Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Mein Freund war heute beim einkaufen und dort ist ein Auto gegen unseres gerollt. Scheinbar hat sich bei dem anderen Auto was gelöst oder ähnliches.
Die Polizei hat das kennzeichen aufgeschrieben und die Fahrerin hat sich dann auch noch gemeldet.
Man hat Adressen ausgetauscht und mein Freund noch Fotos gemacht vom Schaden. ( Kleine Beule hinten mit Lackabsplitterung + Beule hinter dem Nummernschild an der hecktür.
Nicht schlimmes, aber halt schon leicht sichtbar.
Nun rief eben der Mann bei meinen Freund an und sagte, dass seine Versicherung einen Gutachter verlangt, weil es schon ältere Schäden am Wagen gibt. ? Er hat den Wagen jedoch gar nicht gesehen. Seine Frau war ja nur vor Ort. Ausserdem wollte er das Kennzeichen von unserem Wagen wissen.
Nun weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll. Eigentlich ist die Sache ja recht klar, aber wieso soll ich mein Kennzeichen angeben beim Ehemann. Weiss jemand Rat ? Wie sollte ich vorgehen ? Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Hallo,
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Mein
Freund war heute beim einkaufen und dort ist ein Auto gegen
unseres gerollt.
Wem gehört das Auto, Dir oder deinem Freund ?
Scheinbar hat sich bei dem anderen Auto was
gelöst oder ähnliches.
Die Polizei hat das kennzeichen aufgeschrieben und die
Fahrerin hat sich dann auch noch gemeldet.
Steht im Polizeibericht, dass die andere Fahrerin die Schuld am Unfall trägt ?
Man hat Adressen ausgetauscht und mein Freund noch Fotos
gemacht vom Schaden. ( Kleine Beule hinten mit
Lackabsplitterung + Beule hinter dem Nummernschild an der
hecktür.
Nicht schlimmes, aber halt schon leicht sichtbar.
Nun rief eben der Mann
vermutlich der Mann der Fahrerin des anderen Autos ?
bei meinen Freund an und sagte, dass
seine Versicherung einen Gutachter verlangt,
Empfehlung: Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, Abretungserklärung unterschreiben. Die Werkstatt setzt sich dann mit dem Versicherer in Verbindung und wenn benötigt, beauftragt sie einen Gutachter.
Wichtig: bei einem Haftpflichtschaden - beauftragt der Geschädigte den Gutachter (also die eigene Werkstatt).
Dies ist bei gebrauchten älteren Fahrzeugen meist erst bei einem Schaden ab ca. 1.500 € erforderlich.
weil es schon ältere Schäden am Wagen gibt.
Diese Aussage halte ich für Unsinn.
? Er hat den Wagen jedoch gar
nicht gesehen. Seine Frau war ja nur vor Ort. Ausserdem wollte
er das Kennzeichen von unserem Wagen wissen.
Nun weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll.
Das Kennzeichen benötigt die Gegenpartei für den Schadensbericht an die Versicherung.
Eigentlich
ist die Sache ja recht klar, aber wieso soll ich mein
Kennzeichen angeben beim Ehemann. Weiss jemand Rat ? Wie
sollte ich vorgehen ? Habe leider keine
Rechtsschutzversicherung.
Siehe oben.
Gruß Merger