Verkehrsunfall mit bulgarischem Lastwagen

Angenommen, man hat einen Verkehrsunfall mit einem bulgarischen Lastwagen, bei der die Schuldfrage eindeutig bei dem ausländischen Verkehrsteilnehmer liegt. Die Polizei hat diesen aufgenommen (war vor Ort)und es gibt eine Zeugin, die bestätigt, daß der Laster den PKW übersehen hat, und ohne Vorwarnung die Fahrspur gewechselt hat. Die Fahrerin des PKW´s wurde leicht verletzt.
Die Polizei hat eine grüne Versichertenkarte des Bulgaren gesehen und hat die Daten aufgenommen (der Bulgare sprach kaum deutsch). Da die PKW-Fahrerin im Sanitätswagen saß, hat sie diese grüne Versichertenkarte nicht gesehen.
Kann es nun evtl. Probleme geben mit der ausländischen Versicherung wegen Übernahme der Kosten der Reparatur, Schmerzensgeld etc??

Hallo,
die Polizei wird kaum den Schaden der gegnerischen Versicherung melden. Alle versicherungstechnischen Infos gibt es hier: http://www.gruene-karte.de
viele Grüße

Andreas

Ja es kann Probleme geben.
Gleiches Unfallgeschehen mit litauischen LKW.
Unfall im November 2010, Auto wurde im Mai endlich repariert.
Trotz grüner Karte, Unfallaufnahme durch Polizei und Kostenübernahmeerklärung durch die in Deutschland dann zuständige Versicherung für solche Fälle.
Schmerzensgeld? Was ist das? Ausfallentschädigung? Was ist das?
Trotz Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Ich drücke einfach mal die Daumen, dass es nicht so negativ laufen wird.
Soll aber heißen, es kann keiner sagen, wie es am Ende ausgeht.
Leider.
Gruß!
T.

Oje, das klingt ja vielversprechend!!
Hatte vor Jahren einen Auffahrunfall mit deutschen „schuldigen“, wo alles über den rechtsanwalt sehr problemlos verlief. Ich bekam Entschädigung, Schmerzensgeld etc. schnell und unbürokratisch.
Bin jetzt mal gespannt, ob`unsere Anwältin es diesmal auch so gut hinkriegt, trotz bulgarischem „Gegner“.
Haltet uns die Daumen!!!
Danke!

Hallo!

Normalerweise sollte das innerhalb der EU schon halbwegs gut funktionieren. Aber die Anwälte wissen da eh bescheid drüber wie das geht.

Was anderes ist es natürlich, wenn die Haftung bestritten wird. Das hat dann aber mit dem Ausland nichts zu tun.

Gruß
Tom