Verkehrsunfall

Hallo,

zu folgendem fiktivem Fall würde ich gerne mal eure Meinung lesen:

Herr X fährt im Auto und will nach links auf eine Autobahnzufahrt abbiegen. Auf der Gegenfahrbahn stand der Verkehr in einem Stau, jedoch konnte er nach links abbiegen, da ein rücksichtvolle Autofahrer (Klein-Lkw)eine Lücke gelassen hatte und dadurch die Autobahnzufahrt nicht blockierte.
Herr X bog also nach links ab, als hinter dem Sprinter ein Moped hervorfuhr und gegen die rechte Seite des von Herrn X geführtem Fahrzeug prallte. Der Mopedfahrer ging mit seinem Fahrzeug zu Boden.
Er war an dem stehenden Verkehr außerhalb der Fahrbahn (-markierungen) rechts rechts vorbeigefahren und kreuzte nun die Autobahnzufahrt. Durch die stehenden Fahrzeuge war es Herrn X unmöglich gewesen, das Kleinkraftrad früher zu erkennen.
Verletzte gab es bei dem Unfall nicht, lediglich Sachschaden.

Frage: Wie ist die Sache verkehrs- und haftungsrechtlich zu beurteilen?

Gruss

Iru

Frage: Wie ist die Sache verkehrs- und haftungsrechtlich zu
beurteilen?

Hi,

es kommt da stark auf den Einzelfall und den Umständen an.

Eine Haftungsverteilung ist da wahrscheinlich. So grob geschätzt 2/3 Abbieger und 1/3 Motorradfahrer. Auch wenn der Motorradfahrer fuhr wo er nicht sollte, er hatte Vorfahrt. Kann auch auf die volle Haftung des Autofahrers bedeuten wenn er nicht die nötige Sorgfalt walten lies. Mit Fahrzeugen die sich nicht verkehrsgerecht verhalten muss immer gerechnet werden.

Dabei wäre auch noch zu berücksichtigen ob der Klein-Lkw Zeichen gegeben hat oder nicht.

Q-Gruß

Eine Haftungsverteilung ist da wahrscheinlich. So grob
geschätzt 2/3 Abbieger und 1/3 Motorradfahrer. Auch wenn der
Motorradfahrer fuhr wo er nicht sollte, er hatte Vorfahrt.

Ein Verkehrsteilnehmer außerhalb der Fahrspur hat Vorfahrt? Wie soll das denn gehen? Dann dürfte der Traktor auf dem Kartoffelfeld neben der Straße auch unvermittelt auf die Straße ackern, er kommt ja von rechts?

Kann auch auf die volle Haftung des Autofahrers bedeuten wenn
er nicht die nötige Sorgfalt walten lies. Mit Fahrzeugen die
sich nicht verkehrsgerecht verhalten muss immer gerechnet
werden.

Damit würdest Du ja so gut wie jede Haftung aushebeln.

„Ich kam da auf der Hauptstraße mit 100 an, von der Nebenstraße fuhr der andere ohne nach links und rechts zu schauen einfach raus.“ - „Ja dann sind sie zu 100% schuld, schließlich hätten sie ja mit dem verkehrswidrigen Verhalten des anderen rechnen müssen“?

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Ein Verkehrsteilnehmer außerhalb der Fahrspur hat Vorfahrt?
Wie soll das denn gehen? Dann dürfte der Traktor auf dem
Kartoffelfeld neben der Straße auch unvermittelt auf die
Straße ackern, er kommt ja von rechts?

Hi,

die Vorfahrt ist doch eindeutig geregelt. Wer sich auf der Vorfahrtstrecke befindet hat Vorfahrt, und wer die Vorfahrtstrecke kreuzt muss warten. Egal ob der sich der andere jetzt auf dem Fahrstreifen, neben dem Fahrstreifen, oder auf der Gegenfahrbahn befindet. Völlig egal, der eine hat Vorfahrt, der andere muss warten.

Und bei Feldwegen und untergeordneten Wegen ist auch die Vorfahrt geregelt, die müssen warten.

Damit würdest Du ja so gut wie jede Haftung aushebeln.

Wieso ich?
Bin kein Jurist oder gar Richter. Ich kann nur wiedergeben was andere verbrochen haben.

„Ich kam da auf der Hauptstraße mit 100 an, von der
Nebenstraße fuhr der andere ohne nach links und rechts zu
schauen einfach raus.“ - „Ja dann sind sie zu 100% schuld,
schließlich hätten sie ja mit dem verkehrswidrigen Verhalten
des anderen rechnen müssen“?

Sogar da kann dir eine Mitschuld angelastet werden wenn dir dort die Umstände bekannt sind. Wenn dort dieses Fehlverhalten öfters mal vorkommt.
Nicht gelernt, man muss seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen.

