Verkehrsunfall beim Wenden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Brett und Ihr könnt mir weiterhelfen.

Diese Frage habe ich auch schon an mehrere Experten geschickt, aber nach den Antworten zufolge sind sich diese bei der Schuldfrage nicht einig und deswegen poste ich meinen Vorfall nochmals hier im Forum.

Nun zu meinem (verallgemeinerten) Anliegen: Am 25.08.2005 um 07:20
Uhr war ein Renault Clio in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Fahrer ist aus einer Parkbucht herausgefahren und die Straße (10 km/h!) hinter ihm war vollkommen frei. 10 bis max. 15 Meter weiter wollte er an einer Stelle, wo eine Seitenstraße nach rechts abgeht, wenden. Den Blinker nach links hatte er frühzeitig gesetzt, hat rechts vor links an dieser Stelle beachtet (daher langsam gefahren) und hat noch den Gegenverkehr vorbeiziehen lassen. Er ist während dieses Vorganges nur minimal nach rechts gefahren, um besser wenden zu können, aber eindeutig nicht in die Straße nach rechts, sondern er befand sich noch auf der zuvor befahrenen Straße.

Als der Gegenverkehr vorbei gefahren ist, hatte er links eingeschlagen, in die Spiegel geschaut, Schulterblick gemacht, hatte aber niemanden gesehen, und ist losgefahren. Eine jugendliche Rollerfahrerin ist ihm, als er schon fast Senkrecht zum Bürgersteig stand, daraufhin vollkommen überraschend in die Fahrerseite (zwischen Fahrertür und hinterer Tür) in sein Auto gefahren und hat sich (vermutlich) das Bein gebrochen.

Der Schaden an seinem Auto ist für 10 km/h eindeutig zu groß und der
Seitenairbag ist losgegangen. Die Polizei meinte, dass an dieser Stelle 10 km/h endet und dann eigentlich 50 km/h gelten würde. Aber es steht nirgends ein 10 km/h Ende Schild, ein 50 km/h Schild ist auch nirgends angebracht und vor der Unfallstelle kommt auch keine weitere Einmündung. Nach der Unfallstelle steht ein 30 km/h Schild. Zwischen dem (angeblichen) 10 km/h Ende und der Unfallstelle befinden sich aber ohnehin nur max. 5 Meter und der Roller kann nicht so schnell beschleunigen (genaue Aufprallgeschwindigkeit ist noch nicht ermittelt).

Der Blinker war nicht zu früh oder zu spät gesetzt und die Fahrabsicht des Autos bzw. -richtung eindeutig. Der Fahrer ist auch direkt losgefahren, als der Gegenverkehr vorbei war, und kann deswegen auch nicht zu lang gewartet haben, wurde aber trotz allem links überholt, obwohl rechts genügend Platz zum vorbeifahren gewesen wäre, weil er ja nicht in diese Straße gefahren ist (der Bordstein ist ebenfalls abgeflacht und somit noch mehr Platz).

Lt. der Aussage der Rollerfahrerin am Unfallort, hatte sie versucht zu bremsen, aber wegen des nassen Belages ist sie ins Rutschen gekommen (bei erlaubten 10 km/h!?).

Außerdem hat der Autofahrer zufällig am Rande mitbekommen, dass die Rollerfahrerin wohl nur einen Mopedführerschein hat und deswegen nur 25cc Roller fahren dürfe. Das Unfallfahrzeug ist aber ein gedrosselter 50cc Roller und die Drosselung ist, in den zur Zeit der Polizei vorliegenden Unterlagen, nirgendwo eingetragen (Vater eingebaut? Überhaupt vorhanden?). Deswegen könnte sie möglicherweise noch eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen.

Eine Dame stand während des gesamten Unfallherganges und der ärztlichen
Versorgung auf dem neben der Unfallstelle platzierten Parkplatz, ist aber als die Polizei eintraf verschwunden (keine Zeugenaussage).

Lt. der Polizei und der Auskunft der Versicherung ist die Sach- und/oder Rechtslage unklar und somit könnten beide mindestens eine Teilschuld zugesprochen bekommen. Die Probezeit des Autofahrers würde am 11.11.2005 enden und er hat bis dato keinen einzigen Unfall gebaut.

Bitte gebt mir, wenn möglich, Auskunft, wer von den beiden der Hauptschuldige ist; wer die Schäden bezahlen muss und wie das mit der Versicherung und der Probezeit aussieht. Kann die Polizei jemanden bei so einem Fall sogar den Führerschein entziehen?

Ich hoffe dass dieses Anliegen nicht zu lang und ausführlich ist und hoffe, dass Ihr mir bezüglich der Schuld-, Versicherungs- und
Probezeitfragen weiterhelfen könnt.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Hi

mal abgesehen davon das ich es eine Unsitte finde jemanden der wendet durch Vorbeiquetschen währenddessen zu behindern und zu irritieren…

wäre ich mal am Ergebnis dessen interessiert. Teil mal mit was dabei rauskam…

HH

Rechtsanwalt-Termin ist morgen (30.08.2005) um 18:00 Uhr. Poste auf jeden Fall was dabei herauskommt.

