Verkehrsunfall Gutchterbezahlung

Hallo liebe Mitglieder,

unswar geht es um folgendes…

Ich soll beim parken ein anderes zerkratzt haben…
Die Polizei war schon bei mir und hat sich die Sache angeschaut…Die Polizei meinte das ich auch in Fahrerflucht bin( weil ich es nicht gemerkt habe auch wenn ich es sein sollte).

Aber der Polizist meinte das er es bei sein Protokoll so schreiben wird das ich nicht auf einer Fahrerflucht war, weil ich sonst nicht das Auto paar Meter weiter weg gelassen hätte.

Da ich es jetzt wirklich nicht weiß ob ich es war, weil mein Auto an der bestimmten Stelle auch schon vorher einen Schaden hatte will ich es nachprüfen lassen…Gutachter etc…

Meine erste Frage wäre wer das Geld vom Gutachter etc zahlen muss wenn ich da am Ende als Beschuldigter dastehe…muss ich den vollen Betrag vom Gutachter etc selbst zahlen oder bezahlt es meine Versicherung mit?

Die zweite Frage wäre was es für Folgen hätte wenn ich der Beschuldigte bin (Strafe, Punkte, Strafgeld…)

Danke im Voraus

Hallo und guten Abend,
kurz zum Thema Strafe, Versicherung etc.:
Fahrerflucht: sieben Punkte in Flensburg und ein bis drei Monate Führerscheinentzug.
Bei Schäden von über 1 300 Euro kann ein Fahrverbot von bis zu zwölf Monaten und eine Geldbuße von einem Nettogehalt verhängt werden.
Versicherungsleistungen (Kasko bis Rechtschutz) sind gefährdet, da der Schadensverursacher mit der Fahrerflucht seiner mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Aufklärungspflicht nicht nachkommt.
Auch Gutachterkosten werden von keiner Versicherung übernommen, d.h. Sie müssen alles selbst bezahlen.
Schlechte Nachrichten, leider.
Alles nach bestem Wissen und Gewissen.
MfG

A.Schüler

Hallo Tarkan,
Deine Anfrage ist eher für einen Rechtsanwalt statt für Wer weiß was.
Rechtsauskünfte darf nur ein anerkannter Rechtsanwalt und/oder Rechtsberater am hiesigen Amtsgericht erteilen.
Ich will trotzdem versuchen Dir ein wenig zu helfen.
Mit dem Nachweis das nicht Du den „Unfall“ veursacht hast dürftest Du im Nachteil sein weil die Polizei den Vorfall schon bearbeitet hat.
Für die Frage wer die Gutachterkosten zahlen muß kann ich Dir raten das alles über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen. Wenn Du eine gute Rechtschutzversicherung hast wird die Deine Gutachterkosten bezahlen. Dabei kommt es allerdings an wie Du diese abgeschlossen hast.
Mein Rat wäre aber trotz dieser von mir verfassten Zeilen: Nimm Dir auf jedem Fall einen Anwalt und laß Dich von ihm beraten und vertreten.
Ansonsten läufst Du Gefahr auf all den Kosten allein sitzen zu bleiben.

m.f.G. Georg O.

Hallo,
ich bin Sachverständiger für Dächer und Gerüste, nicht für das Kraftfahrzeugwesen und noch weniger ein Rechtsanwalt. Die Fragen kann nur ein Anwalt beantworten. Mit Rechtsverhältnissen hat ein Sachverständiger nichts am Hut.

Grüße

Hannes

Hallo,
Sie stellen rechtliche Fragen, die ich nicht beatworten
darf. Fragen Sie einen Anwalt - den werden Sie
wahrscheinlich sowieso brauchen. Den Gutachter müssen
sie natürlich bezahlen, wenn sie ihn beauftragen, der
ist aber vielleicht gar nicht nötig. Fragen Sie zuerst
einen Anwalt, der wird Ihnen den Weg zeigen, den Sie
gehen müssen.

mfg

Walter Dettinger
.

