Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls obliegen mir verschiedene Pflichten, zum Beispiel das Verweilen an der Unfallstelle, bis nach Aufnahme der Sachverhalte die Herren von der Polizei mir gestatten, den Ereignisort zu verlassen.
Kann ich als AST vom Haftpflichtversicherer des Verursachers eine Entschädigung wegen des Arbeitsausfalles ( ca. 1 Stunde ) fordern, wenn der Unfall auf dem Wege zu einer selbstständigen Tätigkeit (termininierte Aufträge) geschieht und diese teils verspätet und teils überhaupt nicht an diesem Tag wahrgenommen werden konnten?
bei einem nachweisbar entstandenem Schaden kannst du das geltend machen. Es reicht allerdings nicht alleine die Tatsache, dass der Termin ausgefallen ist, sondern es muss der Nachweis erbracht werden, dass dir entweder Mehrkosten entstanden sind (z.B. doppelte Wegstrecke, umsonst gefahrene km oder sowas) oder/und, dass dir Erträge verlorgen gegangen sind (verlorener Auftrag). Der zweite Nachweis ist recht schwierig zu führen (Kausalzusammenhang muss nachgewiesen werden).
wird schwer. denn man müsste ja beweisen, dass das geschäft aufgrund dieser 1- stündigen verspätung andersweitig vergeben wurde.
dabei sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass man bei sehr wichtigen geschäften rechtzeitig losfahren sollte, und evtl. eine kleine „panne“, stau, etc. mit einkalkulieren muß.
wie viele leute sollte ein unfallverursacher dann entschädigen, wenn er durch den unfall einen stau verursacht ???
im zweifelsfall kann man höchstens die taxifahrt geltend machen, um noch rechtzeitig anzukommen.