Verkehrsunfall

Hallo

Angenommen Person A fährt eine Strasse in Berlin auf einem Roller entlang. Person B sitzt hinterm Steuer seines PKWs in Gegenrichtung und möchte wenden. Leider übersieht er dabei den Rollerfahrer, der dem quer stehenden Fahrzeug nicht mehr ausweichen kann und in seine rechte Seite fährt. Insgesamt sind PWK, Roller (Totalschaden) und zwei Personen geschädigt.
Meine Frage: Wie könnte die Schuldfrage wahrscheinlich ausgehen? Soll Person A einen Rechtsanwalt einschalten? Person B sei nicht zu trauen und hätte sich am Unfallort unmöglich benommen und die Schuld bestritten.

Danke
Chris

Hallo!

Soll Person A einen Rechtsanwalt einschalten?

Ja, unbedingt! Erstens trägt der Schädiger die Kosten, zweitens scheint es ohnehin zu einem Rechtsstreit zu kommen und drittens weiß ein Anwalt, welche Schadenspositionen - vor allem bei Personenschaden - man im einzelnen geltend machen kann. Auf keinen Fall sollte man auf „Angebote“ der gegnerischen Versicherung eingehen, alles schnell und ohne Papierkram für einen erledigen zu wollen. Die machen das nämlich nicht aus Barmherzigkeit, sondern weil sie damit einfach besser wegkommen.

Und hoffentl. hat A die Polizei eingeschaltet…owt
owt