Q-Gruß

Wer im absoluten Überholverbot (gilt auf einer Kreuzung) auch noch rechts überholt, der bekommt 100% Haftung.
Klar hätte der PKW-Fahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern rechnen müssen, die an dem Sprinter vorbei fahren können. Aber auch nur, wenn eine 2. Spur für geradeaus dagewesen wäre. Niemand kann erahnen, das gerade jetzt ein Mopped von rechts hinter einen Sprinter hervorschnellt…

Wer im absoluten Überholverbot (gilt auf einer Kreuzung) auch
noch rechts überholt,

Hi,

kannst Du mir sagen wo überholen im Bereich von Kreuzungen verboten ist, scheint eine Bildungslücke bei mir zu sein?

Mir fällt da nur der Gummiparagraph §1 und §5 StVO ein.

Das hier rechtsüberholen möglicherweise vorgelegen hat möchte ich nicht bestreiten, aber auch nicht bestätigen.

der bekommt 100% Haftung.

Die Haftung wird ja nach der schwere der Verstöße geteilt.

Wir haben hier rechtsüberholen und eine Vorfahrtsverletzung

Rechtüberholen wäre zwar verboten, aber ursächlich war die Vorfahrtsverletzung. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wie kommst Du auf diese 100%?

Klar hätte der PKW-Fahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern
rechnen müssen, die an dem Sprinter vorbei fahren können.

Siehste.

Aber
auch nur, wenn eine 2. Spur für geradeaus dagewesen wäre.
Niemand kann erahnen, das gerade jetzt ein Mopped von rechts
hinter einen Sprinter hervorschnellt…

Und wenn es ein Radfahrer gewesen wäre?
Er muss es nicht erahnen, er muss es wissen das was kommen kann, und hier §1 StVO

Q-Gruß

Hallo Q,

danke für die Antwort. Ich gebe dir Recht - wenn er sich auf der STraße befand… Aber habe ich ein Problem damit, dass sich der Unfallgegner nicht auf der Straße sondern daneben befand. Letztlich hat er sich doch erst aus einem nachgeordnetem Bereich auf die Straße begeben. Muss er nicht zunächst den fließenden Verkehr vorbeilassen und auf eine Lücke warten, bevor er sich auf die Straße „drängt“?

Gruss

Iru

Hi,

Du fragst hier nach dem Rechtsempfinden. Dann mal meine persönliche Meinung dazu.

Wer sich im Stau so vorbei drängelt, hat zumindest die Pflicht sich zu vergewissern das er dadurch keinen anderen gefährdet. Sprich an solchen Einmündungen muss er eine erhöhte Sorgfalt walten lassen.

Er muss damit rechnen das andere auf ihr Vorrecht verzichten, und wie hier abbiegen ermöglichen. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Macht er das nicht, Vorfahrt hin, Vorfahrt her, dann hat er den Hauptschaden zu tragen. Der Einzelne sollte mehr Verantwortung für sein Verhalten tragen. Mehr Menschenverstand statt Regelgläubigkeit.

Das ist meine persönliche Meinung, die ist aber völlig unbedeutend.

Wenn ich mich jetzt zu so einen Vorfall äußere, lasse ich meine persönliche Ansicht weg, sie ist nicht zielführend. Selbst wenn ich von meinem persönlichem Empfinden her dir zustimme, vertrete ich die Ansicht wie sie diejenigen sehen, wo nachher das Urteil sprechen.

Q-Gruß

Moin,

Aber habe ich ein Problem damit, dass sich
der Unfallgegner nicht auf der Straße sondern daneben befand.

es hätte ja auch ein Fußgänger sein können. Der wäre sicherlich auch nicht auf der Straße gelaufen und hätte trotzdem Vorrang gehabt! Und zwar ohne wenn und aber, dem hätte man nicht ankreiden können, dass er abseits der Fahrbahn läuft und der hätte nicht rechts überholt. Und schwer zu sehen ist der obendrein.
Oder gilt Vorrang für Fußgänger beim Abbiegen nicht außerorts?

Liebe Grüße,
-Efchen

Oder gilt Vorrang für Fußgänger beim Abbiegen nicht außerorts?

Nö, denn der Autofahrer hat das vorrangige Wegerecht, nicht der Fußgänger.
Stelle dir vor, dass ein Fußgänger auf der Fussweg rennt (was er selbstverständlich darf) und aufgrund von parkenden Fahrzeugen für den fließenden Verkehr nicht sichtbar ist. Jetzt rennt er ungebremst weiter und über die Straße und wird vom nächsten Auto überfahren. Nach deiner Argumentation hätte der Autofahrer die Schuld.

@ Q

ich sehe das wie du, zwischen „normalem“ Rechtsempfinden und der juristischen Wirklichkeit klaffen oft Welten. Ich versuche es eher nüchtern zu betrachten, wobei mir eben auffällt, dass der Mopedfahrer zwar gefahren ist, aber halt nicht auf der vorrangigen Straße. Letztlich sind es aber alles nur allgemeine Überlegungen, denn der fiktive Fall hat nur leichten fiktiven Sachschaden in max. 3 stelliger Eurohöhe. Darüber wird sicherlich keiner groß diskutieren sondern zahlen, weil die Unkosten schnell die gesamte Schadenshöhe überschreiten.

