Hallo
Angenommen Person A fährt eine Strasse in Berlin auf einem Roller entlang. Person B sitzt hinterm Steuer seines PKWs in Gegenrichtung und möchte wenden. Leider übersieht er dabei den Rollerfahrer, der dem quer stehenden Fahrzeug nicht mehr ausweichen kann und in seine rechte Seite fährt. Insgesamt sind PWK, Roller (Totalschaden) und zwei Personen geschädigt.
Meine Frage: Wie könnte die Schuldfrage wahrscheinlich ausgehen? Soll Person A einen Rechtsanwalt einschalten? Person B sei nicht zu trauen und hätte sich am Unfallort unmöglich benommen und die Schuld bestritten.
Danke
Chris