto:
Konto-Nr. xxx
BLZ xxx
Nach diesem Datum werde ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.“

Hallo Knut, so wie derSachverhalt geschildert wird, braucht man keine Angst haben auf den Rechtsanwaltkosten sitzen zu bleiben, da die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
MfG
Claus

Hallo Knut,
die Kfz-Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu befriedigen, also Schadenersatz zu leisten und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. In vorgenanntem Fall scheint die Prüfung unerwartet lange zu dauern. Es empfiehlt sich in der Regel, die Versicherung anzurufen und sich die Kostenübernahme sowohl mündlich als auch schriftlich bestätigen zu lassen. Dazu ist u.U. das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen beizuholen. Bei Schäden unter 700 € reicht i.d.R. ein Kostenvoranschlag aus.
In vorliegendem Fall scheint es an der Kommunikationbereitschaft der Versicherung zu liegen oder aber der Sachverhalt ist doch nicht ganz klar.
Meine Empfehlung:

  • Anruf bei der Versicherung, um sich die Schaden-Nr. der Gegenpartei geben zu lassen,
  • erneutes Schreiben mit der konkreten finanziellen Forderung (wenn bekannt) per Einschreiben und Rückschein an die Versicherung mit Fristsetzung von zwei Wochen unter Hinweis, dass danach der Rechtsweg durch einen Anwalt beschritten wird, senden
  • in letzter Konsequenz durch die Angelegenehit einem Anwalt zu übergeben, dessen Kosten von der gegenerischen Versicherung übernommen werdenmüssen, wie auch die Kosten des vorgenannten Kfz-Sachverständigen bzw des Kostenvoranschlages.
    Auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung würde dieses Verfahren begeleiten.
    Viel Erfolg
    Catto

Wende Dich an den GDV:

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
Tel.: 030-2020-5000
Fax: 030-2020-6000
E-Mail: [email protected]

kostenlose Hotline für Verbraucher
Tel.: 0800-3399399

hallo,

ich würde in solchen fällen sofort einen rechtsanwalt einschalten. wenn sie nicht schuld sind zahlt das auch die gegnerische versicherung.

er wird dann alles in die wege leiten und auch den schaden genau berechnen.

Hallo,
es bleibt nur der Rechtsanwalt da Zivilrecht oder ein netter Brief an AutoBild :smile:, ich kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen.

Gruß AS