Hallo Andy,
auch wenn die Polizei ein Verwarnungsgeld an den anderen Unfallbeteiligten ausgesprochen hat, bedeutet das für die Regulierung Deines Fahrzeugschadens gar nichts.
Die Polizei hat den Verkehrsunfall aus strafrechtlicher Sicht bewertet, der andere war Schuld fertig. Die Regulierung des Fzg.- Schadens fällt allerdings ins Zivilrecht, ist zwar alles zur selben Sache, hat aber nichts miteinander zu tun.
Hier gibt es immer wieder die tollsten Sachen, ein Schuldanerkenntnis ist das schonmal überhaupt nicht !!!
Setzt Dich zunächst mit dem Versicherer des Unfallgegners in Verbindung, klär die Sache, ob sich evtl. der Andere schon bei seiner Gesellschaft gemeldet hat. I.d.R. werden Dir auch Unterlagen zugeschickt, diese ausfüllen und mit einer Kopie der Unfallmitteilung zurück an den Versicherer. Wg. dem Fahrzeugschaden abklären, ob Dir noch Neuwagenersatz anerkannt wird. Eigentlich ist Dein Fahrzeug dafür 6 Tage zu alt, wenn noch mehr als 1.000 km auf dem Tacho sind, scheidet diese Möglichkeit aus. Zu klären ist auch wie hoch der Schaden ist, nicht bei jedem Schaden gibts evtl. ein neues Auto. Hierzu Schadenhöhe von der Werkstatt kurz klären lassen, dann Info an die Versicherung, ob Sachverständiger erforderlich ist oder Kostenvoranschlag und Fotos reichen.
Wenns dann zu lange dauern sollte, wobei 3-4 Wochen lt. Rechtsprechung dem Versicherer zustehen, kann immer noch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, zu spät ist es dafür nie, aber bitte einen der Verkehrssachen schwerpunktmäßig macht.
Personenschaden dürfte eigentlich nicht eingetreten sein, sonst wär der Unfallgegner nicht an Ort und Stelle verwarnt worden, dann würde es jetzt eine Anzeige gegen ihn geben, das passiert nicht am Unfallort.
Wenn doch noch ein Personenschaden vorliegen sollte, auch dies mit dem anderen Versicherer abklären, wie gesagt, für einen Rechtsanwalt ist es nicht zu spät.
Gruß
Michael
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