Wer im absoluten Überholverbot (gilt auf einer Kreuzung) auch
noch rechts überholt,
Hi,
kannst Du mir sagen wo überholen im Bereich von Kreuzungen
verboten ist, scheint eine Bildungslücke bei mir zu sein?
Wie willste denn in einem Kreuzungsbereich überholen, ohne über mindestens eine durchgezogene Linie zu fahren… Selbst für einen Motoradfahrer schon schwierig.
Mir fällt da nur der Gummiparagraph §1 und §5 StVO ein.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf ein Autofahrer, der aufgrund einer Sichtbehinderung vor einer Kreuzung nicht den wartepflichtigen Querverkehr beobachten kann, nicht einfach vor dem Erreichen der Kreuzung zum Überholen ansetzen. Er darf nicht einfach darauf vertrauen, daß diese Fahrzeuge ihn schon sehen und ordnungsgemäß anhalten werden. Ansonsten macht er sich bei einem Unfall auf der Kreuzung schadenersatzpflichtig.
Bundesgerichtshof (v. 26.09.1995); AZ: VI ZR 151/94
Das wäre aus Sicht des Motorradfahrers. Dieser wäre somit schadensersatzpflichtig.
Eine explizites Überholverbot vor „Kreuzungen oder Einmündungen“ ist in der StVO nicht formuliert. Hier greifen die §§ 1 und 5 der StVO. Da hattest du schon recht.
Das hier rechtsüberholen möglicherweise vorgelegen hat möchte
ich nicht bestreiten, aber auch nicht bestätigen.
Hat er doch gesagt: Der Motorradfahrer hat den wartenen Sprinter rechts überholt.
der bekommt 100% Haftung.
Die Haftung wird ja nach der schwere der Verstöße geteilt.
Ich halte das für sehr schwerwiegend.
Wir haben hier rechtsüberholen und eine Vorfahrtsverletzung
Rechtüberholen wäre zwar verboten, aber ursächlich war die
Vorfahrtsverletzung. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wie
kommst Du auf diese 100%?
Ohne das verkehrswridige Verhalten durch rechts Überholen, wäre es doch garnicht zu einer Vorfahrsverletzung gekommen, oder?
Klar hätte der PKW-Fahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern
rechnen müssen, die an dem Sprinter vorbei fahren können.
Siehste.
Aber
auch nur, wenn eine 2. Spur für geradeaus dagewesen wäre.
Niemand kann erahnen, das gerade jetzt ein Mopped von rechts
hinter einen Sprinter hervorschnellt…
Und wenn es ein Radfahrer gewesen wäre?
Er muss es nicht erahnen, er muss es wissen das was kommen
kann, und hier §1 StVO
Aber dann könnte man doch überall sagen: Das hätten Sie erahnen müssen. Da sind Sie selber Schuld, dass Ihnen ein PKW in die Seite gefahren ist, auch wenn dieser rot hatte. Vor Gericht zählt nicht, dass was man hätte vermeiden können, sondern, das was passiert ist!
Gruss DL