Hallo,

meine Meinung als hauptberuflicher „Innerorts-Verkehrsteilnehmer“:

Der Wendevorgang hat mit äußerster Sorgfalt zu geschehen, das gebietet strikt die StVO und wurde auch durch Gerichtsurteile bestätigt.

Der offensichtlich heftige Aufprall des Rollers sollte per Gutachten geklärt werden, welches zwingend zur Klärung der Roller-Geschwindigkeit notwendig ist.

Für den letztendlichen Schuldspruch ist alleine unabhängiger Richter zuständig, nicht wir hier und auch kein Straßenpolizist.

Auch mich würde stark der Ausgang der Sache und der morgige Anwaltstermin interessieren.

Meine Meinung: Gutachten spricht Roller zu schnell: 1/2 bis allerhöchtens 2/3 der Schuld an die Rollerfahrerin, denn das Wenden muß eben besonders sorgfältig erfolgen und ist im Zweifelsfalle zu unterlassen.

gruß

dennis

Vielen Dank für die Antwort!

Ich habe heute bei 2 Fahrschulen, die da in der Nähe ihren Sitz haben, nachgefragt und beide meinten das an dieser Stelle 100%ig 10 km/h ist und, nach Besichtigung des Schadens, die Rollerfahrerin nie im Leben so langsam gefahren ist. (und das die Polizei keine Ahnung hat, aber der Satz stammt nicht von mir und deswegen kann ich dafür auch nicht haftbar gemacht werden… *g*)

Hallo Dennis,

Der Wendevorgang hat mit äußerster Sorgfalt zu geschehen, das
gebietet strikt die StVO und wurde auch durch Gerichtsurteile
bestätigt.

Ich hatte mal gehört, dass Wenden auf kreuzungen verboten ist. Ist dies falsch ?

Ciao maxet.

Hi!

…womit Du einer Binsenweisheit aufgesessen bist.
Nur weil jemand anderer einen fehler macht, darf man ihn nicht über den Haufen fahren.

Ich sehe das so: Du hast beim Wenden gepennt, das Leben eines 2-Rad-Fahrers dadurch gefährdet und bist zunächst einmal schuld.
Da der 2-Rad-Fahrer jedoch zu schnell gefahren ist, wird ihm eine Teilschuld zugesprochen.

Dies nur als weiteres mögliches Szenario…

Grüße,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

steigere Dich da nicht so sehr rein…in Details, etc.

Weil:
Keine super-eindeutige Schuld-„Frage“; kein neutraler Zeuge, der „alles“ gesehen hat, usw…
Die Versicherungen haben da keinen Bock, solche ‚Peanuts‘ bis zum letzten Blutstropfen auszufechten (weil sich das in der Summe eh’ ausmittelt) - um es kurz zu machen: Das riecht mir sehr nach Teilung der Schuld aus. Ob nun 1/2-1/2 oder 1/3-2/3 oder wie auch immer - das knuspern sich dann die Gesellschaften schon aus.

Das mag in dem einen oder anderen Fall dem subjektiven(!!) Gerechtigkeits-Empfinden der Betroffenen nichr genüge tun - aber es bliebe dann nur die Wahl, mit hohem Aufwand (Gutachter, Anwalt, etc.) gegen 2 Versicherungen vorzugehen.

Gruss,
Ralf

Moin!

Lt. der Polizei und der Auskunft der Versicherung ist die
Sach- und/oder Rechtslage unklar und somit könnten beide
mindestens eine Teilschuld zugesprochen bekommen.

Darauf wird es hinauslaufen. Fotos von Unfallstelle und Schäden werden vorhanden sein, idealerweise hat sich ein Gutachter die Sache angesehen. Dennoch werden beide eine Teilschuld bekommen, allein schon wegen der Betriebsgefahr, die von einem Fahrzeug ausgeht.

Bitte gebt mir, wenn möglich, Auskunft, wer von den beiden der
Hauptschuldige ist; wer die Schäden bezahlen muss und wie das
mit der Versicherung und der Probezeit aussieht. Kann die
Polizei jemanden bei so einem Fall sogar den Führerschein
entziehen?

Bezahlt wird normalerweise im Verhältnis der Schuld. Aufgrund dieser Verhandlung kann die Polizei die Pappe nicht einziehen, dafür müßte der Delinquent erstmal einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt werden. Da gibt’s Einspruchsmöglichkeiten und wenn es zum Verfahren kommt, wird festgestellt, ob es sich um eine OWi handelt und wie sie zu ahnden ist.

Es gibt viele Unfälle, denen keine OWi vorangeht. Dafür gibt’s dann auch weder Punkte noch Führerscheinentzug.

Die Frage bezüglich des Führerscheinentzuges muß also lauten: Ist dem Fahrer eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt worden?