Gruss

Iru

Oder gilt Vorrang für Fußgänger beim Abbiegen nicht außerorts?

Nö, denn der Autofahrer hat das vorrangige Wegerecht, nicht
der Fußgänger.

Wo steht denn, dass das nur innerorts gilt?
Hier steht nichts davon, dass da unterschieden wird:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AbbiegenFussgae…

Stelle dir vor, dass ein Fußgänger auf der Fussweg rennt (was
er selbstverständlich darf) und aufgrund von parkenden
Fahrzeugen für den fließenden Verkehr nicht sichtbar ist.
Jetzt rennt er ungebremst weiter und über die Straße und wird
vom nächsten Auto überfahren. Nach deiner Argumentation hätte
der Autofahrer die Schuld.

Hat er doch auch.

Wo steht denn, dass das nur innerorts gilt?
Hier steht nichts davon, dass da unterschieden wird:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AbbiegenFussgae…

Na, dann sollte er sich aber vorher auch auf dem Gehweg bewegen, in dem fiktiven Fall gab es den nur auf der anderen Straßenseite und aufgrund der Verkehrsverhältnisse wäre er eher ein Selbstmörder, wenn er dort zu Fuß unterwegs wäre. Mit ihm rechnen könnte dort niemand. Letztlich war das eine Autobahnauffahrt, dort hat ein Fußgänger nichts zu suchen.

Gruss

Iru

Letztlich war das eine
Autobahnauffahrt, dort hat ein Fußgänger nichts zu suchen.

Im OP war es noch eine Straße, auf der der Fahrer in eine Autobahnzufahrt abbiegen wollte. Aber wenn es anders ist, konnte ich das nicht wissen.

ok…

sagen wir mal…wir haben aneinander vorbei geredet. :smile:

Gruss

Iru

Wer im absoluten Überholverbot (gilt auf einer Kreuzung) auch
noch rechts überholt,

Hi,

kannst Du mir sagen wo überholen im Bereich von Kreuzungen
verboten ist, scheint eine Bildungslücke bei mir zu sein?

Wie willste denn in einem Kreuzungsbereich überholen, ohne über mindestens eine durchgezogene Linie zu fahren… Selbst für einen Motoradfahrer schon schwierig.

Mir fällt da nur der Gummiparagraph §1 und §5 StVO ein.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf ein Autofahrer, der aufgrund einer Sichtbehinderung vor einer Kreuzung nicht den wartepflichtigen Querverkehr beobachten kann, nicht einfach vor dem Erreichen der Kreuzung zum Überholen ansetzen. Er darf nicht einfach darauf vertrauen, daß diese Fahrzeuge ihn schon sehen und ordnungsgemäß anhalten werden. Ansonsten macht er sich bei einem Unfall auf der Kreuzung schadenersatzpflichtig.

Bundesgerichtshof (v. 26.09.1995); AZ: VI ZR 151/94

Das wäre aus Sicht des Motorradfahrers. Dieser wäre somit schadensersatzpflichtig.

Eine explizites Überholverbot vor „Kreuzungen oder Einmündungen“ ist in der StVO nicht formuliert. Hier greifen die §§ 1 und 5 der StVO. Da hattest du schon recht.

Das hier rechtsüberholen möglicherweise vorgelegen hat möchte
ich nicht bestreiten, aber auch nicht bestätigen.

Hat er doch gesagt: Der Motorradfahrer hat den wartenen Sprinter rechts überholt.

der bekommt 100% Haftung.

Die Haftung wird ja nach der schwere der Verstöße geteilt.

Ich halte das für sehr schwerwiegend.

Wir haben hier rechtsüberholen und eine Vorfahrtsverletzung

Rechtüberholen wäre zwar verboten, aber ursächlich war die
Vorfahrtsverletzung. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wie
kommst Du auf diese 100%?

Ohne das verkehrswridige Verhalten durch rechts Überholen, wäre es doch garnicht zu einer Vorfahrsverletzung gekommen, oder?

Klar hätte der PKW-Fahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern
rechnen müssen, die an dem Sprinter vorbei fahren können.

Siehste.

Aber
auch nur, wenn eine 2. Spur für geradeaus dagewesen wäre.
Niemand kann erahnen, das gerade jetzt ein Mopped von rechts
hinter einen Sprinter hervorschnellt…

Und wenn es ein Radfahrer gewesen wäre?
Er muss es nicht erahnen, er muss es wissen das was kommen
kann, und hier §1 StVO

Aber dann könnte man doch überall sagen: Das hätten Sie erahnen müssen. Da sind Sie selber Schuld, dass Ihnen ein PKW in die Seite gefahren ist, auch wenn dieser rot hatte. Vor Gericht zählt nicht, dass was man hätte vermeiden können, sondern, das was passiert ist!

Gruss DL

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