Hallo liebe Mitglieder,

unswar geht es um folgendes…

Ich soll beim parken ein anderes zerkratzt haben…
Die Polizei war schon bei mir und hat sich die Sache
angeschaut…Die Polizei meinte das ich auch in

Fahrerflucht

bin( weil ich es nicht gemerkt habe auch wenn ich es

sein

sollte).

Aber der Polizist meinte das er es bei sein Protokoll

so

schreiben wird das ich nicht auf einer Fahrerflucht

war, weil

ich sonst nicht das Auto paar Meter weiter weg

gelassen hätte.

Da ich es jetzt wirklich nicht weiß ob ich es war,

weil mein

Auto an der bestimmten Stelle auch schon vorher einen

Schaden

hatte will ich es nachprüfen lassen…Gutachter

etc…

Meine erste Frage wäre wer das Geld vom Gutachter etc

zahlen

muss wenn ich da am Ende als Beschuldigter

dastehe…muss ich

den vollen Betrag vom Gutachter etc selbst zahlen oder

bezahlt

es meine Versicherung mit?

Die zweite Frage wäre was es für Folgen hätte wenn ich

der

Beschuldigte bin (Strafe, Punkte, Strafgeld…)

Danke im Voraus

Das ist leider nicht mein Fachgebiet

Hallo tarkan89,

ich bin ja auch kein Experte, aber ich hatte vor über 3 Jahren eine ähnliche Geschichte,wurde von der Polizei aufgenommen und ging an die Staatsanwaltschaft. Habe dann nichts mehr gehöhrt. Ich würde abwarten bis sich was tut und dann reagieren.
Viel Glück und liebe Grüße
Galloper

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dazu sollte man einen Verkehrs- oder Kfz-Gutachter befragen!!

Gutachter werden von der ihk oder handwerkskammer
benannt - zahlen muss der auftraggeber.

Hallo liebe Mitglieder,

unswar geht es um folgendes…

Ich soll beim parken ein anderes zerkratzt haben…
Die Polizei war schon bei mir und hat sich die Sache
angeschaut…Die Polizei meinte das ich auch in

Fahrerflucht

bin( weil ich es nicht gemerkt habe auch wenn ich es

sein

sollte).

Aber der Polizist meinte das er es bei sein Protokoll

so

schreiben wird das ich nicht auf einer Fahrerflucht

war, weil

ich sonst nicht das Auto paar Meter weiter weg

gelassen hätte.

Da ich es jetzt wirklich nicht weiß ob ich es war,

weil mein

Auto an der bestimmten Stelle auch schon vorher einen

Schaden

hatte will ich es nachprüfen lassen…Gutachter

etc…

Meine erste Frage wäre wer das Geld vom Gutachter etc

zahlen

muss wenn ich da am Ende als Beschuldigter

dastehe…muss ich

den vollen Betrag vom Gutachter etc selbst zahlen oder

bezahlt

es meine Versicherung mit?

Die zweite Frage wäre was es für Folgen hätte wenn ich

der

Beschuldigte bin (Strafe, Punkte, Strafgeld…)

Danke im Voraus

Guten Tag,

die Gutachterkosten zahlt die Versicherung. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Der Unfallgegener hat drei Ansprüche, einen Anspruch auf Zahlung gegen die Versicherung, den Fahrzeughalter und den Fahrzeugführer. Im Regelfall geht der Geschädigte aber von vornherein ohnehin nur gegen die Versicherung vor, denn die kann in jedem Fall zahlen. Ob dies auch für den Fahrzeughalter gilt, ist oft eher fraglich. Als Fahrzeughalter hat man dann wiederum einen Anspruch gegen die Versicherung auf Schadenregulierung. Fahrerflucht kann ein Strafverfahren mit schweren Folgen für den Täter zur Folge haben, je nach Schadensgröße.