Verkehrsunfall

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine kleine Frage.

Ich hatte gestern auf eine Nebenstraße einen Verkehrsunfall
mit meinen 36 Tage alten Neuwagen.
Die Schuldfrage ist eindeutig und die Polizei verhängte auch
gleich ein Verwarnungsgeld an den Unfallgegner.

Nun meine Frage:

  • Soll (muß) ich mir einen Anwalt nehmen, trotz eindeutiger Schuldfrage?

Lieben Gruß
Andy

Hallo Andy,
wenn es um den reinen Sachschaden geht, würde ich es erstmal alleine versuchen. Dadurch, daß der Unfallgegner die Strafe bezahlt hat, liegt ein praktisches Schuldanerkenntnis vor.
Je nach Schadenhöhe (sollte schon über 1000,-Euro liegen) Gutachter einschalten, bei Reparatur entweder Leihwagen oder Nutzungsausfall geltend machen. Kostenpauschale nicht vergessen!
Wenn du allerdings Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchtest, solltest du sofort zum Anwalt gehen.

Ann

Moien!

Die Schuldfrage wird oft als eindeutig angesehen wo sie dann doch nicht so eindeutig ist bzw. sich der Gegner rauszuwinden sucht. Die Behauptung es läge durch Bezahlung eines Bussgeldes eine Schuldanerkenntnis vor ist falsch.

Wenn lediglich Materialschaden vorhanden ist würde ich den Wagen zur Werkstatt bringen die meist direkt mit der Versicherung abrechnen. Falls du dort einen Leihwagen nimmst wird das auch direkt mit der Versicherung geklärt - ansonsten kannst du dies noch direkt bei der Versicherung geltend machen.
Je nach Unfallschwere solltest du allerdings nicht vergessen eine angemessene Wertminderung geltend zu machen, da es sich dann um einen Unfallwagen handelt - hierzu würde ich nie ohne Anwalt vorgehen!

Bei Personenschäden bzw. schweren Unfall unbedingt Anwalt hinzuziehen, dessen Kosten bei wirklich eindeutiger Schuldfrage eh von der Versicherung übernommen werden.

Bei Bagatellschäden alles der Werkstatt überlassen…

Bernd

Hallo!

Dadurch, daß der Unfallgegner die Strafe
bezahlt hat, liegt ein praktisches Schuldanerkenntnis vor.

Man könnte das allenfalls als Indiz sehen, wobei nur ein sehr schwaches. Im strafrechtlichen Bereich gibt es nämlich kein Mitverschulden (dieses wird erst bei der Bemessung der Höhe relevant). Wenn jetzt zB A und B zu gleichen Teilen schuld sind und A bekommt eine Strafe -> so wäre es völlig unlogisch daraus abzuleiten A trägt die alleinige Schuld.

Gruß
Tom

Hi,

mir ist vor einem jahr das gleiche passiert. Der Unfallgegner hatte eindeutig alleine Schuld gehabt. (Mein Schaden war ca. 13000 Eur). Gott sei Dank habe ich trotzdem einen Anwalt eingeschaltet. Die gegnerische Versicherung hat sich gegen jede Zahlung (ausser Reparatur) quer gestellt. ich kann Dir nur empfehlen einen Anwalt zu nehmen, nach Möglichkeit auf Empfehlung, da ich auch schon einen miserablen Anwalt hatte, wo ich mich alleine besser verteidigt hätte. Einen guten Anwalt im HH-Raum kann ich Dir empfehlen, wenn Du möchtest.

Gruss
christian

Hallo Andy,

auch wenn die Polizei ein Verwarnungsgeld an den anderen Unfallbeteiligten ausgesprochen hat, bedeutet das für die Regulierung Deines Fahrzeugschadens gar nichts.

Die Polizei hat den Verkehrsunfall aus strafrechtlicher Sicht bewertet, der andere war Schuld fertig. Die Regulierung des Fzg.- Schadens fällt allerdings ins Zivilrecht, ist zwar alles zur selben Sache, hat aber nichts miteinander zu tun.

Hier gibt es immer wieder die tollsten Sachen, ein Schuldanerkenntnis ist das schonmal überhaupt nicht !!!

Setzt Dich zunächst mit dem Versicherer des Unfallgegners in Verbindung, klär die Sache, ob sich evtl. der Andere schon bei seiner Gesellschaft gemeldet hat. I.d.R. werden Dir auch Unterlagen zugeschickt, diese ausfüllen und mit einer Kopie der Unfallmitteilung zurück an den Versicherer. Wg. dem Fahrzeugschaden abklären, ob Dir noch Neuwagenersatz anerkannt wird. Eigentlich ist Dein Fahrzeug dafür 6 Tage zu alt, wenn noch mehr als 1.000 km auf dem Tacho sind, scheidet diese Möglichkeit aus. Zu klären ist auch wie hoch der Schaden ist, nicht bei jedem Schaden gibts evtl. ein neues Auto. Hierzu Schadenhöhe von der Werkstatt kurz klären lassen, dann Info an die Versicherung, ob Sachverständiger erforderlich ist oder Kostenvoranschlag und Fotos reichen.

Wenns dann zu lange dauern sollte, wobei 3-4 Wochen lt. Rechtsprechung dem Versicherer zustehen, kann immer noch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, zu spät ist es dafür nie, aber bitte einen der Verkehrssachen schwerpunktmäßig macht.

Personenschaden dürfte eigentlich nicht eingetreten sein, sonst wär der Unfallgegner nicht an Ort und Stelle verwarnt worden, dann würde es jetzt eine Anzeige gegen ihn geben, das passiert nicht am Unfallort.

Wenn doch noch ein Personenschaden vorliegen sollte, auch dies mit dem anderen Versicherer abklären, wie gesagt, für einen Rechtsanwalt ist es nicht zu spät.

Gruß
Michael

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