Guten Morgen zusammen,
folgendes Szenario:
Es kommt in Begegnungsverkehr zu einer Berührung der Aussenspiegel. Der des Verursachers bleibt heil, beim Geschädigten zerbricht das Spiegelglas und das Gehäuse hat einen kleinen Kratzer.
Obwohl ausgemacht war, dass zunächst ein Angebot eingeholt wird, lässt der Geschädigte die Sache gleich reparieren - auch mit einem neuen Gehäuse.
Da die Versicherung des Verursachers steigen würde, würde dieser die Sache privat abwickeln wollen.
Die Fragen:
- Hat der Verursacher nicht das Recht, eine alternative Werkstatt vorzuschlagen oder zumindest ein Vergleichsangebot einzuholen?
- Hat der Verursacher das Recht, das beschädigte Teil zu verlangen (auf Grund der geringen Beschädigung lässt sich bei ebay noch ein ansprechender Preis erzielen)
Lieben Dank vorab