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo,

Ich hatte mal gehört, dass Wenden auf kreuzungen verboten ist.
Ist dies falsch ?

Ja. es gibt keinen direkten Wortlaut in der StVO, der diese Aussage stützt.

Aber: „… Der Wendende muß jede Gefährdung anderer Vermeiden. „Höchster Grad der Sorgfalt“ bedeutet bei einem Unfall: Anscheinsbeweis für Fehlverhalten - Umkehr der Beweislast (BGH VerkMitt 1986 Nr.3 = VRS 69,345). Die besonderen Sorgfaltspflichten beim Wenden sollen den fließenden gegen,- und Mitverkehr vor den Gefahren seiner Durchquerung schützen“.

Also: Höchste Sorgfalt und der verunfallte hier im Beispiel sollte ein Gutachten zur Ermittlung der Aufprallgeschwindigkeit in Auftrag geben und dann sollte an die Unfallgegnerin die Frage gerichtet werden: „Was hat sie bei einer zlässigen GEschwindigkeit von 10km/h getan, um den Unfall zu Vermeiden, bzw wieso konnte sie nicht mehr rechtzeitig bremsen aus 10km/h ??“ Dann könnte sie einknicken zugeben zu müssen, sie wäre zu schnell gefahren.

gruß

dennis

hi!
sehe das eindeutig auch so!

du bist schuld, weil du gewendet hast und dadurch den fliessverkehr behindert hast - ob dieser jetzt zu schnell oder zu langsam war ist ein anderes ding - sorry …

wenn du nicht gewendet oder mit vorsicht hättest - hätte es keinen unfall gegeben …

dass bei dem mopedfahrer einiges nicht stimmte (geschwindigkeit, zulassung, …) könnte ein glück für dich sein, dass er einen teilschuld übernehmen muss - aber schuld bist du!

es aknn doch nicht sein, dass man immer versucht die fehler bei anderen zu suchen - nur weil man mal nicht genug aufgepasst hat …

als nächster führst du einen fussgänger nieder - und als ausrede - na der ist aber nicht gegangen sondern gelaufen - und zu verbotene schuhe hatte er auch an … oder wie :wink:

Der Anwalt hat gesagt das ich so schnell wie möglich einen Kostenvoranschlag bei einem Renault-Händler einholen soll. Mach ich direkt heute. Direkt einen Sachverständiger kommen zu lassen könnte zu teuer werden, wenn mir die Schuld zugesprochen wird, weil ich die Kosten ja dann selber tragen müsse. Aber er will erstmal ne Zahl bezüglich des mir entstandenen Schadens haben.

Das Gerichtsurteil (wenns denn so weit kommt) kann er nur schwer heraussehen, weil er nicht weiß was die Gegenpartei für Argumente bringt (nicht geblinkt etc.). Aber da das Auto meinem Vater gehört (gekauft und Zulassung auch auf ihn), gelte ich als normaler Zeuge, weil ich ja das Auto „nur“ gefahren hab. (so hab ich das jetzt verstanden… *g*)

Er hat jetzt erstmal ein Schreiben an die Versicherung auf gemacht mit der Bitte um Kostenerstattung und mal schauen wie die darauf reagieren.

Hab aber auch nochmal wegen der Probezeit nachgefragt: Um die zu verlängern, oder schlimmeres, muss erstmal eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, aber ich habe ja gegen keine Regel verstoßen, also kein Problem.

Bezüglich der Schuldfrage: Ich bin ja nicht in die Straße rechts reingefahren, sondern auf meiner Spur geblieben. Wenn ich links abbiege, darf mir ja auch keiner rein fahren, oder? Besonders bei 10 Km/h und freier Sicht von min. 50 Metern Entfernung find ich persönlich das schon ein Kunststück… :wink:

Alles klar. Während ich auf Arbeit war, ist mein Vater zum Renault-Händler gefahren und der hat gesagt das das ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Obwohl er wohl den Wert des Autos auf 6.000 € schätzt, aber gut… Es müssten wohl beide Türen ausgetauscht werden und allein eine davon kostet schon 500 €. Mal sehen was jetzt der Anwalt und die Versicherung sagt.

Und noch eine Kunst mehr: Bei erlaubten 10 Km/h einen wirtschaftlichen Totalschaden zu verursachen… Das find ich schon krass!
Und ich bleib trotzdem dabei, das mich keine Schuld trifft, egal was der Richter oder sonst wer sagt.
Ich habe auf den rückwertigen Verkehr geachtet und mich in keinster Weise Ordnungswidrig verhalten. Ich bin ja, wie gesagt, auf meinem Fahrstreifen geblieben und habe links geblinkt. Wenn die meint mich dann bei erlaubten 10 Km/h überholen zu müssen, muss sie allein schon wegen ihrer Dummheit bestraft werden. Sorry, wenn ich das jetzt so sage, aber ist meine Meinung…

MfG Christian

Hallo,

Du hast Mail von mir…

gruß

dennis