Hallo zusammen,
nehmen wir an ich habe einen Verkehrsunfall habe, bei dem mir jemand hinten aufgefahren ist. Er sieht seine Schuld ein. Wie gehts weiter? Werkstatt repariert den Wagen und seine Versicherung bezahlt, oder? Aber wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Muß es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, um Schmerzensgeld verlangen zu können?
Gruß
Jodus
Hallo,
Muß es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, um Schmerzensgeld verlangen zu können?
nein, wenn er willig ist, den von Dir genannten Betrag ohne Widerwillen zu zahlen. Wichtig ist nur, für den Fall daß nicht, daß irgendein Arzt Dir den Grad Deiner Verletzungen bestätigen kann.
Gruss
Enno
Aber wie sieht es mit
Schmerzensgeld aus? Muß es zu einer gerichtlichen
Auseinandersetzung kommen, um Schmerzensgeld verlangen zu
können?
Hallo jodus,
die Schmerzen sollten auf alle Fälle in der Schadensmeldung für seine Haftpflicht unter Personenschäden angeführt werden.
Außerdem solltest du zu einem Arzt gehen, der dir die Schmerzen attestiert.
Du wirst dann irgendwann ein Schreiben der Versicherung im Briefkasten finden, indem du bitte den entsprechenden Arzt von seiner Schweigepflicht entbindest.
Gruß Ivo
Hallo Jodus,
warum verlangst Du Schmerzensgeld? Hattest Du irgend einen körperlichen Schaden? Ich hatte das Pech gleich mehrere Male,dass
mir jemand hinten aufgefahren ist(ich trau schon gar nicht mehr bei roter Ampel anzuhalten),nie erwartete ich Schmerzensgeld,hatte auch keinen Grund dafür.
Gruss Gerhard
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